Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Jan. 02, die Temine für die mündliche Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren wegen der Enttarnung eines weiteren Spitzels der Ämter für Verfassungsschutz in der Führungsebene der NPD einstweilen aufzuheben, ging folgender Text am 23. Jan. 02 als Leserbrief an die Berliner Zeitung, Die Welt und die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Veröffentlicht wurde er schließlich im Diskussionsforum der Süddeutschen Zeitung
Verfassungsschutzspitzel in der NPD
Mitte 1994 meinte der Chef des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz Hartmut Ferse äußern zu müssen, daß der von den Medien »gern provozierte« Eindruck, »daß wir in unserem Auftrag Taten begehen lassen« völlig falsch sei. Und wenn die V-Leute Straftaten begingen, »werden sie von uns in keiner Weise geschützt«. Daß das Gegenteil zutrifft, haben ältere und jüngere Skandale um Werner Gottwald, Bernd Schmitt, Michael Wobbe, Thomas Dienel, Carsten Szczepanski, Michael Grube, Matthias Meier und vielen anderen bewiesen. Alle diese Verfassungsschutzmänner haben sich auf widerliche Art und Weise in der NPD als Agents provocateurs und Straftäter betätigt. Ihre heimlichen Arbeitgeber - die Ämter für Verfassungsschutz - haben dies nicht nur stillschweigend geduldet, sondern oftmals gefördert.
Daß seitens des Bundesinnenministers und der Leiter der Verfassungsschutzämter
suggeriert wird, die Spitzel hielten sich an die Gesetze, ja im Grunde genommen handelte es
sich bei ihnen um brave und vorbildliche Staatsbürger, die sich im Kampf um die
Sicherheit des Staates verdient machten, widerspiegelt eine fragwürdige Auffassung von
der Idee des Schutzes von Grundrechten.
Ausgerechnet seine Spitzel bzw. deren subversiven Äußerungen und kriminellen Handlungen will Herr Schily, der sich einst als »liberalen Kommunisten« verstanden wissen wollte, dem höchsten deutschen Gericht als Beweise für die Verfassungswidrigkeit der NPD einreden. Nun ist kurz vor Verhandlungsbeginn wieder ein derartiges »Beweisstück« enttarnt worden, womit einmal mehr deutlich wird, auf welch wackligen Füßen der Verbotsantrag der Bundesregierung wirklich steht. Die Reaktion des Bundesverfassungsgerichtes ist souverän und gibt Anlaß zur Hoffnung, daß rechtsstaatliche Grundsätze in diesem Lande doch noch nicht ganz den Bach hinunter gegangen sind. Aus diesem Grunde sollte das Verfahren auch aufrecht erhalten bleiben. Es würden dabei nicht nur die Machenschaften des Verfassungsschutzes aufgedeckt werden.
© Dr. Claus Nordbruch 23.2.2002