Die tatsächliche Dimension um Ernst Zündel

Nach der Anfang des Monats erfolgten Auslieferung des für das Establishment unbequemen Kritikers und Dissidenten Ernst ZÜNDEL stellen sich nicht nur hierzulande für geschichtsbewußte Menschen diverse Fragen. Dr. Friedrich TÖBEN, Direktor der australischen Forschungsanstalt Adelaide Institute, hat in einem jüngst im Internet veröffentlichten Beitrag den wesentlichen Punkt erarbeitet: Soll Ernst ZÜNDEL angesichts der realexistierenden Verhältnisse vor einem bundesdeutschen Gericht gegen die ihn belastenden Anschuldigungen ankämpfen?

Die Antwort hierauf ist keineswegs so einfach, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag. Falls ZÜNDEL das Gerichtsverfahren als Herausforderung ansehen und den Kampf aufnehmen würde, sei es TÖBEN zufolge absehbar, daß ZÜNDEL und seine Verteidiger sich während dieses Verteidigungskampfes nach den geltenden bundesdeutschen Strafgesetzen notgedrungen strafbar machen würden. Truth is no defense! Es würde keine Verhandlung geben, die die Schuldfrage klärte - schuldig ist ZÜNDEL im Sinne der Ankläger sowieso, weil er im allgemeinen die doppelte Kollektivschuldthese bezweifelt und im besonderen »die Offenkundigkeit des Holocaust« bestreitet. Die Richter würden lediglich debattieren, wie hoch das Strafmaß anzuberaumen sei und ob die bereits verbüßten zwei Jahre angerechnet werden sollen - was nicht anzunehmen ist, da ZÜNDEL ja »uneinsichtig« ist und »ein geistiger Brandstifter« obendrein. Andererseits, so gibt TÖBEN zu überlegen, würde ein solches Verfahren einen enormen Propagandaeffekt haben, was den Verfechtern von »der Offenkundigkeit des Holocaust« nicht recht sein könne.

Für Kenner der Lage war es bereits im Februar 2003 offensichtlich, daß der wahre Grund von ZÜNDELs überfallartiger Verhaftung vor seinem Haus in Tennessee und dessen anschließende zweijährige Isolationshaft in Kanada unter unmenschlichen Verhältnissen natürlich nicht ein fehlender Stempel im Paß war. Richter Pierre BLAIS, ehemaliger Chef des kanadischen Geheimdienstes CSIS und als solcher gegenüber Ernst ZÜNDEL nicht gerade unbefangen, erklärte in seiner Urteilsbegründung allen Ernstes: »Die Aktivitäten des Herrn Zündel sind nicht nur eine Bedrohung für Kanadas nationale Sicherheit, sondern auch eine Bedrohung für die internationale Staatengemeinschaft.« Welche »Aktivitäten« bitte sehr?! Verschwörung? Rauschgifthandel? Putschgelüste? Organisierte Kriminalität? Terrorismus?

Natürlich nicht! Wohl fordert ZÜNDEL die konventionelle Historiographie heraus. Er bestreitet zwar nicht, daß europäische Juden während des Zweiten Weltkrieges verfolgt wurden. Er räumt auch ein, daß das nationalsozialistische Deutschland Juden oftmals ihrer Grundrechte, ihres Besitzes und ihrer Würde beraubt hatte, wofür Deutschland zurecht Wiedergutmachung leistete. Aber er bestreitet die systematische Massenvernichtung von Juden mittels Gas in deutschen Konzentrationslagern. Er tut dies übrigens durch weitgehend sachliche Diskussion und geistige Auseinandersetzung und nicht mittels Gewaltanwendung.

Ernst ZÜNDEL wurde also in Haft genommen wegen seinen von der Lehrmeinung deutlich abweichenden Ansichten zum Verlauf der Geschichte. Hierzulande würde man sagen, daß er mit seiner Geschichtsauffassung das Fundament, auf dem die BRD errichtet worden ist, untergrabe. Der Haß, der ihm entgegenschlägt, ist entsprechend: ZÜNDEL und seinen Verteidigern war es untersagt, seine Ankläger einem Kreuzverhör zu unterziehen. Sie durften noch nicht einmal Akteneinsicht einnehmen, um die in die konkreten Vorwürfe überhaupt zu erfahren. Wie groß muß die Furcht der Gegner und Widersacher vor ZÜNDELs Argumenten sein!

Die kanadische Tageszeitung Globe and Mail, die immer wieder durch einseitige Berichterstattung glänzte, bemerkte am 26. Februar 2005, daß Ernst ZÜNDEL viel zu undeutend sei, um den kanadischen Staat tatsächlich bedrohen zu können. Hingegen erschüttere die Strafverfolgung und Behandlung, die ZÜNDEL widerfuhr, also der Mißbrauch staatlicher Autorität, den Rechtsstaat und opfere die Achtung vor den bürgerlichen Freiheiten auf dem Altar der Zweckmäßigkeit der Politik (sacrifices respect for civil liberties on the altar of expedience). Margaret WENTE bemerkte am 1. März 2005 in derselben Zeitung: »Wenn die kanadische Gesellschaft nicht stark genug ist, einem kleinen Narren (a little creep) wie Herrn Zündel Paroli zu bieten, dann sind wir in größeren Schwierigkeiten als ich dachte.« Wohl wahr, aber das gilt längst für die gesamte ehemals freie und zivilisierte Welt!

Man muß keineswegs mit den Auffassungen der intellektuellen Schlachtschiffe der wissenschaftlichen Kritik am Holocaust, wie Germar RUDOLF, Jürgen GRAF, Carlo MATTOGNO oder Prof. Robert FAURISSON, die im etablierten Jargon natürlich als »Rechtsradikale« kriminalisiert werden, anstatt man sich mit ihren Thesen und Forschungsergebnissen wissenschaftlich auseinandersetze, hurrapatriotisch übereinstimmen. Aber wenigstens sollte doch der gleiche Mut aufgebracht werden, den bisweilen etablierte Intellektuelle aufbringen. Fritjof MEYER beispielweise hat »die historischen Tatsachen« um Auschwitz zumindest kritisch hinterfragt und ist dabei zu sensationellen Erkenntnissen gekommen. Oder Rolf HOCHHUTH, ein exponierter Anhänger der Kollektivschuldthese, verteidigte der Berliner Morgenpost vom 22. Februar 2005 zufolge, den »britischen Holocaust-Leugner David Irving« und nannte ihn einen seriösen Wissenschaftler und ehrenwerten Mann, »wenn man ihn nach seinen Büchern beurteilt.« Und genau das sollte ja das Maß aller Dinge sein: die Erkenntnisse, zu denen Dritte aufgrund ihrer wissenschaftlichen Arbeit gelangt sind, sachlich zu beurteilen!

Die Dimension um Ernst ZÜNDEL ist jedoch noch unter einem weiteren Aspekt zu sehen: In bereits oben erwähntem Artikel greift Dr. TÖBEN die Bequemlichkeit und Feigheit an, von der auch jene Zeitgenossen ergriffen worden sind, die durchaus mit der Auffassung ZÜNDELs übereinstimmen mögen. Ernst ZÜNDEL sitze nicht zuletzt auch für diejenigen im Gefängnis, die die »Holocaust-Lüge« zwar nicht glauben, aber gemütlich zuhause sitzen und sich im Nichtstun selbst gefallen oder gar kluge Sprüche von sich geben. »Solche Individuen erfüllen auf hedonistische Weise ihre eigenen Bedürfnisse mit allem, was ihnen gefällt, aber für Zündel das Wort zu ergreifen, ist unterhalb ihrer Würde.« Das Wort zu ergreifen für einen Menschen, der aufgrund eines »Gedankenverbrechens« einsitzt, ist aber für jeden, dem die Geistesfreiheit mehr als nur ein Spontispruch ist, Selbstverständlichkeit, ja grundsätzliche Notwendigkeit, denn schon morgen kann ZÜNDELs Schicksal jeden einzelnen von uns treffen.

© Euro-Kurier, Nr. 2/2005 im pdf-Format


Zur detaillierten Vertiefung des Themas:
Claus Nordbruch, Der Angriff, Klappenbr., viele Abb., 444 Seiten, 19,80 €
Claus Nordbruch, Sind Gedanken noch frei?
Zensur in Deutschland
, geb., 352 Seiten, 19,80 €