Der Freizeitdenunziant

Der »freischaffende« Denunziant

Alltag im 60. bundesdeutschen Lebensjahr

Politisch informierte Leser kennen sie, die Berufsantifaschisten, die sich um staatliche Unterstützungen nicht zu sorgen brauchen und denen jedes Forum in den etablierten Medien offensteht. Für diese »Qualität« der Meinungsvielfalt stehen Gernot Modery alias Anton Maegerle, Burkhard Schröder, Toralf Staud, Armin Pfahl-Traughber, um nur wenige Autoren zu nennen, die in der bundesdeutschen Tagespresse, im Weltnetz und in einschlägigen Fernsehsendungen wie Panorama, Report Mainz oder Monitor ihren regelmäßigen Aufstand der Anständigen proben. Bei so viel Publicity kann so mancher neidisch werden. Vor allem so mancher antifaschistische Schreiberling, dem es versagt bleibt, sich im Rampenlicht des Zeitgeistes zu sonnen. Wie gern würde man gesellschaftlich anerkannt sein, im Mittelpunkt stehen, Freunde haben. Und seine Geistesergüsse nicht nur auf seinem eigenen Blog und in virtuellen Gästebüchern drittklassiger Internetseiten hinterlassen müssen.

Um in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden, hat es sich in der Bundesrepublik bewährt, zum Mittel der Selbstverstümmelung zu greifen. Zwar widerlegt der Gebrauch dieses Hilfsmittels nicht gerade die Kritik über den hierzulande um sich greifenden intellektuellen Bankrott, aber was tut der verzweifelte Antifaschist nicht alles, um die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Sich ein Hakenkreuz in den Bauch zu ritzen und dann mediengerecht über die »gewaltbereiten Nazis« zu zetern, garantiert die ersehnte mediale Aufmerksamkeit. Interviews geben, zu Talkshows eingeladen werden, Preise einhamstern. Ach, das wäre schön! Freilich kann nicht jeder Blut sehen, schon gar nicht sein eigenes, so daß das »Ritzen gegen rechts« nicht jedermanns Sache ist. Also muß es andere Wege geben, sich wichtig machen zu können.

Einen solchen Weg glaubt ein gewisser Axel Mylius gefunden zu haben, der sich selbst als »freischaffender Autor« bezeichnet. Allein diese Bezeichnung hat etwas Komisches -  oder hat man je ein Buch oder einen Artikel aus der Feder dieses »Freischaffenden« gelesen? Wohl vergeht seit einigen Jahren kein Monat, in dem dieser »Autor« nicht jemanden bei der Polizei anzeigt oder ellenlange Briefe mit Staatsanwaltschaften und Vertretern der Systemparteien führt.

Was Gutmensch Axel überhaupt nicht verkraften kann, sind politisch Andersdenkende. Wahrscheinlich, weil sie denken. Hierzu zählt beispielsweise die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland, der wir seit geraumer Zeit die erfolgreichsten volkstreuen Kundgebungen der letzten Jahrzehnte auf deutschem Boden zu verdanken haben. Der alljährlich im Februar in Dresden von ihr organisierte Trauermarsch wird von ihm als »nationalsozialistischer Propaganda-Aufmarsch« bezeichnet – und als solcher flugs zur Anzeige gebracht. So richtete der Schreibwütige im Februar letzten Jahres allen Ernstes an das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und das Bundesministerium des Innern/Abteilung Innere Sicherheit unter Weiterleitung an den Deutschen Bundestag und das Europaparlament die »Bitte um Prüfung der fachlichen Kompetenz der Sächsischen Sicherheitsbehörden, insbesonders (!) des LfV Sachsen, des LKA Sachsen sowie der Dresdener Versammlungsbehörden«, die er als verantwortlich dafür ansah, daß der Trauermarsch nicht verboten wurde. Und das, obwohl die Veranstalter sich auf die »Unterstützung des NS-Juristen [Dr. Björn] Clemens [aus Köln]« stützen könnten!

Ob es Axel sonst noch gut geht? Wer weiß, aber es besteht kein Zweifel, daß er inzwischen sogar von den Staatsanwaltschaften als Nervsack empfunden wird. Denn nach endlosen und lästigen Briefen an verschiedene Staatsanwaltschaften, ohne den gewünschten Erfolg erzielt zu haben, wurde Axel richtig grantig - worauf er von einem Staatsanwalt zurecht gewiesen wurde. Auf seinem Blog stellte der Gescholtene diese Zurechtweisung wie folgt dar: »Inzwischen habe ich einen dermaßen unverschämten Bescheid auf meine Anzeige gegen [den Präsidenten des VG Köln] Dr. Arntz (Az.: 188 Js 23/08, StA Köln) wegen Nötigung gegenüber der BPjM und einer Strafvereitelung im Amte erhalten«. Unerhört, aber auch!

Kein zuständiger Beamter wollte nach Axels Pfeife tanzen. Das paßte unserem »freischaffenden Autor« natürlich überhaupt nicht, worauf sich dieser unverzüglich mit Hilfe der Tastatur seines Rechners seines Frustes zu entledigen versuchte. Folglich schmollte er: »Wenn Sächsische Versammlungsbehörden keine Bedenken haben, jene ›Adepten‹ und nachweislichen Anhänger des ›Dritten Reiches‹ aufmarschieren zu lassen und dies durch einen Hinweis auf die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit zu rechtfertigen versuchen«, dann sei man »dort in Sachsen im Irrtum«, denn, so belehrte Rechtsgelehrter Axel die Oberen des bundesdeutschen Justiz, »die ›Weitergeltung der Entnazifizierungsvorschriften zur Befreiung des Deutschen Volkes vom Nationalsozialismus‹ und deren Rechtsvorschriften SIND IN KRAFT UND TEIL UNSERES GRUNDGESETZES«. (Hervorhebung durch Axel).

Nun wurde es unserem »freischaffenden Autor« aber wirklich zu bunt! So überrascht es nicht, daß er nach dem Motto Euch werd ich’s schon zeigen, Ihr undankbaren Staatsanwälte flugs auf seine Tastatur einhämmerte: »Ich erstatte Strafanzeige gegen einen Kriminalhauptmeister Keller vom LKA Sachsen, Auswertungsstelle für rechtsextremistische Schriften und Tonträger beim Landeskriminalamt Sachsen, Dezernat 61. Herrn Keller obliegt in seinem Amt seit Jahren u.a. die Auswertung von Internetseiten, sofern es Anhaltspunkte bzw. konkrete Verdachtsmomente für die Vorlage strafrelevanter Inhalte gibt; weiterhin ist Herr Keller in seinem Amt ein nachweislicher Ansprechpartner für das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI), wenn es um die Klärung der Vorlage von politisch motivierten Straftaten vor einem rechtsextremistischen, neonazistischen Hintergrund geht (PMK/rechts)«. Möchtegerninquisitor Axel zufolge erfülle der Polizeibeamte Keller seinen Job gar nicht gut, will sagen, er verfolge nicht konsequent genug die »verfassungsfeindlichen, volksverhetzenden sowie jugendgefährdenden Aktivitäten der JLO (in Form von volksverhetzenden und jugendgefährdenden Seminaren seitens bundesweit bekannten Neonazis, SS-Veteranen und Holocaustleugnern wie Horst Mahler, Claus Nordbruch, Gerrit Ulrich, Herbert Schweiger, Paul Latussek)«. Darüber hinaus habe sich Keller, welchen der tobende Axel der »unverschämten Unterlassungen und Falschaussagen« bezichtigt, erfrecht, »Hinweise auf die, der Völkerverständigung zuwiderlaufenden, Aktivitäten der JLO in Polen« zu verneinen, so daß die von Völkerrechtler Axel geforderte »Prüfung einer Aberkennung des Vereinsstatus der JLO« wohl im Sande zu verlaufen droht.

Der Umstand, daß der freischaffende Denunziant seine unglaubliche Anzeige mit seinem Briefkopf »Axel Mylius, Schwarzmeerstr. 25/714, 10319 Berlin, Tel.: (030) 513 87 82, a.mylius@gmx.net, Geburtsdatum: 04.12.1961« versehen hat, verblüfft auf Axels Blog einen Bewunderer: »Donnerwetter - das ist ja sehr mutig von Axel Mylius - mit kompletter Adresse und Telefonnummer«! Wenn sich der mutige Axel da mal nicht selbst dieses Lob ausgesprochen hat.

Ein Graus sind unserem psychopatisch wirkenden Denunzianten deutschfreundliche, die  gleichgeschaltete Medienlandschaft auf erfrischende Weise auflockernde Publikationen, wie Nation & Europa und Die Aula. Ein besonderer Stachel im Fleisch sind ihm Personen der schreibenden Zunft, vor allem wenn diese im Gegensatz zu ihm tatsächlich als freie Autoren beruflich tätig sind.

Im Juni 2007 erschien Axel beim Polizeipräsidenten in Berlin und erstattete seine monatliche Strafanzeige. Diesmal, wie es dem Polizeiprotokoll heißt, »gegen den seiner Meinung nach neonazistischen Publizisten und Autor Dr. Claus Nordbruch«. Die Anzeige basiere auf seiner Kenntnisnahme (!) »der durch Herrn Nordbruch vermittelten Inhalte innerhalb seiner Online-Präsenz: www.nordbruch.org«. Diese Inhalte würden »durch den Anzeigenden für volksverhetzend, jugendgefährdend und verfassungsfeindlich gehalten«. Bezeichnend sind die Gründe, die Politanalytiker Axel für seine Erregung angibt. So wird als erster Punkt die kritische Haltung Nordbruchs gegenüber dem Christentum nebst einem nicht näher belegten »eindeutigen Bekenntnis« (!) zum Sozialdarwinismus angegeben, welches kurzerhand mit angeblichen »antisemitischen Verschwörungstheorien« in Verbindung gebracht werden, die »gezielt an die Iranische Regierung herangetragen« würden. Noch »deutlicher und dümmer«, so Geistesakrobat Axel, könne »sich ein Neonazi nicht outen«. Und noch »perverser« werde es, »wenn sich Nordbruch über ›Sport‹, ›geistige Hygiene‹ und zum (!) KdF ausläßt«. Darüber hinaus lese es sich »befremdend, wenn Claus Nordbruch Herrn [Prof. Dr. jur. Arnulf] Baring über eine ›neue energische Bürgerbewegung‹ philosophieren läßt«. Ganz abgesehen davon, daß der Vertrieb seiner Bücher Der deutsche Aderlaß und Judenfrage (!) »überwiegend und nachweislich über neonazistische Online-Anbieter« verlaufe. Amazon.de, das Zentrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher, eurobuch.com, buecher.de, AbeBooks.com, Thalia.de und Hunderte anderer Buchgeschäfte im In- und Ausland, werden sich für diese Stigmatisierung bedanken.

Damit hatte der Anzeigende, zu dessen Lieblingswörtern »nachweislich« gehört, seine Energie noch nicht ganz verpufft. Auf einer Unterseite seiner Internetpräsenz, so unterstellte Axel fulminant, beabsichtigte Nordbruch durch die Veröffentlichung einiger Photos darzulegen, »daß der Hitlergruß, bzw. der abgewandelte sog. Kühnengruß, weltweite Normalität wären und nur Deutschland ein gebrochenes Verhältnis zu diesem Gruß hätte«. Und da sich »Herr Nordbruch als Quelle für die Photos überwiegend der Postille Nation & Europa bedient, dann ist auch dies ein Zeichen für seine antisemitischen, revisionistischen und volksverhetzenden Bestrebungen«. Antifa-Axel, einfältig und  humorlos wie er ist, schloß seine Anzeige mit dem Bekenntnis, daß es ihm »schleierhaft« sei, warum er seine Strafanzeige eigentlich erstatten müsse. Schleierhaft? Das hat was Nebel, mit der Eintrübung der Sinne zu tun. Kein Wunder, denn man muß man schon sehr zugedröhnt sein, um derartiges zu konstruieren. Nachweislich, versteht sich.

Anlaß zu besagter Unterseite war ein Artikel in der Bild-Zeitung, die auf Axel-Niveau am 12. November 2003 auf der Titelseite mit der Schlagzeile ›Wie gefährlich ist unsere FDP?‹ einmal mehr ihre Leser an der Nase herumführte. Auf einem Photo war ein FDP-Kreisschatzmeister bei einer Abstimmung mit dem über den Kopf gehobenen rechten Arm zu sehen. Das Boulevardblatt war alarmiert und meinte allen Ernstes, daß »einige wenige den Ruf der Partei kaputt« machten. Dieser alberne Artikel war es ohne Frage wert, satirisch nachbehandelt zu werden. Folglich wurden mehrere Photos von Prominenten gesammelt, die nach der Logik der Bild – und ohne Zweifel auch von Axel – einen in der BRD verbotenen Gruß zeigten und mit entsprechend hämischen Kommentaren untermalt. Im übrigen verwendete der Verfasser ein Photo aus Nation & Europa (Heft 2/1996): es zeigte eine als militärische Formation angetretene palästinensische Polizeieinheit in Jericho.

Eines besseren wird derjenige belehrt, der irrigerweise nun davon ausgeht, daß die Polizei, zumal in Berlin, Sinnvolleres zu tun hätte, als sich den kaum als geistreich zu bezeichnenden Konstruktionen näher zu widmen. Vielleicht war es ein Beamter, der sich in gewisse Berliner Viertel nicht mehr hineintraut, und somit mehr Zeit am sicheren Schreibtisch verbringen konnte. Wenige Wochen später vermerkte dieser Stubenhocker in seinem Bericht jedenfalls, der Angezeigte stehe »im Verdacht den Holocaust zu leugnen bzw. in seinen Ausmaßen zu verharmlosen« - und präsentierte damit eine nicht minder gewagte geistesakrobatische Meisterleistung! Tatsächlich wurde »der Fall« zur weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft übersandt. Diese setzte das Verfahren aus, allerdings nicht etwa, weil die Konstruktionen absurd sind, sondern weil der Beschuldigte »unauffindbar« sei. Ein Blick ins Nachschlagewerk Wer ist wer? oder auf die letzte Seite der meisten Bücher des Beschuldigten, wo sich die gewünschten Angaben, oftmals mit Telephonnummern finden, hätte dieses Manko schnell behoben. Abgesehen davon, daß der Angezeigte zu diesem Zeitpunkt in Eisenach einen in Nation & Europa – wo sonst! - angekündigten Vortrag über die gegenwärtige Lage in Südafrika hielt.

Die »Unauffindbarkeit« bereitete unserem Antifa-007 noch mehr Kopfzerbrechen als der Staatsanwaltschaft. Höchste Zeit, den Beamten der Judikativen mal gehörig unter die Arme zu greifen! Geistesakrobat Axel hatte eine geniale Idee. Man müsse das Bankkonto, das Nordbruch vielleicht in Deutschland habe, überprüfen und die Bankbewegungen einsehen, auf die er selbst, wie er bedauernd einräumen mußte, jedoch »keinen Zugriff« habe. Was ein solches Vorgehen mit dem Auffinden einer Person zu tun haben soll, bleibt freilich sein Geheimnis. Wieder vergingen die Monate. Dem »freischaffenden Autor« Axel riß nun der Geduldsfaden. In einem »Hinweisschreiben« an die Staatsanwaltschaft vom 4. April 2008 wurde er dann patzig. Das Strafverfahren komme »nicht voran«, monierte er quengelnd, da der »Anbieter/Provider/Server« von Nordbruchs Weltnetzseite »am Arsch der Welt« liege. Dieser Ausfall war denn wohl auch dem Staatsanwalt zu viel  - und das Verfahren wurde eingestellt. Denunziant Axel braucht sich hierüber nicht allzu sehr zu grämen. Schließlich wird er schon nächsten Monat eine neue Strafanzeige stellen.

Das Wesentliche würde derjenige verkennen, der glaubt, man könne das hier beschriebene Treiben eines Geisteszwerges übergehen. Man sollte es nicht! Denn was wäre gewesen, wenn besagter Angezeigter in der Bundesrepublik mit einem Wohnsitz gemeldet wäre? Oder der Internetanbieter seinen Sitz nicht außerhalb der Vorstellungskraft unseres Axels hätte? Hätte sich die Staatsanwaltschaft dann den schizophrenen Behauptungen eines Pseudogroßinquisitors, dem ganz offensichtlich ein beneidenswertes Reservoir an Zeit zur Verfügung steht, nicht doch angenommen? Davon ist auszugehen. Wie viele Ermittlungs-, Straf- und endlich Gerichtsverfahren werden jedes Jahr in der Bundesrepublik aufgenommen, die auf abstrusen Behauptungen basieren! In den letzten Jahren waren es Tausende solcher Verfahren, in denen Meinungsäußerungen verhandelt und die Äußernden verurteilt worden sind.

Axel Mylius gehört zu den Erstunterzeichnern eines Offenen Briefes an Vertreter der Bundesregierung, in dem vor vier Jahren dagegen protestiert wurde, daß dem jüdischen Internetmagazin haGalil, das gegründet worden sei, »um die deutliche Dominanz von neonazistischen Internetseiten zu brechen« und das damit selbstredend »eine seriöse Quelle der Aufklärung« sei, die staatlichen Subventionen gestrichen werden sollen. »Wir fordern Sie dringend auf, sich auch mit den Machern von haGalil, in erster Linie mit Herrn David Gall, zusammenzusetzen und schnelle Schritte zur Gewährleistung der Weiterexistenz des unverzichtbaren Internetportals zu diskutieren und dann auch einzuleiten«, heißt es in dem gleichen anmaßenden Schreibstil, den wir aus den besagten Strafanzeigen zur Genüge kennen. Hier könnte des Pudels Kern liegen: Daß Denunzianten wie Axel Mylius keineswegs selbstlos, sondern für eine Organisation arbeiten. Sämtliche Korrespondenz leitet er jedenfalls wie ein Agent als »informative Schreiben« weiter. Praktischerweise hat haGalil »ein Formular ins Netz gestellt, mit dem man Anzeige erstatten kann, wenn man auf nazistische Seiten im Internet stößt. Dieses Angebot wird sehr gut angenommen und ist ein unverzichtbares Medium im Kampf gegen den Rechtsextremismus geworden«. Vor allem bedarf es aber doch wohl weniger Überwindung auf dieses Formular zurückzugreifen als sich selbst zu verstümmeln.

© Dr. Claus Nordbruch/2009