Wider den Orwell-Staat

Rede für die Freiheit

Ein Professor für Buch- und Verlagswesen in München schrieb mir vor einigen Jahren, daß von Textzensur in Deutschland nicht die Rede sein könne. »Jeder kann entsprechend unserer Verfassung reden und schreiben was er will [...] Wenn von Zensur geredet werden kann, dann allenfalls von einer Verhinderung des Disqualifizierten« - ohne natürlich zu definieren, wer aufgrund welcher Qualifikation das Recht hat, eine Meinung von vornherein als untauglich zu erklären und ihre Äußerung zu verhindern. Auch der Politologe Dr. Hans-Adolf Jacobsen meinte mir gegenüber die Meinungsäußerungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland durch folgende Behauptung belegen zu können: »Nach wie vor gibt es in Deutschland für fast jede Richtung ein Organ, in dem u. a. die unsinnigsten Behauptungen aufgestellt werden können.« Na und? In einem freiheitlichen Staat kann es doch nicht darum gehen, den größten Unsinn sagen und den dämlichsten Firlefanz schreiben zu dürfen! Nein, ein freiheitlicher Staat ist durch den Grad gekennzeichnet, inwieweit es möglich ist, eine kritische Haltung gegenüber anderen Meinungen - auch und erst recht gegenüber der gängigen Lehrmeinung bzw. der veröffentlichen Meinung - vertreten und frei äußern zu können, ohne dafür Repressalien ausgesetzt zu sein. Die Praxis lehrt, daß genau dies in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich ist.

Der Grund hierfür liegt meiner Meinung nach erstrangig im Fundament, auf dem die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut ist. Dieses ist im wesentlichen von zwei elementaren Prinzipien gekennzeichnet: Erstens die Anerkennung der alleinigen Schuld Deutschlands am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges und zweitens die Anerkennung des millionenfachen Mordes größtenteils rassisch Verfolgter während des Dritten Reiches.

Diese Basis ist immer wieder von Repräsentanten des Staates bzw. führenden Intellektuellen hervorgehoben worden. Der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Theodor Eschenburg hatte die bundesdeutsche Grundlage, auf der der westdeutsche Staat nach dem Krieg aufgebaut worden ist, wie folgt formuliert: »Die Erkenntnis von der unbestrittenen und alleinigen Schuld Hitlers ist vielmehr eine Grundlage der Politik der Bundesrepublik.« Auch der Publizist Sebastian Haffner teilte diese Ansicht. Wer am heutigen Status quo rüttele, der bedrohe die Grundlagen des europäischen Friedens. In seiner Bundestagsrede vom 9. November 1988 bekannte Bundestagspräsident Philipp Jenninger, daß sich alle politischen Fragen in der Bundesrepublik Deutschland »im vollen Bewußtsein um Auschwitz« drehten. Wenige Jahre später sekundierte der ehemalige Landgerichtspräsident Rudolf Wassermann: »Wer die Wahrheit über die nationalsozialistischen Vernichtungslager leugnet, gibt die Grundlagen preis, auf denen die Bundesrepublik Deutschland errichtet worden ist. […] Wer Auschwitz leugnet, greift nicht nur die Menschenwürde der Juden an, der rüttelt auch an den Grundfesten des Selbstverständnisses dieser Gesellschaft.« Bundesaußenminister Joschka Fischer, der bereits vor 15 Jahren im SPIEGEL (Heft 28/1987) »Auschwitz als Staatsräson« bezeichnet hatte, erklärte 1999: »Alle Demokratien haben eine Basis, einen Boden. Für Frankreich ist das 1789. Für die USA die Unabhängigkeitserklärung. Für Spanien der Spanische Bürgerkrieg. Nun, für Deutschland ist das Auschwitz. Das kann nur Auschwitz sein. Die Erinnerung an Auschwitz, das ›Nie-mehr Auschwitz‹, kann in meinen Augen das einzige Fundament der neuen Berliner Republik sein.«

Wie im folgenden zu zeigen sein wird, ist besagtes Fundament, auf dem die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut ist, längst zum Dogma erhoben worden und mittlerweile der wesentliche Faktor für die Entscheidung, ob eine Meinung hier frei vertretbar, sprich strafrechtlich nicht relevant ist, oder aber eben gegen diese beiden elementaren Prinzipien verstößt und somit nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und die Ämter für Verfassungsschutz sowie gesetzliche Vorschriften, die im Strafgesetzbuch festgehalten sind. Wir werden hierauf detailliert einzugehen haben.

Die Freiheit der Meinungsäußerung nimmt unter den Menschenrechten einen elementaren Platz ein. Ihr gebührt weitgehender Schutz, der nur ausnahmsweise beschränkt werden darf. Eine solche Ausnahme tritt ein, wenn Kinder und Jugendliche vor Schriften, Tonträgern oder andere Formen der Meinungsäußerung geschützt werden müssen. Dies ist der Fall, wenn es sich hierbei um die wertfreie Wiedergabe oder gar Propagierung von Gewalt, Perversitäten, kriminellen Handlungen, Sadismus, Hochverrat oder Terrorismus handelt. Man braucht nur einen Blick beispielsweise in Bahnhofskioske oder Videotheken zu riskieren, um beurteilen zu können, wie konsequent hier für den Jugendschutz tatsächlich eine Lanze gebrochen wird. Hält man sich die Tatsache vor Augen, daß Kinder und Jugendliche sich heute in der Bundesrepublik Deutschland problemlos selbst in der Öffentlichkeit mit Drogen und Hardcorefilmen aller Art eindecken können, erscheinen die angeblich zum Jugendschutz aufgestellten Zensurgesetze doch wohl eher politischer Natur zu sein - denn in der Praxis wird Zensur, vor allem gegen dissidente politische Autoren, kritische Geschichtswissenschaftler und unliebsame Künstler angewandt. Angesichts der steigenden Kriminalisierung fundamentaloppositioneller und zeitgeistkritischer Meinungsäußerungen liegt der Schluß nahe, daß die Priorität darauf gelegt wird, unliebsame politische Meinungen in Wort, Schrift und Bild, die offensichtlich der oben definierten Grundlage entgegenstehen, zu unterbinden. Es handelt sich somit nicht um genuin jugendgefährdende Schriften, sondern vielmehr um Schriften, die die Interessen von gewissen politischen und wirtschaftlichen - oder besser: materialistischen - Interessengruppen gefährden.

Betrachten wir uns nun die gesetzliche Verankerung des Fundamentes, auf dem die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut ist, ganz konkret. Im April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht endgültig, daß diejenigen, die die »Auschwitz-Lüge«, also das Vergasen von Millionen Juden während des Dritten Reiches in Frage stellen, durch die grundgesetzlich garantierte Meinungs(äußerungs)freiheit nicht länger geschützt würden. Der Bundestag stimmte dem Gesetz zu, in dem es in §130 Abs. 3 StGB ausdrücklich heißt, daß mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe derjenige bestraft wird, der eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung [›Völkermord‹] öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. Mit anderen Worten wurde mit Hilfe des Strafrechts die gängige Geschichtsauffassung als absolut manifestiert.

Diese fragwürdige Gesetzgebung stieß auf heftige Kritik. Die nach Amnesty International zweitgrößte Menschenrechtsorganisation, Human Rights Watch, kommentierte 1995 das Urteil mit den Worten: »Die Gerichtsentscheidung schränkt auf übertriebene und unangebrachte Weise das geschützte Recht auf Meinungsfreiheit ein.« Der liberale Publizist Horst Meier, der sich in der Vergangenheit schon oft öffentlich für die Meinungsäußerungsfreiheit des politisch Andersdenkenden eingesetzt hatte, verurteilte das Auschwitz-Lügen-Gesetz scharf. In der TAGESZEITUNG bezeichnete er »die Verknüpfung von Geschichtspolitik und Gewaltmonopol« als »Armutszeugnis für die Demokratie«. Auch der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG sind die durch das Gesetz resultierenden erheblichen Einschränkungen für Wissenschafts- und Meinungsfreiheit nicht verborgen geblieben. Am 8. Oktober 1998 stellte sie fest, daß es absurd sei, wenn der Staat festschriebe, für welche Meinungen die Meinungsfreiheit gelte. »Genau dies tut er aber im neuen Paragraphen 130 III StGB. Der Gesetzgeber gibt historische Tatsachen wieder und verbietet bei Strafe, nicht nur, sie zu leugnen, sondern auch, sie anders zu bewerten.« Wer mit dem Strafrecht glaubt, Meinungen festlegen zu müssen, der gefährdet die geistige Freiheit des Menschen! Der »Wahrheitsparagraph«, wie § 130 StGB in der Öffentlichkeit auch genannt wird, bedeutet nichts weniger als die staatliche Beschneidung geistiger Auseinandersetzung und behindert damit die freie politische Willensbildung, was einem freiheitlichen Staat unwürdig ist, da er ihn ad absurdum stellt.

Von dieser Beschneidung der Meinungsäußerungsfreiheit betroffen sind gerade die sogenannten Revisionisten. Was ist unter diesem Begriff zu verstehen? Der Begriff »Revision« leitet sich vom lateinischen Wort »revidere« ab, das »erneut hinsehen« oder »zurückschauen« im Sinne von »prüfen« bedeutet. Sachverhalte »wieder durchzusehen« oder eben »zu prüfen« ist aber die vorrangigste und natürlichste Aufgabe aller Wissenschaftler unabhängig ihres Fachbereiches. So obliegt es beispielsweise den Historikern, die Geschichtsschreibung immer wieder anhand neuer Erkenntnisse, Entdeckungen und Forschungsergebnisse eingehend zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Seitens vieler Massenmedien und Behörden wird die Bedeutung Revisionismus jedoch verfälscht. Für die Ämter für Verfassungsschutz beispielsweise hat der sachlich gesehen vollkommen wertfreie Begriff »Revisionismus« überhaupt eine ganz andere Bedeutung: So heißt es im Verfassungsschutzbericht Baden-Württembergs 1996 zum Beispiel: »Ziel des ›Revisionismus‹, der mittlerweile eines der wichtigsten rechtsextremistischen Agitationsfelder darstellt, ist die Rehabilitierung des Nationalsozialismus, um ihn wieder salonfähig zu machen.« Diese etwas dumpfe Behauptung mag ohne Zweifel eine persönliche Meinungsäußerung darstellen, die innerhalb der Ämter für Verfassungsschutz vertreten wird - von allgemeingültigem Wert ist sie jedoch nicht. Ein weiteres Beispiel: Als Revisionismus bezeichnet der Verfassungsschutz Brandenburg »den politisch motivierten Versuch, die deutschen Verbrechen unter nationalsozialistischer Herrschaft zu relativieren oder zu leugnen.« Diese Behauptung ist wissenschaftlich gesehen unhaltbar. Trotzdem wird die vollkommen wertfreie Sachbezeichnung Revisionismus von den Geheimdienstbeamten kurzerhand als »verabscheuungswürdige Ausprägung des Rechtsextremismus« verunglimpft und dementsprechend als »verfassungsfeindlich« dargestellt. Kann aber in einem Rechtsstaat korrigierende Geschichtsschreibung ein Merkmal niederer politischer Gesinnung sein?

Offensichtlich ja. Schlimmer noch: Revisionisten scheinen sogar subversive Agitatoren zu sein! Folglich versuchen die Verfassungsschützer die Bezeichnung Revisionist auf einen einfachen Nenner zu reduzieren: »Ein Revisionist versucht, Tatsache und Umfang des millionenfachen Mordes an Juden in der Zeit des Nationalsozialismus sowie die Schuld Deutschlands am Zweiten Weltkrieg zu vertuschen, zu leugnen oder wenigstens zu mindern. Mit Hilfe pseudowissenschaftlicher Gutachten soll dabei die These untermauert werden, eine Vergasung von Menschen sei in Auschwitz schon allein aus technischen Gründen gar nicht möglich gewesen.« Dementsprechend handelte es sich beim Revisionismus - dem Bundesamt für Verfassungsschutz zufolge - »um politisch motivierte Versuche, das NS-System von seiner moralischen Schuld zu entlasten oder gar ganz freizusprechen.« Ich halte diese Definition nicht nur für grundlegend falsch, sondern auch für demagogisch. Denn tatsächlich werden neue Erkenntnisse nicht nur in allen geisteswissenschaftlichen, sondern beinahe täglich vor allem in naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen gewonnen. Was für Mediziner oder Archäologen, Gentechniker oder Atomphysiker oder irgendwelche andere Forscher gilt, muß selbstverständlich auch für Geisteswissenschaftler, beispielsweise für Historiker, gelten: Zu Beginn seines Forschens bezweifelt oder überprüft er die Ausgangslage, die bisherigen Erkenntnisse und kommt vielleicht zu neuen Schlüssen, die bisherige Erkenntnisse oder Lehren ersetzen.

In einem ausführlichen Leserbrief in der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG fand Prof. Dr. Ernst Nolte 1994 den Mut, einzuräumen, daß es ihm als Nicht-Naturwissenschaftler nicht möglich sei, die Argumente einiger Revisionisten bezüglich der technischen Unmöglichkeit von Massenvernichtungen durch Zyklon B zu widerlegen. Ferner hatte der hochrangige Historiker den Anstand zuzugeben, selbst bereits an »zweifellos echte« Dokumente geraten zu sein, die er als solche auch behandelt habe, und die sich nach eingehender Prüfung allerdings als Fälschung entpuppt hätten. Nolte schloß mit dem Bekenntnis, daß Fragen über Echtheit und Möglichkeit zum Gegenstand wissenschaftlicher Erörterung und Auseinandersetzung gemacht werden müßten. Aus diesem Grunde plädiere er für einen wissenschaftlichen Umgang mit den argumentierenden »Auschwitz-Revisionisten«. Der ist hierzulande aber eben nicht möglich, da eine freie Forschung über besagtes Thema nicht mehr möglich ist.

Um Mißverständnissen oder gar bösen Unterstellungen vorzubeugen: Ich bin, und das möchte ich frei nach Martin Walser bekennen, der Auffassung, daß man als Vertreter eines Kulturvolkes über Auschwitz überhaupt nicht zwei Meinungen haben kann. Kein ernstzunehmender Zeitgenosse bezweifelt, daß Juden im Dritten Reich entrechtet und verfolgt worden sind. Wer sich aber mit dem Thema der Judenverfolgung in Deutschland vor 60 Jahren auseinandersetzt, muß in einem Rechtsstaat aber doch wohl untersuchen dürfen, was glaubwürdig, was unglaubwürdig und was gar technisch unmöglich ist. Wenn Gesetze die unvoreingenommene historische Forschung zu diesem ungeheuren Komplex verbieten bzw. unmöglich machen, wenn Sachverständige bei Strafandrohung nicht aussagen dürfen, wenn wissenschaftlich fundierte Bücher indiziert, verboten oder gar eingestampft - selbst verbrannt! - werden, dann kommt der denkende Mensch doch zwangsläufig zu der Vermutung, daß an den Beschuldigungen, die Deutschland so unendlich schwer belasten, ganz offensichtlich vieles einer Nachprüfung nicht standhalten würde.

Revisionistisch zu arbeiten ist also nichts Ehrenrühriges, sondern für den Wissenschaftler etwas Selbstverständliches. Die Revisionisten pauschal als »Rechtsextreme« zu diffamieren, hat weder mit einer sachlichen Bewertung wissenschaftlicher Arbeit noch mit einer notwendigen und kritischen Auseinandersetzung innerhalb der Wissenschaft und Forschung zu tun, sondern ist ausschließlich politisch motiviert und zielt darauf ab, sie als einen vermeintlich politischen Gegner zu diffamieren.

In diesem Zusammenhang ist ein besonderes Licht auf den bundesdeutschen Inlandsgeheimdienst zu werfen. Es ist unbestritten, daß es die natürlichste Sache eines Staates ist, sich selbst zu schützen. Die Daseinsberechtigung für eine Institution oder Behörde, die für die innere Sicherheit des Staates und für die Sicherheit seiner Staatsbürger verantwortlich sein muß, ist selbstverständlich. Auftrag und Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeamten und ihrer Spitzel lassen jedoch den Schluß zu, daß ihr Einsatz eben nicht dem Schutze von Rechten und Pflichten der Staatsbürger dient, sondern vielmehr dem Schutze der Interessen von politischen Cliquen. Diese Erkenntnis hatte DIE ZEIT bereits Mitte der sechziger Jahre gewonnen: »Man wird feststellen müssen, daß sich die Verfassungsschutzämter um den Schutz der wertvollsten und wichtigsten Teile unserer Verfassung in der Regel nicht kümmern. Es ist noch nie bekannt geworden, daß sie wegen der häufigen Störungen elementarer Grundrechte aktiv geworden seien, die Tag für Tag vorkommen.« DIE ZEIT zog daraus den Schluß, daß es sich beim sogenannten Verfassungsschutz vielmehr »um einen Geheimdienst mit vorwiegend politischen Aufgaben« handele, der »zum Schutze der politischen Interessen der herrschenden Parteien, ja der herrschenden Politiker selbst mißbraucht« würde. Diese Einschätzung entspricht der Realität.

Die Ämter für Verfassungsschutz haben sich im Laufe der vergangen Jahrzehnte, immer deutlicher zu einem Schutz für die sogenannten Volksparteien entwickelt, was mitnichten ihrem grundgesetzlichen Auftrag entspricht. Sie konzentrieren sich vor allem darauf, die Aktivitäten und Entwicklungen legaler, teilweise fundamentalkritischer Opposition auszuspähen und häufig durch Verbreitung von Falschberichten oder Halbwahrheiten Vorschub für repressive Maßnahmen zu leisten. Bezeichnend ist, daß sie hierbei vor allem vom Einsatz von Spitzeln Gebrauch machen. Oftmals gelingt es diesen »V-Leuten« bis in die obersten Spitzen von Organisationen und Parteien vorzudringen und durch deren Äußerungen und Taten das gewünschte Bild zu inszenieren, wie die Skandale um Tino Brandt, Wolfgang Frenz und Udo Holtmann einmal mehr bewiesen haben.

»Unser Land ist eine wehrhafte Demokratie«, mit dieser Formel leitete der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt sein Geleitwort für ein Buch mit dem Titel Verfassungsschutz und Rechtsstaat ein. Schmidt fuhr fort, daß es selbstverständlich sei, »daß der Verfassungsschutz bei seiner Arbeit im Rahmen unserer Gesetze und der Verfassung bleibt, die er schützt.« Hier klaffen Theorie und Praxis jedoch weit auseinander! Vielfach tolerieren die Verfassungsschutzbeamten nicht nur Rechtsbrüche und Straftaten, sie fördern sie sogar, wie beispielsweise der Berliner Innensenator Erich Pätzold Ende 1990 der FRANKFURTER RUNDSCHAU gegenüber eingestanden hatte. Gerade der aktuelle Verfassungsschutzskandal im zur Zeit ausgesetzten NPD-Verbotsverfahren deutet darauf hin, daß die Ämter in ihrem Auftrag Provokationen und selbst Straftaten begehen lassen. Dies belegen die Ungeheuerlichkeiten von Werner Gottwald, Hans-Dieter Lepzien, Bernd Schmitt, Michael Wobbe, Thomas Dienel, Carsten Szczepanski, Michael Grube, Matthias Meier und wie die Verfassungsschutzspitzel noch alle heißen mögen. Schon Ende der achtziger Jahre hatten die Grünen den Verdacht, daß rechtsextreme Gewalttaten von V-Leuten angestiftet worden seien. Das gilt heute mehr denn je! V-Leute der Verfassungsschutzämter agieren als Anstifter, Initiatoren und Provokateure, um den politischen Gegner in diesem Lande zu diskriminieren, ja zu kriminalisieren.

Bei den Spitzeln handelt es sich meist um Personen, die nicht um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen oder gar aus der idealistischen Position heraus, »extremistische Bestrebungen« zu bekämpfen, für den Verfassungsschutz tätig werden, sondern im Gegenteil, diese erst anzuzetteln. Mit anderen Worten schaffen die Ämter für Verfassungsschutz also erst die Zustände, die sie vorgeben zu bekämpfen. Das ist nicht nur heuchlerisch, das ist kriminell!

Schily

Zurück zur praktizierten Meinungsäußerungsfreiheit in diesem Staate: Ende der 1970er Jahre kam die Indizierungs- und Verbotswelle gegen dissidente politische und historische Publikationen ins Rollen. Zu den bekanntesten Beispielen zählen die Indizierungsverfahren zum Buch Wahrheit für Deutschland von Udo Walendy, die sich mehr als 20 Jahre hinziehen sollten, oder die skandalösen Umstände der Verurteilung von Oberstudienrat Günther Deckert, der während einer Veranstaltung Teile des sogenannten Leuchter-Reports simultan übersetzt hatte und sowohl DIE WELT als auch die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG am 30. August 1994 einräumen mußten: »Ein Mann wie Deckert würde in den Niederlanden, in Großbritannien oder Dänemark nicht bestraft werden. In keinem einzigen Land Europas wäre er vor den Richter gekommen.«
Oder die Strafverfolgung von Dipl.-Chem. Germar Rudolf Scheerer, dessen berufliche Karriere als fast-promovierter Chemiker in Deutschland zerstört wurde und der wegen Volksverhetzung zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden war, woraufhin sich Rudolf genötigt sah, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, zunächst in Großbritannien unterzutauchen und vergangenes Jahr politisches Asyl in den Vereinigten Staaten von Amerika zu beantragen.
Oder die Verurteilung des deutsch-australischen Leiters des vor allem im Internet aktiven revisionistischen Adelaide Institutes, Dr. Friedrich Töben, der während eines freiwilligen Besuches bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Volksverhetzung verhaftet wurde, worauf Töben entgegnete: »Wenn ich jemanden verletze, weil ich mich mit meinen zum Teil schroffen und ehrlichen Fragen im Ton vergreife, möchte ich mich dafür entschuldigen. Wenn ich jedoch jemanden verletzte, weil ich politisch inkorrekt bin und unbequeme Fragen stelle, dann nehme ich für mich den Grundsatz der Redefreiheit in Anspruch, diese Dinge zu sagen.« Nach siebenmonatiger Untersuchungshaft und der Entrichtung einer Kaution von 6.000 DM, entschied das Bundesverwaltungsgericht, daß künftig im Ausland eingerichtete Internetseiten, die in der Bundesrepublik Deutschland geöffnet werden können, als Inlandseiten angesehen würden und die Betreiber dementsprechend nach bundesdeutschem Strafgesetz verfolgt werden können.

Wenden wir uns einigen anderen, vielleicht weniger bekannten Beispielen zu:

1. 1979 wurde das Buch des amerikanischen Akademikers Prof. Arthur Butz Der Jahrhundert-Betrug mit der Begründung indiziert, das Buch »fördere beim Leser eine feindselige Haltung gegenüber Juden und entlaste das nationalsozialistische System vom Vorwurf des systematischen Judenvernichtung [...] das Werk von Butz [...] diene [...] nicht der Wissenschaft, da man nicht das Bemühen um Wahrhaftigkeit spüre.« Diese Begründung ist ihrerseits von unwissenschaftlicher Art; schließlich ist es subjektiv, darüber zu urteilen, ob »man« (!) das Bemühen um Wahrhaftigkeit spüre.

2. Aufsehen erregten Anfang der 1980er Jahre die Umstände der angeordneten Streichungen wesentlicher Absätze aus dem Werk Geschichte der Deutschen des Erlangener Historikers Prof. Dr. Hellmut Diwald. In diesem Buch hatte der Autor auf den Seiten 163 bis 165 einige weitverbreitete Geschichtsfälschungen im Zusammenhang mit deutschen Konzentrationslagern und der sogenannten Endlösung richtiggestellt. Dies mißfiel einflußreichen Vertretern der gängigen Lehrmeinung. Obgleich Diwald persönlich keines seiner geschriebenen Worte zurücknahm - später sogar die Verbindung zu seinem Verlag abbrach -, ließen die Verleger die nachfolgenden Ausgaben durch Dritte überarbeiten und strichen kurzerhand die der gängigen Lehrmeinung entgegengestellten Absätze.

3. 1995 sollte im Piper-Verlag die deutsche Übersetzung des vom amerikanischen Journalisten John Sack geschriebenen Sachbuches An Eye for an Eye unter dem Titel Auge um Auge erscheinen. Der Verlag hatte das Buch des jüdischen Autors bereits in Zeitungsanzeigen beworben, zog es aber dann mit der Begründung zurück, man dürfe, so Verlagsleiter Viktor Niemann, zum 50. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz »keine Mißverständnisse« provozieren. Die 6.000 Exemplare der Erstauflage wurde deshalb kurzerhand eingestampft. Dieses fragwürdige Verhalten blieb nicht ohne Reaktion in der Öffentlichkeit. In der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG beispielsweise hieß es in einem Leserbrief vom 21. Februar 1995: »Die Argumentation des Piper-Verlages zur Nichtauslieferung des Buches von John Sack ist schon eine erstaunliche Konstruktion. Diskussionen müssen also gelenkt werden, und zwar in die richtige Richtung. Geht man davon aus, daß der Bürger durch die tägliche Flut an Berichten zur Vergangenheitsbewältigung inzwischen schon so verwirrt ist, daß er nicht mehr in der Lage sein sollte, historische Fakten zu erkennen und zu beurteilen? Ich denke, daß man das Vorgehen des Piper-Verlages als das bezeichnen soll, was es ist: Zensur.«

4. 1995 legte der ehemalige Wissenschaftliche Direktor am Militärgeschichtlichen Forschungsamt in Freiburg (jetzt Potsdam), Dr. Joachim Hoffmann, seine Erkenntnisse in der Dokumentation Stalins Vernichtungskrieg 1941-1945 vor. In diesem Werk nahm der Wissenschaftler weniger Rücksicht auf geltende Tabus, Dogmen und Denkverbote, sondern bemühte sich vielmehr, alle Verhaltensweisen aller Beteiligten am Ausbruch des »Großen Vaterländischen Krieges« zu analysieren. Hoffmann belegte in seinem bahnbrechenden Werk, daß es sich bei diesem Krieg entgegen den Versuchen der vorherrschenden Zeitgeschichtsschreibung, um einen deutschen Präventivkrieg gehandelt hatte und zwar in dem Sinne, daß Deutschland mit der Eröffnung der Kriegshandlungen dem von der Sowjetunion vorbereiteten Angriffskrieg nur knapp zuvorgekommen war. Diese sensationellen Erkenntnisse paßten nicht in das dogmatische Weltbild von Wilhelm Deist und Manfred Messerschmidt, die damaligen Vorgesetzten Hoffmanns. Sie forderten von ihm nichts weniger als die sowjetischen Beiträge, die zu dem Einmarsch geführt hatten, zu unterschlagen, d.h. zu streichen. Mit anderen Worten sollten der Öffentlichkeit bewußt historische Gegebenheiten vorenthalten und damit die Geschichte gefälscht werden. Hoffmann schrieb daraufhin in seinem Vorwort: »Im Gegensatz zu Geist und Buchstaben der grundgesetzlich proklamierten Wissenschaftsfreiheit ist es heutzutage leider schon empfehlenswert, manche Passagen historiographischer Texte vor ihrer Veröffentlichung auf einen möglichen ›Strafbestand‹ hin überprüfen zu lassen - ein fast entwürdigender Zustand.«

5. In die Mühlen der Zensur geriet Mitte der 90er Jahre auch der unter dem Pseudonym Jan van Helsing schreibende esoterische Publizist Jan Udo Holey. Im März 1996 wurden seine beiden Bände Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert bundesweit beschlagnahmt, nachdem sie bereits zwei Jahre bzw. ein dreiviertel Jahr auf dem Büchermarkt frei erhältlich gewesen waren. In beiden Büchern setzt sich der Autor unkonventionell mit Fragen der Grenzwissenschaften auseinander und versucht mittels Ausleuchtung von Hintergründen darzustellen, was seiner Meinung nach auf dem Planeten Erde geschieht und noch geschehen wird. So behandelt er beispielsweise Fragen bezüglich vielfältiger Theorien zur Aura des Menschen, über UFOs, Hohlwelt und Aids, auch bezüglich suspekter Aktivitäten verschiedener Geheimbünde von den Illuminaten über den Ku Klux Klan bis hin zur Thule-Gesellschaft, strittiger Phänomene wie Freie Energie und Reinkarnation, fragwürdiger Machenschaften bestimmter Geheimdienste sowie historischer bzw. metaphysischer Persönlichkeiten von Kaspar Hauser bis Karl Marx, Jesus Christus bis Adolf Hitler. Ein zugegebenermaßen kaum überschaubares und gewiß nicht alltägliches publizistisches Betätigungsfeld - was allerdings auch nicht verboten ist! Der Grund für die Beschlagnahme seiner Bücher und die darauf unvermeidliche Strafverfolgung war, wie könnte es anders sein, Verdacht auf Antisemitismus und Volksverhetzung.

6. 1997 wurden aufgrund der richterlichen Anordnung des Amtsgerichts Tübingen von der Kriminalpolizei beim Hohenrain-Verlag die letzten noch greifbaren Exemplare des 1994 erschienenen Gedenkbandes Hellmut Diwald - sein Vermächtnis für Deutschland, sein Mut zur Geschichte beschlagnahmt und der weitere Vertrieb verboten. Es ist hervorzuheben, daß das über 540 Seiten starke Buch 40 Beiträge von 33 angesehenen Vertretern der Geschichtswissenschaft, Politologie, Soziologie, Wirtschaft, Journalistik, der Kirchen, des Rechtswesens und des Deutschen Bundestages enthielt. Als Begründung für die Beschlagnahme und das Verbot wurde angeführt, daß in einem Satz in einer in lateinischer Sprache gehaltenen Fußnote des Beitrages von Prof. Dr. Robert Hepp der Holocaust geleugnet und damit nach Ansicht des Tübinger Amtsgerichts der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt werde. Die abstrusen Beschuldigungen konnten zwar nicht aufrecht werden - einige Monate später wurde das Strafverfahren gegen Hepp durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg eingestellt. Der angerichtete Schaden für die Meinungsfreiheit konnte damit jedoch nicht mehr behoben werden.

7. Im Januar 2000 gab der stellvertretende Direktor des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung in Dresden, Dr. Uwe Backes, eine im Grunde genommen selbstverständliche Äußerung von sich: »Mehr als 50 Jahre danach muß es möglich sein, daß die nachgeborenen Generationen im wissenschaftlichen Disput nüchtern und sachlich auch unkonventionelle Fragen aufwerfen. Junge Wissenschaftler müssen heiße Eisen aufgreifen dürfen.« Offensichtlich dürfen sie das nicht: Der Direktor des Instituts, Klaus-Dietmar Henke, bezeichnete den Politikwissenschaftler Backes als »Geschichtsrevisionisten«, rückte ihn in die Nähe von »Rechtsextremisten« und betrieb dessen Entlassung, die jedoch aufgrund des Engagements von Sachsens Kultusminister Matthias Rößler (CDU) nicht realisiert werden konnte.

8. Im Herbst 2001 kam es auf dem Verbandstag des Landesverbandes Thüringen des Bundes der Vertriebenen zum Eklat. In seiner Rede meinte der Vorsitzende Dr. Paul Latussek, daß »die Lügen über Katyn, Jedwabne und die Aussagen über die Opfer in Auschwitz« nicht länger zu halten seien. »In Auschwitz gab es offensichtlich keine 6 Millionen Opfer, sondern, wie ich in Polen erfahren habe, sind 930.000 nachgewiesen. Dabei geht es nicht um die Relativierung des Verbrechens, sondern um die geschichtliche Wahrheit.« Die Konsequenzen, die diese Äußerung nach sich zogen, sind ein unumstößlicher Indikator für den Grad der in der Bundesrepublik Deutschland herrschenden Meinungsfreiheit: Der thüringische Ministerpräsident Bernhard Vogel erklärte in vorauseilendem Gehorsam: »Wer Auschwitz leugnet, wer Auschwitz relativiert, kann kein Gesprächspartner der Thüringer Landesregierung sein.« Gewiß, nur, an welcher Stelle hat Latussek »Auschwitz« geleugnet? Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, erklärte umgehend, die Äußerungen Latusseks seien »unerträglich und völlig indiskutabel« - warum eigentlich? - die deutschen Heimatvertriebenen stünden aus Überzeugung an der Seite der Opfer des Nationalsozialismus. Hatte Latussek dies mit seiner Äußerung in Zweifel gezogen? Natürlich nicht, trotzdem leitete die Staatsanwaltschaft Erfurt gegen ihn ein Verfahren wegen Verdachts auf Volksverhetzung ein.

Angesichts dieser Umstände - wie ist die praktizierte Meinungsäußerungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland zu bewerten? Doch nur so: Die Verwirklichung von Geistesfreiheit wird in diesem Lande nicht erfüllt. Es werden Bücher zensiert und indiziert, fundamentalkritische Meinungen kriminalisiert und »verboten«, Publizisten, Wissenschaftler, Künstler und Dissidenten strafrechtlich verfolgt.

Die rücksichtsloseste und effektivste Art, den politischen Gegner zu diskreditieren ist, ihm ideologische Gemeinheiten, Widersinnigkeiten oder unredliche Absichten zu unterstellen. Sofern hiervon Parteien betroffen sind, versuchen Verfassungsschützer, eine Verfassungswidrigkeit zu unterstellen. Gelingt es nicht, entsprechende Beweise vorzulegen - und das ist die Regel -, bedeutet dies freilich nicht, daß die Beschuldigungen aus der Luft gegriffen sind, sondern, daß die Partei sich so gut tarnt. Hierbei unterliegen die Machthabenden, allen voran die Verfassungsschützer, einem gravierenden Denkfehler: Sie setzen das, was sie beweisen wollen, voraus! Hierzu einige einfache Beispiele, die im übrigen auf der Internetseite der Republikaner (Hochtaunus-Kreis) veröffentlicht worden sind.

· »Würden wir die Leser unserer Flugblätter auffordern, drehen Sie dem Ministerpräsidenten einfach den Hals um, lästiges Abwählen entfällt, na, da wäre aber was los, nicht wahr. Sie würden sich die Hände reiben. Haben wir aber - selbstverständlich - nicht geschrieben.« Geschrieben und gedruckt hatte das aber die FRANKFURTER RUNDSCHAU in ihrer Wochenendausgabe am 2.9.2000 mit Bezug auf den hessischen Ministerpräsidenten Koch. »Gegenüber dieser Zeitung müßten Sie als Hüter der Verfassung doch nun tätig werden, nicht wahr. Tun Sie aber nicht. Warum nicht? Sie setzen voraus, daß diese Zeitung nicht verfassungswidrig ist, es sich also nur um Satire etc. gehandelt haben kann. Bei uns wäre das natürlich nicht als Satire zu verstehen gewesen, sondern als Mordaufruf gegen einen führenden Repräsentanten unseres demokratischen Regierungssystems, nicht wahr? Warum? Weil Sie bei uns voraussetzen, daß wir verfassungswidrig sind.«
· »Würden wir einen Parteitag unter dem Motto veranstalten Wer nicht ausbildet, wird umgelegt, wäre das doch für Sie endlich ein Beweis unserer Verfassungswidrigkeit. Es stand aber tatsächlich ein Parteitag in Deutschland unter diesem Motto, nämlich der Jugendparteitag der SPD in Köln 1996. Ist damit die Verfassungswidrigkeit der SPD bewiesen? Natürlich nicht! Warum nicht? Weil Sie bei ihr voraussetzen, daß sie nicht verfassungswidrig ist. Und bei uns setzen Sie eben das Gegenteil voraus.«
· »Würden wir zum Bundestagswahlkampf sagen Wir müssen aus den Strickjacken raus und in die Kampfanzüge rein und auf Sieg setzen, wäre das doch für sie ein Beweis dafür, daß wir Gewalt einsetzen, also verfassungswidrig handeln wollen. Tatsächlich hat das aber 1998 der FDP-Fraktionschef Hermann Otto Solms verlautbaren lassen. Ist damit die Verfassungswidrigkeit der FDP bewiesen? Natürlich nicht! Warum nicht? Weil Sie bei ihr voraussetzen, daß sie nicht verfassungswidrig ist. Und bei uns setzen Sie eben das Gegenteil voraus.«

Würden politisch diskreditierte Personen den Bundestag als »Tollhaus« bezeichnen, wäre das für die Verfassungsschützer ein Beweis verfassungswidriger Gesinnung. Tatsächlich hat aber der ehemalige Innenminister Hessens Ekkehard Gries (FDP) diese Äußerung von sich gegeben. Ist damit die verfassungswidrige Gesinnung dieses Politikers oder gar seiner Partei bewiesen? Natürlich nicht! Warum nicht? Weil die Verfassungsschützer voraussetzen, daß Gries und die FDP keine verfassungswidrige Gesinnung haben. Bei den Republikanern, der DVU, der NPD und anderen mißliebigen Parteien oder Organisationen setzen die Verfassungsschützer eben das Gegenteil voraus.

Dieses permanente Messen mit zweierlei Maß in dieser Republik läßt sich auch und gerade ganz konkret auf den aktuellen Justizskandal um Frank Rennicke beziehen: Bekanntlich wird dem Liedermacher vorgeworfen, in seinem Lied der Heimatvertriebenen ausländerfeindlich und damit volksverhetzend agiert zu haben. Angesichts des Geburtenschwundes, der Überalterung und zeitgleichen Abnahme des deutschen Volkes bei gleichzeitigem Anwachs der Anzahl von Ausländern sei ihm zufolge der Fortbestand des deutschen Volkes gefährdet. Für die Behörden ist dieses Bekenntnis natürlich ein Fall von Ausländerfeindlichkeit und damit für Volksverhetzung. Allerdings warnte zu diesem brisanten Thema in ähnlichem Tenor nun schon zum wiederholten Male der Bevölkerungswissenschaftler Prof. Dr. Herwig Birg. Er alarmierte die Öffentlichkeit vor den verheerenden Wirkungen der gängigen bundesdeutschen Einwanderungspolitik. In einem Interview in der WELT Anfang des Jahres sagte Professor Birg unter anderem: »Wir denken immer, wenn wir von Integration sprechen, an eine ›deutsche‹ Mehrheitsgesellschaft, in die eine Minderheit zu integrieren ist. Es kommt aber genau umgekehrt. In den Großstädten kippt bei den unter 40-Jährigen schon ab 2010 das Mehrheitsverhältnis Deutscher zu Zugewanderten. Integration bedeutet dann: Wie integriere ich mich als Deutscher in eine neue Mehrheitsgesellschaft aus Zugewanderten? Davon steht kein Wort in den Zuwanderungspapieren.« Bekommt Professor Birg nun auch wie Frank Rennicke 2 ½ Haft für diesen versteckten »Gewaltaufruf gegen Ausländer« und seine »Volksverhetzung«?

Ein Wort ans Amt: Hat Sie, verehrte Damen und Herren vom Verfassungsschutz, diese Argumentation nun überzeugt oder wenigstens nachdenklich gestimmt? Natürlich nicht! Warum nicht ? Weil Sie in dieser fundierten Darlegung der genannten Verhältnisse lediglich Polemik und damit ohnehin nur »Verfassungsfeindlichkeit« erkennen können, nicht wahr?

Das Totschweigen oder Diffamieren des politischen oder weltanschaulichen Gegners in führenden Massenmedien - in den kleineren ideologischen (partei)politischen Medien, wie zum Beispiel den ANTIFASCHISTISCHEN NACHRICHTEN, dem RECHTEN RAND oder dem BLICK NACH RECHTS gehört dies ohnehin zum vermeintlich guten Ton - sind Mittel und gleichzeitig Ergebnis der manipulierten veröffentlichen Meinung in diesem Lande. In der Bundesrepublik Deutschland haben sich seit vielen Jahren, vor allem aber seit dem sogenannten Sommerloch 2000, politisch und gesellschaftlich die Richtlinien und Wertvorstellungen des sogenannten Antifaschismus durchgesetzt. Diese Durchsetzung geschah nicht über Nacht, sondern ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen Entwicklung. Wesentlichen Anteil hieran haben Protagonisten an pädagogischen und juristischen Einrichtungen sowie in Politik und eben in den Medien. Vor allem Journalisten, Publizisten und Intellektuelle (in erster Linie Politologen, Soziologen, Psychologen und Pädagogen), die entweder als »Experten« über den »Rechtsextremismus« den politischen Gegner systematisch zum Unmenschen degradiert oder aber »antifaschistische« Vorstellungen hoffähig gestalteten, haben hier wahrlich Unerhörtes geleistet.

Die Strategie war durchdacht: »antifaschistisches« Gedankengut wurde (und wird) quasi homöopathisch dosiert, gezielt in Artikeln und Büchern verbreitet und oftmals von der seriösen Presse als »wahr« angesehen, deshalb kritiklos übernommen und somit aufgewertet. Die permanente Beschwörung von der »Gefahr von rechts«, die immer wiederkehrende Verwendung von Totschlagargumenten und - oftmals gestellten - Abschreckungsbildern, das Beklagen einer angeblich mangelnden Abgrenzung Konservativer von »Rechtsextremisten«, eine allgemeine negative Einstellung zum nationalen Gedanken und die Unterstellung von der Kontinuität nationalsozialistischer Werte, also der problemlose, restaurative Übergang vom Dritten Reich zur Bundesrepublik Deutschland, wurden durch diese Kräfte generell suggeriert und vor allem immer und immer wieder propagandistisch wiederholt. Die erfolgreiche Unterwanderung und endliche Übernahme führender Positionen in Redaktionen, Verlagshäusern, Universitäten, Kanzleien und Behörden durch diese Kräfte verhalfen dieser gewaltigen Manipulierung der Meinung zum endgültigen Durchbruch.

Die perfekt funktionierende Diffamierung politisch Andersdenkender in der Bundesrepublik Deutschland hat übrigens auffallend viele Gemeinsamkeiten mit den in den Richtlinien des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (1/76) festgesetzten Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung. Unter Punkt 2.6.2. dieser Richtlinien werden »[b]ewährte anzuwendende Formen der Zersetzung« empfohlen. Unter anderem die »systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben«. Bezüglich der Diskreditierung politisch Andersdenkender haben sich gerade »antifaschistische« Einrichtungen, wie zum Beispiel das Informationszentrum gegen Rechtsradikalismus (IDGR), das Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS) oder das Dokumentationszentrum des Österreichischen Widerstandes (DÖW) bewährt. Die Veröffentlichungen der Ämter für Verfassungsschutz unterscheiden sich, nebenbei gesagt, von den Aussagen dieser Einrichtungen nur unwesentlich.

Das bereitstehende Repertoire zur Unterdrückung und Bestrafung politisch Andersdenkender in der Bundesrepublik Deutschland ist überaus vielfältig. Politische Abschreckungsurteile, die im Schnelltempo durchgezogen werden, Berufs-, Vereins-, und Parteienverbote, öffentliche Hetze und Aufforderung zur Denunziation, Bespitzelungen, die bis in die Privatsphäre reichen, stellen das Arsenal der repressiven Gewalten dar. In jüngster Zeit wird seitens der Machtinhaber in Politik und Presse suggeriert, daß diese repressiven Maßnahmen gar dem Schutze der Demokratie dienten. Eine solche Behauptung ist ein Schlag ins Gesicht der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, denn die Einschränkung oder gar die Abschaffung rechtsstaatlicher Merkmale können niemals den Rechtsstaat retten!

Politische Gesinnungsjustiz und einseitige Beschneidung der Meinungsfreiheit - hierin eingeschlossen die Informations-, Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit - haben sich zwischenzeitlich in der Bundesrepublik Deutschland etabliert. Selbst wenn man es nur wagt, öffentlich auf diesen Mißstand aufmerksam zu machen, zieht man umgehend die Mißgunst des Establishments auf sich: Im Bundesverfassungsschutzbericht des Jahres 1998 suggeriert Bundesinnenminister Otto Schily, daß ein »wichtiges Thema rechtsextremistischer Veröffentlichungen« die Kritik am »angeblichen Verlust der Meinungsfreiheit« bildeten. »Rechtsextremisten«, so die diffamierende Aussage Schilys, »sprechen in diesem Zusammenhang von ›DDR light‹, ›Gesinnungsdiktatur‹ oder ›Zensur-System‹.« Schily scheint hier außer acht zu lassen, daß ein freiheitliches und rechtsstaatliches System nicht mit repressiven Maßnahmen stabilisiert werden kann. Nur im freien Wettbewerb der Ideen, Programme und Meinungsäußerungen kann eine Gesellschaft von sich aus staatsgefährdende oder gewaltbejahende Ansichten eine Absage erteilen. In einem freiheitlichen Rechtsstaat entscheidet der souveräne Wähler in freier Ausübung seiner politischen Überzeugung über das Ergebnis dieses Dialoges an der Wahlurne. Diese Entscheidung wird dem Wähler in der Bundesrepublik Deutschland jedoch bereits im Vorfeld durch die das Fundamentaldogma beschützenden einseitig motivierten Bundesprüfer und übereifrigen Verfassungsschützer sowie durch entsprechende Medienkampagnen abgenommen bzw. manipuliert.

Die Repression von Meinungen in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht der gängigen Lehrmeinung oder dem augenblicklichen Zeitgeist entsprechen, hat Formen angenommen, die den Maßgaben eines authentisch demokratischen Rechtsstaats widersprechen. Nur aus dem fortwährenden Konflikt der Meinungen erwächst einem freiheitlichen System die Fähigkeit, dem immerwährenden Suchen nach Antworten auf Fragen auch Lösungen folgen zu lassen. Rede und Gegenrede sind der Dreh- und Angelpunkt eines solchen freiheitlichen Systems - auch und gerade, wenn Meinungen bewußt kontrovers gehalten und scharf formuliert sein mögen. Ein System aber, das im liberalen Gewande Gesinnungsgutachten verteilt, gegenüber politisch Andersdenkenden moralisierend die »Faschismuskeule« schwingt und sie aus dem Meinungsbildungsprozeß auszugrenzen versucht und sie in der Öffentlichkeit verunglimpft, ist kein freiheitlicher Staat! Ein System, in dem Gesinnungsprüfung und Berufsverbote durchgesetzt werden, Provokateure des Verfassungsschutzes und Denunzianten in potentielle Konkurrenz- oder nicht genehme oppositionelle Parteien einschleust werden, um Dritte zu Straftaten zu animieren, ist in Wirklichkeit ein unfreiheitliches System mit totalitären Tendenzen! Es gilt deshalb, und diese Worte richten sich mitnichten an eine bestimmte parteipolitische Gruppe, sondern an jeden noch selbständig denkenden Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, der sich eben nicht durch Denkschablonen einengen und durch staatlich verordnete Tabus in seinem individuellen Meinungsbildungsprozeß entmündigen läßt, der sich nicht durch Indoktrination oder Bevormundung in seiner geistig-politischen Entwicklung einschränken läßt:
Bieten wir über alle Parteigrenzen hinweg Widerstand gegen geistige und politische Entmündigung! Treten wir der Errichtung des Orwell-Staates entgegen!

 

© Dr. Claus Nordbruch 2/2002