Der Verfassungsschutz

Eine Grundsatzrede
zur »geistig-politischen Auseinandersetzung« in der BRD

Verfassungsschutz - bereits der Name dieser Institution ist irreführend, da der heutige deutsche Staat über keine Verfassung verfügt, die folglich auch nicht geschützt werden kann. 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das 'Grundgesetz'. Dieser Begriff sollte den Vorläufigkeitscharakter einer neuen Verfassung betonen. Eine deutsche Nachkriegsverfassung war und ist erst nach Abschluß eines Friedensvertrages zwischen den Alliierten und Deutschland möglich. Einen solchen gibt es aber bezeichnenderweise bis heute nicht. Ist der sogenannte Verfassungsschutz dann nicht eher ein 'Grundgesetzschutz'? Wenn dies der Fall wäre, ginge es den Verfassungsschutzämtern in erster Linie darum, die im Grundgesetz manifestierten Pflichten und Rechte der Staatsbürger zu schützen. Damit würde es sich bei den Ämtern gewissermaßen um Kontrolleinrichtungen handeln, die darauf achteten, daß sowohl Rechte als auch Pflichten der deutschen Staatsbürger und seiner Volksvertreter gewährleistet würden.

Es ist die natürlichste Sache eines Staates, sich selbst zu schützen. Die Daseinsberechtigung für eine Institution oder Behörde, die für die innere Sicherheit des Staates und für die Sicherheit seines Volkes verantwortlich sein muß, wird deshalb im folgenden sehr wohl gesehen. Nur es ist überaus zweifelhaft, daß diese Einrichtung mit den Ämtern für Verfassungsschutz übereinstimmt. Bekanntlich fallen in den Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzämter unter anderem Parteien und Organisationen, bei denen »tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht« bestehen, daß sich ihre Bestrebungen »gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes« richten oder »eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben.« Was unter einem »tatsächlichen Anhaltspunkt für den Verdacht« zu verstehen ist, wird geflissentlich nicht näher definiert. Deshalb bietet schon diese Formulierung einen schier unüberschaubaren Freiraum für Spekulationen, Subjektivität und Willkür.

Viele »Erkenntnisse« basieren vor allem auf Unterstellungen, Verleumdungen und Nebensächlichkeiten. Erfaßt werden grundsätzlich »Erkenntnisse«, die kaum ernsthaft als Bedrohung des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates angesehen werden können. In den nachrichtendienstlichen Unterlagen über den ehemaligen Bundeskanzler Ludwig Erhard war beispielsweise aufgeführt, er trinke zu vorgerückter Stunde seinen Whisky aus der Flasche. Andere Auszüge: »Als besonderes Hobby sei noch erwähnt, daß er früher ein Karl-May-Leser war«, oder »Sie raucht stark (sogar Tiparillos)« und »hat zwei Kinder, davon eine unerwünschte Tochter«, oder »Leidet vor allem in den Frühjahrsmonaten an Kopfschmerzen und Furunkeln an Kopf und Rücken. Das liegt wohl an dem zu dicken Blut«, oder »Sie liebt das Extravagante, hat besondere Ansprüche und gibt das Geld mit beiden Händen aus - so hat sie eine Lederhose für 600 Mark«, oder »Fährt einen Kabriolett und hat das ganze Jahr hindurch eine überdurchschnittlich braune Gesichtsfarbe (vermutlich möbelt der Beschäftigte sein Äußeres gezielt durch Besuch eines Sonnenstudios oder Solariums auf).« Es wäre wünschenswert, die Geheimdienstler klärten uns auf, inwiefern derartige »Erkenntnisse« Anhaltspunkte für staatsgefährdende bzw. verfassungswidrige oder terroristische Bestrebungen lieferten.

Auftrag und Arbeitsweise der Verfassungsschutzagenten lassen den Schluß zu, daß ihr Einsatz eben nicht dem Schutze von Rechten und Pflichten der Staatsbürger dient, sondern dem Schutze der Interessen von staatlichen Cliquen und Interessengruppen. Ihnen dient der Verfassungsschutz, Er ist nichts anderes ist, als ein modern inszenierter Schutzapparat für etablierte Kartelle. Der Verfassungsschutz ist fest in der Hand der Altparteien, deren Interessen er vertritt. Diese Tatsache wird durch einen Ausrutscher Bundeskanzlers Gerhard Schröder - damals noch niedersächsischer Ministerpräsident -, allzu deutlich. Im Mai '94 meinte Schröder gegenüber dem SPIEGEL, daß es natürlich sei, die REP uneingeschränkt zu beobachten. Und falls die Gerichte ein derartiges Anliegen verböten, »dann müssen wir unser Verfassungsschutzgesetz ändern«.

Mir ist es zunächst einmal vollkommen gleich, welche politische Richtung eine im politischen Meinungsbildungsprozeß engagierte Person einnimmt. Ob »links« oder »rechts«, steht hier nicht zur Debatte. Vielmehr gehe ich von dem Standpunkt aus - und hier setze ich meine Überlegungen seines Buches Sind die Gedanken noch frei? Zensur in Deutschland fort -, daß eine pluralistische Demokratie nicht allein aus einer politischen Mitte besteht, in die es alle Etablierten - und solche, die es gerne werden möchten -, hineindrängt. Innerhalb einer Demokratie - einer freiheitlichen noch dazu! - existieren mehr als nur Mitte, mittlere Mitte, halblinke Mitte, linke Mitte, halbrechte Mitte, rechte Mitte oder gar eine selbst ernannte neue Mitte. Das, was aber allgemein unter »links« und »rechts« verstanden wird, darf und kann kein Tabu sein. Die Grenzen der freiheitlich-demokratischen Akzeptanz bezüglich »links« und »rechts« sind weit zu ziehen. Zwar kann es keinem Staatssystem darum gehen, tatsächlichen staatszerstörerischen und terroristischen Kräften politische Rechte einzuräumen, aber in einer wahren Demokratie müssen Links- wie Rechtsradikale wie auch sonstige Radikale (Liberalradikale, Radikaldemokraten usw.) die Möglichkeit haben, ihre Beiträge zur politischen Willensbildung frei zu liefern - freilich solange dies gewaltfrei, also mit geistigen Mitteln geschieht. In verschiedenen europäischen Ländern, wie zum Beispiel in Frankreich, Serbien, Italien und Dänemark ist dies eine Selbstverständlichkeit. Dort ist sogar in den Parlamenten jeweils eine »Radikale Partei« vertreten! In einer wahren freiheitlichen Staatsordnung können Links- und Rechtsradikale nicht unterdrückt werden - andernfalls ist sie nicht freiheitlich.

Seit die Linksradikalen zum Marsch durch die Institutionen aufgerufen haben, sprach man nicht mehr von Radikalen, sondern von Extremisten. Gemeint ist freilich das Gleiche. Zunächst stellt sich die Frage, was an dem Begriff »extrem« auszusetzen ist. Warum soll nicht jemand extrem anständig oder extrem friedlich sein können? Den Gegner plakativ schon mit einem Schlagwort zu diskriminieren hat Tradition. Vorgängerbegriffe wie Heiden, Ketzer, Novemberverbrecher, Revisionist usw. dienten seit jeher dem Zweck, mißliebige Personen oder Organisationen sozial zu isolieren, zu diskriminieren und schon verbal zu stigmatisieren. Diese Stigmata sind aus der Sicht wertfreier Betrachtung inhaltsleer und funktionieren nur im Rahmen der jeweils eigenen ideologischen Wertewelt. So sagt der Begriff Heide lediglich aus, daß diese Person kein Christ ist, nicht aber, ob oder woran sie glaubt. Der Begriff Ketzer besagt nur, daß die Person zwar Christ ist, aber kein der Lehrmeinung anhängiger. Einen Herrn Gauweiler von der CSU trennen aller Wahrscheinlichkeit nach Welten von den Ansichten eines Herrn Trittin von den GRÜNEN. Die politischen Überzeugungen beider Politiker unterscheiden sich extrem voneinander - ohne daß die Medien oder der Verfassungsschutz natürlich darauf kämen, beide nun deswegen als Extremisten zu bezeichnen. Der Begriff Extremist wird also sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Gesetzgebung als ein Kriminalitätsphänomen (miß)verstanden. Der Verfassungsschutz bezeichnet folglich Bestrebungen als »extremistisch«, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.

Wie schaut es nun oftmals in der politischen Praxis der »Extremisten« aus? Tatsächlich kann man diesbezüglich mit der Darstellung von Provokationen und begangenen Straftaten der Spitzel des Verfassungsschutzes einiges ausleuchten. Werfen wir zunächst einen groben Blick auf einen Teil der Maßnahmen, die offenbar geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen:
· 1968 tat sich Peter Urbach hervor, den Berliner Aktivisten der Studentenbewegung Waffen anzudienen. Aber auch unter der Außerparlamentarischen Opposition und Kommunarden verteilte er Brandsätze und Waffen. Ebenfalls unterbreitete er diesen Kreisen den Vorschlag, die Freiheitsglocke zu sprengen. Während seiner Spitzeltätigkeit fand er Zugang in den Kreis um den damaligen Rechtsanwalt Horst Mahler. Er erschlich sich dessen Vertrauen, was später im Anfangsstadium der Baader-Meinhof-Gruppe direkt zu der Festnahme Mahlers und einiger seiner Freunde führte.
· Eine regelrechte Terrorwelle traf '83 den Großraum München. Ziel diverser Bomben- und Brandanschläge waren eine Hertie- und Tengelmann-Filiale, die Stadt- und Kreissparkasse Freising und das Justizgebäude in der Nymphenburger Straße. Jeweils nach den Anschlägen gingen Bekennerscheiben ein. Täter war der in autonomen und antiimperialistischen Kreisen aktive Manfred Scheffer, V-Mann des Verfassungsschutzes, der vom Amt zwischen 1.000 und 2.000 Mark pro Anschlag kassierte.
· »Und wir kämpfen dort nicht nur gegen Lichterketten, sondern gegen den geballten jüdischen und bolschewistischen Abschaum, der sich in der Öffentlichkeit breitsuhlt. Wir sind also wieder an einem Problem angekommen, welches schon die nationalsozialistische Bewegung in den 20er Jahren hatte: Den Kampf gegen das Weltjudentum.« Diese kernigen Sprüche stammen weder von Julius Streicher noch von Dr. Joseph Goebbels; nein, sie stammten 1996 von Axel Reichert, der mit Hilfe des Verfassungsschutzes 1995 einen von der Medienwelt viel beachteten Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Luxemburg organisiert hatte.
Auch andere Volksverhetzer und Agent provocateurs des Verfassungsschutzes wie beispielsweise Hans-Dieter Lepzien, Klaus Steinmetz, Peter Troeber, Bernd Schmitt oder Michael Wobbe gingen in die Skandalgeschichte dieses Geheimdienstes ein. Unter ihnen auch Peter Weinmann, ein gescheiterter Friseur und Bademeister, und ein überaus bemerkenswertes Beispiel von schier unglaublicher Verkommenheit. Charakterlich bringt er damit alles mit, was aus ihm einen hervorragenden Verfassungsschutzspitzel macht. Er brachte es fertig, im Solde von 3 Geheimdiensten zu stehen: für das Bundesamt für Verfassungsschutz, für das Ministerium für Staatssicherheit und für den italienischen Geheimdienst SISMI. 23 Jahre lang war Weinmann Spitzel. Er war, dem SPIEGEL zufolge, »kein großer Fisch, eher ein mittelgroßer Schweinehund mit eigenem, recht eigenwilligem Ehrenkodex«. Ohne Frage, nur, daß diese Charakterisierung eben auf alle Spitzel des Verfassungsschutzes zutrifft, die sich als Denunzianten und Provokateure profilieren.

Bei den Spitzeln handelt es sich ausnahmslos um charakterlose, korrupte Personen, die es im bürgerlichen Leben meist zu nichts gebracht haben. Es sind Menschen, mit denen der Normalbürger im allgemeinen nichts zu tun haben will: Opportunisten, Denunzianten, Provokateure, Intriganten, Aufschneider, ordinäre Kriminelle, brutale Schläger. Es sind Personen, die für den Verfassungsschutz nicht um der freiheitlich-demokratischen Grundordnung willen tätig werden, sondern um „extremistische Bestrebungen» zu provozieren. In diesem Zusammenhang ist es recht aufschlußreich zu wissen, daß im Gegensatz zur Polizei für den Verfassungsschutz keine Pflicht besteht, Straftaten anzuzeigen (Opportunitätsprinzip). Diese „Extremisten« werden von den Sicherheitskräften 'ausgehoben' und in der Presse als erfolgreicher Schlag gegen den Extremismus verkauft.

Hierzu kommt die geradezu auffallend unterschiedliche Platzzuweisung, die man den »Extremisten« einräumt. So widmet beispielsweise der Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt des Jahres 1997, der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) 3, der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) 4 und der Kommunistischen Partei Deutschlands - Gruppe Möller (KPD/M) nebst einem Zitat ebenfalls 4 Sätze. Dem Freiheitlichen Volks Block (FVB) hingegen werden 4 Absätze zuteil, der Deutschen Volksunion (DVU) 2, den REPUBLIKANERN knapp 3 und den Nationaldemokratischen Partei (NPD) und ihrer Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) sogar über 3 Seiten gewidmet.

Einen weiteren verfassungsschutzrechtlichen Problemfall stellen die sogenannten Revisionisten dar. Der Begriff 'Revision' leitet sich vom lateinischen Wort 'revidere' ab, das 'wieder hinsehen' bedeutet. Sachverhalte wieder durchzusehen ist die vornehmste und natürlichste Aufgabe sämtlicher Wissenschaftler. Es obliegt den Historikern, die Geschichtsschreibung immer wieder anhand neuer Erkenntnisse, Entdeckungen und Forschungsergebnisse eingehend zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Die Verfassungsschützer scheren sich wenig um wissenschaftlich fundierte Definitionen, für sie hat der sachlich gesehen wertfreie Begriff Revisionismus eine ganz andere Bedeutung: »Ziel des 'Revisionismus', der mittlerweile eines der wichtigsten rechtsextremistischen Agitationsfelder darstellt, ist die Rehabilitierung des Nationalsozialismus, um ihn wieder salonfähig zu machen.« Als Revisionismus bezeichnet man »den politisch motivierten Versuch, die deutschen Verbrechen unter nationalsozialistischer Herrschaft zu relativieren oder zu leugnen.« Zwar nicht in einem Verfassungsschutzbericht, so aber doch in einer vom bayerischen Innenministerium herausgegeben Broschüre mit Namen Der Verfassungsschutz informiert wird die vollkommen wertfreie Sachbezeichnung Revisionismus kurzerhand als »verabscheuungswürdige Ausprägung des Rechtsextremismus« verunglimpft. Als ob berichtigende Geschichtsschreibung ein Merkmal niederer politischer Gesinnung sei!

An dieser Stelle sei eine Grundsatzaussage über den Revisionismus gestattet: Neue Erkenntnisse werden nicht nur in allen geisteswissenschaftlichen, sondern vor allem auch in naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen beinahe täglich gewonnen. Greifen wir uns ein stellvertretendes Beispiel aus der Paläontologie, um das Wesen des Revisionismus klarzustellen: Viele von Ihnen werden der Auffassung sein, daß der größte und älteste fleischfressende Saurier der Tyrannosaurus rex gewesen sei - war er auch, bis unser Erkenntnisstand erweitert wurde: Im September 1995 legten jedoch argentinische Paläontologen im Nordwesten Patagoniens die versteinerten Überreste einer bislang unbekannten Dinosaurierart (Giganotosaurus carolinii) frei, der noch größer und älter als der Tyrannosaurus rex war. Doch wer sich nunmehr im Besitz »der Wahrheit« glaubte, und meinte als historische Tatsache verkünden zu können, daß der Giganotosaurus der größte fleischfressende Saurier, der jemals auf der Erde gelebt habe, wurde bereits im Mai 1996 eines besseren belehrt: In Marokko entdeckten Wissenschaftler den nochmals um 20 Millionen Jahre älteren und noch größeren Carcharodontosaurus saharicus - was natürlich alle notwendigen revidierenden Konsequenzen mit sich zog. Revisionismus pur. Was für Paläontologen oder Gentechniker oder irgendwelche andere Forscher gilt, gilt selbstverständlich auch für den Historiker: Zu Beginn seines Forschens bezweifelt oder überprüft er nämlich die Ausgangslage, die bisherigen Erkenntnisse und kommt vielleicht zu neuen Schlüssen, siehe beispielsweise Katyn, Kriegsschuld der Sowjetunion, Anzahl getöteter bzw. verstorbener Menschen in deutschen und alliierten Konzentrationslagern usw.
Revisionistisch zu arbeiten ist also nichts ehrenrühriges, im Gegenteil. Trotzdem werden mit dem ursprünglich wertfreien Begriff Revisionist, heute vor allem jene Forscher betitelt, die sich mit der Geschichte des Zweiten Weltkrieges auseinandersetzen. Und zwar kritisch. Hierunter fallen vor allem diejenigen, die die gängige Ansicht von der Allein- oder Hauptschuld Deutschlands und Japans an diesem Krieg bezweifeln.

Die Revisionisten pauschal als »Rechtsextreme« zu diffamieren, hat weder mit einer sachlichen Bewertung ihrer Arbeit noch etwas mit einer notwendigen und kritischen Auseinandersetzung innerhalb der Wissenschaft und Forschung zu tun, sondern ist ausschließlich politisch motiviert. Damit ist es überdeutlich, daß der Begriff Revisionist heute mehr denn je in die Reihe der polemischen Schlagwörter wie Heide, Ketzer, Faschist oder Extremist einzuordnen ist.

Vorsicht ist geboten, wenn man in der BRD kritisiert - und ist die Kritik auch noch so gerechtfertigt. Wurde beispielsweise der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland (und in Europa), der Rundfunkratschef des hessischen Rundfunks und das FDP-Bundesvorstandsmitglied Ignatz Bubis, von einem politisch Aktiven kritisiert und beteuerte dieser dabei, daß es sich hierbei um eine politische Attacke handelt, ward dieses Bekenntnis als »bloße Schutzbehauptung« zurückgewiesen. Vielmehr wolle man »die Juden in ihrer Gesamtheit mit einem pauschalen Werturteil« diffamieren. Diese Begründung ist schwachsinnig, denn mit derselben Begründung müßte auch das Bekenntnis, beispielsweise Theo Waigels Finanzpolitik von Grund auf abgelehnt zu haben, strafrechtlich relevant sein oder sogar den Strafbestand der Volksverhetzung erfüllen, deutet doch eine solche Äußerung an, offensichtlich antikatholisch, wenn nicht gar antichristlich eingestellt zu sein, die CSU - eine demokratische Partei! - abzulehnen, die Bayern zu verunglimpfen oder Männer mit buschigen Augenbrauen zu diffamieren.

Alle Jahre wieder legen der jeweilige amtsinhabende Präsident des BfV und die meisten seiner Kollegen in den Landesämtern sogenannte Verfassungsschutzberichte vor, mit denen »die Allgemeinheit« - wie es schön volksverbunden heißt - über die in den vergangenen 12 Monaten gewonnenen »Erkenntnisse« informiert werden sollen. Walter Zuber, Minister für des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz, ist gar der Auffassung, daß mit dieser Maßnahme die Verfassungsschutzämter »für die Menschen auch eine adäquate Gegenleistung für die von ihnen entrichteten Steuern« erbrächten!

Wie sieht denn nun die »Verfassungsfeindlichkeit« einer Partei nach den »Erkenntnissen« der Verfassungsschutzbehörden konkret aus? Aufschluß hierüber geben just die Verfassungsschutzberichte: Auf einem Flugblatt der bayerischen REP hieß es : »Schluß damit! Nicht mehr büßen und zahlen für Hitler.« Im REPUBLIKANER Nr. 7/94 habe gestanden: »Die neuer Geschichtsforschung hat natürlich längst festgestellt, daß die UdSSR maßgeblich an dem Verlauf und der Eskalation des Zweiten Weltkrieges schuldig war.« In der Ausgabe 5/94 des REPUBLIKANER sei zu lesen gewesen: »Es ist aber unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit, jenen in den Arm zu fallen, die uns zum 51. amerikanischen Bundesstaat machen wollen ... Wir wollen keine Harlemisierung Deutschlands.« Aus diesen Exzerpten republikanischer Äußerungen soll man ernsthaft auf konkrete Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die fdGo schließen können? Dies ist absurd! Denn tatsächlich muß eines Tages jede Schuld getilgt sein. Tatsächlich war am Ausbruch des zweiten Weltkrieges und seiner Intensivierung die Sowjetunion maßgeblich beteiligt und tatsächlich ist der Wunsch, daß Deutschland das Schicksal vom US-Vasallen erspart bleibe zumindest legitim. In keiner der oben zitierten republikanischen Meinungsäußerungen läßt sich ernsthaft ein Hinweis auf Verfassungswidrigkeit ableiten und erst recht nicht geht von diesen Äußerungen eine Bedrohung für die innere Sicherheit der BRD aus.

Ein wesentliches Spektrum in den Verfassungsschutzberichten nimmt die sogenannte Skinhead-Szene ein. Es handelt sich hierbei um die einzige Musikrichtung, die als verfassungswidrig eingestuft und entsprechend verfolgt wird. Punk, Heavy Metal, Rap und andere ebenso ausdrucksreiche Musiktrends finden in den Berichten keine Erwähnung, obgleich sie sich in Text, Rhythmus und Zielgruppe bisweilen kaum voneinander unterscheiden. »Bei der Skinhead-Musik handelt es sich um eine Musikrichtung, die von dumpfen, schlichten Melodien und harten, schnellen und stakkatoartigen Rhythmen dominiert wird. Sie kann ihrer Art nach als extrem laut und aggressiv charakterisiert werden.« Diese Beschreibung stammt nicht etwa aus einer Musikzeitschrift oder einem Lexikon, sondern ist im Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfalen '96 auf Seite 98 nachzulesen! Nicht nachzulesen ist, daß diese Charakterisierung auch auf andere Musikrichtungen zutrifft.

Manchmal geht der Verfassungsfeindlichkeitsaufdeckfimmel mit den Beamten regelrecht durch. Dann formulieren sie ihre »Erkenntnisse« in geradezu phantastischen Sätzen wie diesen: Die nationalen Tonträgervertriebe »werden betrieben von Funktionären rechtsextremistischer Parteien und Organisationen, insbesondere der NPD, die ihre gewerbliche Betätigung mit rechtsextremistischer Agitation verquiken [sic!].« Mit der gleichen »Argumentation« müßte man - was freilich nicht geschieht - beispielsweise auch Hannes Wader, Geier Sturzflug oder Karel Gott, die seinerzeit für die DKP bzw. die KPÖ auftraten, in den Berichten aufzählen, denn auch sie verbanden ihren Beruf mit parteipolitischer Agitation!

Die Glatzen werden verfolgt, weil sie »mit ihrer aggressiven Fremdenfeindlichkeit, ihren Angriffen gegen soziale Minderheiten und ihren Attacken gegen politisch Andersdenkende eine Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat« darstellten. Als Beispiel für »Fremdenfeindlichkeit« führen die Verfassungsschutzbeamten beispielsweise einen Liedtext der Gruppe Rheinwacht an, in dem es bezüglich der Anzahl von Asylanten in Deutschland unter anderem heißt:

»Zu viele sind bereits bei uns im Land
Und sie werden hier auch noch anerkannt
Ihr sagt jetzt wir sind 'Nazischweine':
Doch mit unserer Meinung stehen wir nicht alleine!«

Mit Sicherheit nicht. Den Ergebnissen von Meinungsumfragen renommierter Forschungsinstitute zufolge, sind sogar über zwei Drittel der Deutschen der Auffassung, daß in Deutschland »genug« oder bereits »zu viele« Ausländer leben. Abgesehen davon, daß (noch?!) kein Artikel im Grundgesetz die Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten nach Deutschland vorsieht. Nebenbei: Immerhin war es, der heutige Bundeskanzler Gerhard Schröder, der nach den für die DVU erfolgreich verlaufenen Landtagswahlen im Frühjahr '98 bezüglich der Verfahrensweise mit kriminellen Ausländern in Deutschland mit dem ebenso populistischen wie opportunistischen Parole aufzuwarten wußte: »Wer unser Gastrecht mißbraucht, für den gibt es nur eins: Raus, und zwar schnell!«, selbstredend ohne, daß hierfür der Verfassungsschutz tatsächliche Anzeichen zur Verfassungswidrigkeit sah, obgleich ähnlichen Aussagen von NPD, REP, DVU oder Glatzen just als Ausländerfeindlichkeit diffamiert werden.

Unverständlich bleibt, warum beispielsweise das LfV Baden-Württemberg einen Text der Skin-Kapelle Noie Werte in den Verfassungsschutzbericht aufnimmt, der, wie der Innenminister selber zugibt »ohne strafrechtlicher Relevanz« ist. Der Text lautet:

»Kennst Du das Land, wo man Soldaten zu Verbrechern macht
und die beschmutzt, die fielen für ihr Land in der Schlacht.
Kennst Du das Land, wo man Unsinn in den Schulen lehrt
und es keinen gibt, der sich dagegen wehrt.
Kennst Du dieses Land -
Deutschland wird es genannt.«

A pros pos Texte: Den Glatzen wird seitens der Verfassungsschutzbeamten vorgehalten, sie würden in ihren Liedern zu Gewalt aufrufen und Mernschenverachtung propagieren. Da man über den Geschmack von Musik und den Niveau von Musiktexten durchaus geteilter Meinung sein kann, ist es aber doch bemerkenswert, daß eindeutig die Gewalt verherrlichende oder menschenverachtende (frauen- und kinderfeindliche!) Äußerungen im linken Spektrum den um den Jugendschutz besorgten Gemütern offensichtlich mit auffallender Regelmäßigkeit entgehen. Hierzu einige Beispiele: Bei Klischee heißt es in dem Lied »In der Nacht«:

»In der Nacht, wenn ich wichse
dann bin ich geil auf dich,
drum fick mich, fick mich fick mich
und lutsch mir endlich meinen Schwanz!«

Und in ihrem Lied »Schlag zu« bekennen sie:

»Neulich in der U-Bahn, du pennst gerade ein
da gibt's eine Kontrolle und du hast keinen Schein
Schlag zu schlag zu du weißt gar nicht was du alles kannst
du hast noch viel zu viel Angst drum schlag zu schlag zu.«

Die Buttocks (zu deutsch Arschbacken) skandieren:

»Deutsche raus aus Deutschland!
Ihr seit schlimmer als der letzte Dreck
Deutsche raus aus Deutschland!«

Auch der Aufruf zur Gewalt der Punkband Normahl, »Schlagt den Bullen die Schädel ein«, veranlaßt weder Verfassungsschützer noch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften einzuschreiten: Diese Aufforderung zur Gewaltanwendung ist nämlich durch die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit gedeckt.

Ein Blick auf linksradikale Organisationen verdeutlicht ferner das Messen mit unterschiedlichem Maß in der BRD: Die Ziele der Spartakist-Arbeiterpartei Deutschlands (SpAD) werden ohne Wertung in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen: »In der Tradition der frühen kommunistischen Bewegung ehren wir Trotzkisten im Januar die 'Drei L' des Bolschewismus [Lenin, Liebknecht, Luxemburg; Anm. d. Verf., C. N.] (...) Wir Spartakisten kämpfen für den Aufbau bolschewistischer Parteien, die neue Oktoberrevolutionen weltweit zum Sieg führen und das irrationale kapitalistische System ein für alle Mal hinwegfegen, um dadurch eine weltweite Planwirtschaft, basierend auf Arbeiterräten, zu errichten.« Man stelle sich einmal vor, Nationalisten oder gar Nationalsozialisten würden sich das Recht nehmen, sich derart frei zu äußern! Ein derart subversives Bekenntnis seitens der Trotzkisten bleibt jedoch ohne polemischen Kommentar, geschweige denn, daß die Innenminister es auch nur im entferntesten in Erwägung zögen, diese den Staatsstreich propagierende Partei zu verbieten.

Die bekannteste unter den verfolgten religiösen Vereinigungen in Deutschland ist die Scientology-Kirche. Scientology sei nicht als Kirche, sondern als politische Organisation zu betrachten, die wirtschaftspraktisch gewinnorientiert sei, die längerfristig gesehen verfassungsfeindliche Zielsetzungen vertrete und Berührungspunkte mit dem politischen Extremismus aufweise. Die Scientology-Kirche strebe die Weltherrschaft an. Du liebe Güte! Als ob Scientology die einzige Religion sei, die darauf bedacht wäre zu expandieren! Die Christen zogen mit Feuer und Schwert hinaus in die Welt, um Menschen mit ihrer frohen Botschaft zu beglücken. Die Geschichte ist voll von imperialistischer Religions- bzw. Kirchenpolitik! Warum soll man nun ausgerechnet bei den Scientologen beginnen, religiös fundiertes kapitalistisches Streben und religiösen Imperialismus zu verteufeln? Gerade die christliche Kirche zählt aufgrund ihres politisch-wirtschaftlichen Engagements über Jahrhunderte hinweg heute zu den reichsten Organisationen der Welt und was sollte die bis in die heutige Zeit praktizierte Missionierung von »Ungläubigen« anderes bezwecken als die Ausbreitung des eigenen Einflusses und damit den Ausbau der Macht? Aber nicht nur das Christentum strebt in diesem Sinne Weltherrschaft an. Auch die Vertreter des Islam haben sich dieses Ziel auf ihre Fahnen geschrieben. Mehr noch: Der Islam ist mitnichten nur eine Religion. Der Islam ist Gesetz, eine Wertordnung, die entscheidend in alle Lebensbereiche und in die Politik einfließt. Religion und Staat sind im Islam nicht voneinander zu trennen. Der Islam ist gewissermaßen eine Gesetzesreligion, die vom Wert, den Rechten und Pflichten des einzelnen Menschen gänzlich andere Vorstellungen hat, wie die im Grundgesetz beschriebenen. Und trotz dieser offenkundigen Verhältnisse und Ziele stellen scheinbar weder Islam noch die christliche Kirche mit ihrer vielfältigen politischen und wirtschaftlichen Struktur eine Bedrohung für die fdGo dar. Obwohl gerade die Motive und Ziele, die den Scientologen unterstellt werden, gerade diesen beiden »Weltreligionen« nachgewiesen werden können!

Was die ausländischen Geheimdienste betrifft, so ist festzustellen, daß man auch hier offensichtlich von einem deutlichen Feindbild sprechen kann. Aufgeführt werden lediglich Spionagetätigkeiten der russischen, polnischen, bulgarischen, rumänischen, jugoslawischen, iranischen, irakischen, libyschen, pakistanischen, syrischen, nordkoreanischen und chinesischen - nicht aber diejenigen der »befreundeten Staaten« beispielsweise die der USA, Israels und der westeuropäischen Länder.

Tatsächliche und wahre Verstöße gegen das Grundgesetz und Gefahren für die innere Sicherheit der BRD werden jedoch nicht in die Berichte aufgenommen, geschweige denn von den Verfassungsschützern verfolgt. Oder ist die in Deutschland zwischenzeitlich an der Tagesordnung liegende Behinderung nichtetablierter politischer Parteien und Organisationen in puncto Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht verfassungswidrig? Die bewußt manipulierte Zerstörung von Ehe und Familie zugunsten der, wenn auch noch nicht propagierten, aber doch wohlwollend geduldeten Homosexualität, fällt in die gleiche Kategorie; ebenso die Tötung von knapp einer viertel Million ungeborener Kinder, die im Mutterleib zerschnitten, abgesaugt und in den Müllkübel geworfen werden. Wo finden der Barschel-Skandal, die Kießling-Affäre oder die Verbrechen des Kanzler-Kohl-Vertrauten Werner Nachmann ihren Niederschlag? Oder die Tatsache, daß im Kriegsfall für 100% der Politiker Schutzräume zur Verfügung stehen, im Vergleich zu den sage und schreibe 2% der Bevölkerung? Und ebenfalls nicht in die Berichte aufgenommen wurde die traurige Bilanz, daß 1997 Politiker und Verwaltung 65 Milliarden DM Steuergeld unnütz verschwendet habe, also mit dem sauer verdienten Geld der Steuerzahler unwirtschaftlich und rechtswidrig umgegangen sind. Und mit Sicherheit wird auch kein Wort darüber verloren werden, daß im 50. Bestandsjahr der BRD deutsche Soldaten, ohne hierfür die rechtliche Grundlage geschaffen zu haben, sich an einem Angriffskrieg beteiligen!

Bekanntlich fällt der Apfel nicht weit vom Baum. Der Verfassungsschutz arbeitet so effektiv, wie seine Präsidenten Fachleute und loyal sind: Der damalige Leiter des Hamburger LfV, Richter Hans Josef Horchem, beschreibt das Auswahlverfahren für die höchsten Posten der deutschen Geheimdienste - ein Zwiegespräch zwischen Ehmke und ihm selbst - wie folgt: »Horst Ehmke hatte die ganze Zeit in einem tiefen Sessel mehr gelegen als gesessen, ein Schreibbrett mit einem Papierblock auf den Knien, und sich die Namen, die ich ihm mit einigen Zusatzbemerkungen nannte, notiert. Mit dem linken Zeigefinger bohrte er in der Nase und schnippte die Popel ins Zimmer. Jetzt blickte er auf und fragte: 'Ist der Meier wirklich so gut wie man sagt?' Ich antwortete: 'Vielleicht noch besser. Er hat die Gabe guter Formulierungen. Wahrscheinlich wird er mit dem Personal Probleme haben.« Nach dieser 35minütigen »Konferenz« unter Fachleuten erhielt Meier den Zuschlag.
· Hans Langemann, Chef des bayerischen LfV, wurde 1984 zu 8 Monaten Gefängnis auf Bewährung wegen Geheimnisverrats verurteilt. Eine verdächtig lächerliche Strafe, möchte man einwerfen. Stimmt. Vor einem höheren Strafmaß rettete ihn sein medizinisches Gutachten, das ihm bescheinigte, er leide unter starken Stimmungsschwankungen, Depressionen, Weinkrämpfen und Gedächtnislücken. Sehr bedauerlich für Herrn Langemann eine derart labile Persönlichkeit zu sein. Nur wie kann ein solches Sicherheitsrisiko eine verantwortungsvolle Position bekleiden und gar zum Leiter des Amtes aufsteigen?
· Oder Volkmar Seidel, Chef des Verfassungsschutzes von Mecklenburg-Vorpommern, der im Februar '95 seines Amtes suspendiert wurde, als gegen ihn wegen Dienstvergehen sowohl disziplinarrechtliche als auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden mußten: Er kaufte fabrikneue Fahrzeuge zum privaten Gebrauch, ohne dabei auf den Preisnachlaß zu verzichten, der Behörden nur beim Ankauf von Dienstfahrzeugen gewährt wird.
· Nach einer Meldung der FRANKFURTER RUNDSCHAU vom 30.7.93 beteiligen sich rund ein Viertel der Agenten des saarländischen Verfassungsschutzes an Betrügereien. Hierbei berief sich die Zeitung auf eine Erklärung des saarländischen Innenministeriums, derzufolge gegen 15 der 62 Beschäftigten diesbezüglich Disziplinarermittlungen eingeleitet worden seien. Zu den Betrügereien zählen unter anderem, daß die Agenten für ihre Privatautos Zubehör auf Rechnung des Amtes angeschafft, durch Vorlage unrichtiger Arbeitsnachweise Gelder veruntreut, Belege gefälscht und zu Lasten des Innenministeriums private Einkäufe getätigt haben.
· Der August '85 bescherte dem Verfassungsschutz und dem bundesdeutschen Staat einen der größten Rückschläge in seiner Geschichte überhaupt. In jenem Monat nämlich floh kein geringerer als Hans-Joachim Tiedge, Gruppenleiter in der für Spionageabwehr zuständigen Abteilung IV des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in die DDR. Pikanterweise erfuhr die Bundesregierung von dieser Flucht erst durch eine Meldung der DDR-Nachrichtenagentur ADN. Nach dem Tode seiner Frau 1982 war er in seiner Persönlichkeit als zunehmend labil aufgefallen. Tiedge sprach verstärkt dem Alkohol zu und ließ immer wieder Akten mit dem Vermerk der höchsten Geheimhaltungsstufe in seinem Haus herum liegen . Zusätzlich wurde der ihn umgebende Schuldenberg immer unüberschaubarer. Man ist geneigt zu fragen, ob es ab einer gewissen Position keine Sicherheitsüberprüfungen mehr gibt. Wäre der Fall nicht so tragisch, könnte man meinen, daß die Sicherheitsüberprüfung der Verfassungsschützer nur dann zum Tragen kommt, wenn ein NPD-Mitglied Briefträger werden möchte oder ein Republikaner Lehrer.
· Dabei sollte der Fall Tiedge mitnichten der letzte Fall von Landesverrat sein, der der Verantwortlichkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz obliegt. Bereits im Oktober '90 war es wieder soweit. Der Regierungsoberamtsrat Klaus Kuron vom BfV, der über Jahre hinweg als Stasi-Agent gewesen tätig und Träger verschiedener DDR-Orden war. Seit 1982 stand der joviale und umgängliche Familienvater auch auf der Gehaltsliste der Stasi und kassierte monatlich 4.000 DM. Er brauchte dieses Geld zu edlen Zwecken, ging es ihm doch darum, die Ausbildung seiner 4 Söhne zu gewährleisten.

Ein dauerndes Argument, das zur Existenzberechtigung des Verfassungsschutzes oft angeführt wird, ist das von der Gewalt bzw. diese frühzeitig bekämpfen zu müssen. Die Straftaten der Rechtsextremisten seien, schenkt man dem Bundesverfassungsschutzbericht 1998 Glauben, 1997 deutlich angestiegen. Der von Innenminister Manfred Kanther (CDU) vorgelegte Bericht nennt gar eine Zunahme der Straftaten um 34 Prozent auf 11 719 (1996 waren es 8730). Geflissentlich verschwiegen wird dabei jedoch, daß über 80 Prozent dieser »rechten Straftaten« sogenannte »Propagandadelikte«, wie z. B. das Verbreiten der Auschwitz-Lüge, »Volksverhetzung«, Hakenkreuzschmierereien oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidrigen Organisationen waren. Es handelt sich faktisch also um Meiungsäußerungen. Man ist angesichts der massiven Unterwanderung der »rechten« Szene von Verfassungsschutzspitzeln gefragt, was eigentlich von den Neonazis übrigbliebe, wenn man alle Konfidenten, die dort im Auftrage des Staates agieren, abzöge. Aller Wahrscheinlichkeit nicht allzu viel. Hält man sich das Treiben der Denunzianten und Agents provocateurs kritisch vor Augen, liegt die Schlußfolgerung nahe, daß die überwiegende Anzahl - vor allem - »rechtsextremer« Gewalt ohne das Wirken der vom Staat eingesetzten Infiltranten niemals stattgefunden haben würden. Der Eindruck, daß das »freiheitliche und demokratische System« der BRD folglich diese (und andere) Subkulturen selbst fördert und auf- bzw. ausbaut, sie später ausspät und zerschlägt, ist naheliegend, ja offensichtlich.

Stehen Gewaltakte bevor, sind nicht die Gesinnungswächter, sondern die Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Justiz zuständig. Der eigentliche Zuständigkeitsbereich des Geheimdienstes muß das Terrain des Terrorismus und der Spionage sein. In einem freiheitlichen Staatssystem darf und können Selbstverständnis und Aufgabenbereich des Geheimdienstes aber nicht in der Überwachung gewaltloser, fundamentaler politischer Opposition liegen. Wie kann man einen Inlandsgeheimdienst hauptsächlich auf innenpolitische Opposition ansetzen und gleichzeitig immer noch davon träumen, anders als andere Staaten in der deutschen Geschichte zu handeln, ja sich obendrein auch noch darauf zu versteifen, gar der freiheitlichste Staat in der Geschichte dieses Landes zu sein?

Der deutsch-jüdische Staats- und Verfassungsjurist Hans Kelsen, der 1920 die österreichische Bundesverfassung entworfen hatte und im Frühjahr '33 von den Nationalsozialisten seiner Professur an der Universität Köln enthoben wurde, schrieb zwanzig Jahre später - also nach den Erfahrungen der Weimarer Republik und des Dritten Reiches und nach Einführung der Ämter für Verfassungsschutz: »Kann Demokratie tolerant bleiben, wenn sie sich gegen antidemokratische Umtriebe verteidigen muß? Sie kann es! In dem Maße, als sie friedliche Äußerungen antidemokratischer Anschauung nicht unterdrückt [...] Es mag mitunter schwierig sein, eine klare Grenzlinie zu ziehen zwischen der Verbreitung gewisser Ideen und der Vorbereitung eines revolutionären Umsturzes. Aber von der Möglichkeit, eine solche Grenzlinie zu finden, hängt die Möglichkeit ab, Demokratie aufrechtzuerhalten [...] es ist das Wesen und die Ehre der Demokratie, diese Gefahr auf sich zu nehmen; und wenn Demokratie diese Gefahr nicht bestehen kann, dann ist sie nicht wert, verteidigt zu werden.«

In einer Werbebroschüre des Verfassungsschutzes Demokratie - aber sicher! heißt es auf Seite 15: »Wer Baseballschläger oder Fäuste, Steine oder Molotowcocktails einsetzt, um sich Gehör zu verschaffen, unterdrückt die Handlungs- und Meinungsfreiheit des anderen.« Stimmt! Nur wer Gesinnungsprüfung oder Berufsverbote, die Einschränkung der Informationsfreiheit durchsetzt oder Zensur einsetzt, um Dritte von ihrem Recht auf freie politische Willensbildung und auf Meinungsäußerungsfreiheit zu berauben, Agent provocateurs und Denunzianten in potentielle Konkurrenz- und nicht genehme oppositionelle Parteien einschleust und Dritte zu Straftaten animiert, handelt ebenso verwerflich!

Solange politische Opposition auf gewaltfreiem Wege ihren Beitrag zur politischen Meinungsbildung liefert, bedarf es in einem freiheitlichen Staat weder Berufsverbote noch Parteien- und Organisationsverbote noch geheimdienstlicher Überwachung. Die BRD ist jedoch zu einem Gesinnungsstaat verkommen, der sich in einer tendenziösen und zensurischen Medienberichterstattung, in einer einseitigen Gesetzgebung und Rechtsprechung widerspiegelt, durch die Aufhebung der Meinungsfreiheit gekennzeichnet ist und vor allem dadurch hervorsticht, daß aus Furcht vor Strafe öffentlich immer weniger konstruktive Kritik geleistet wird. Der Verfassungsschutz hat an dieser Entwicklung entscheidenden Einfluß gehabt.

 

Obige Rede basiert Dr. Nordbruchs Buch Der Verfassungsschutz. Organisation, Spitzel, Skandale. (1999)

 

© Dr. Claus Nordbruch 11/2001