Die Wiedergutmachungsklage der
Herero gegen Deutschland
Was steckt hinter der Klageschrift
der Herero People’s Reparations Corporation?
»Die meisten Historiker stimmen nun darin überein, daß die Vernichtung der Herero tatsächlich ›der erste Völkermord des zwanzigsten Jahrhunderts‹ ist. Es wird ebenfalls mehr und mehr klar, daß dieses erbarmungslose deutsche Unterfangen in Namibia, die erste Saat aussäte von der Adolf Hitler im Nazi Holocaust 40 Jahre später seine Ideen für Rassenexperimente mit Juden erntete«, mit solchen unhaltbaren Behauptungen klopfte im März 2000 die Zeitschrift New African mächtig auf den Putz. Selbstredend ohne, dafür von der ›Fachwelt‹ zurecht gewiesen zu werden. Wie sollte dies auch möglich sein, denn tatsächlich stimmen die tonangebenden Hofhistoriker mit der exterminationistischen These überein.
Mord, Raub und Vergewaltigung hätten die Deutschen, schenkt man der Systempresse Glauben, in ihrem südwestafrikanischen Schutzgebiet vor 100 Jahren begangen. Aufgrund dieser ›ungesühnten Greuel‹ hat sich vor einigen Jahren – übrigens in etwa zu der Zeit, als in Europa und den USA die Vereinbarungen bezüglich ›Zwangsarbeiterentschädigung‹ unterschrieben wurden – eine Interessengruppe des Hererovolkes formiert. Diese Gruppe mit Namen Herero People’s Reparations Corporation (frei übersetzt: Körperschaft des Hererovolkes für Wiedergutmachungszahlungen), hat unlängst in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Klage gegen zwei deutsche Firmen und die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um eine ›angemessene Entschuldigung‹ und natürlich vor allem eine ebenso ›angemessene Entschädigung‹ einzufordern. Es soll in diesem Aufsatz nun nicht der Versuch gemacht werden, inwiefern für diese Klage überhaupt eine Rechtsgrundlage besteht – was bezweifelt werden darf. Für uns soll es hier vorrangig sein, sich mit dem Gehalt dieser Klageschrift und der Intention ihrer Vertreter auseinanderzusetzen.
Laut Aussage des maßgeblichen Initiators der Klageschrift, Oberhäuptling Kuaima Riruako, seien »damals 80.000 Herero im Stil der Nazis« getötet worden. Eine Aussage, die durchaus nicht verhehlt, wer hier für Motivation und Argumentationsweise Pate stand: Riruako erklärte 2001 »[...], denn wir gehen ja denselben Weg wie die Juden. Der Genozid an unserem Volk war Vorreiter des Holocaust.« Damit war die Schiene, auf der sich dieser ›Entschädigungszug‹ fortzubewegen habe vorgegeben. Behauptungen über große von Deutschen verschuldeten Menschenverlusten wußte Riruako immer wieder publikumswirksam zu verbreiten – und erfuhr dabei wohlwollende Unterstützung in vor allem englischen und amerikanischen Medien. 1998 schrieb Todd Bensman in den Dallas Morning News zum Beispiel, daß von 1904 bis 1915 des Kaisers Truppen systematisch 80.000 Herero vernichtet hätten. Dieses kaum bekannte Blutbad stelle eine ›teutonische Meisterleistung‹ dar, die Zwangsarbeiterlager, Sexsklaven und erste akademische ›Studien‹ über eine angebliche arische Überlegenheit hervorbrachte. Riruako, der »König der Herero«, pflichtete bei und erklärte: »Wir sind mit den Juden gleich, die getötet worden sind. Die Deutschen bezahlten für vergossenes jüdisches Blut. Wir sagen: ›Entschädigt uns auch! Es ist an der Zeit, die Wunden zu heilen.« Dieser Jargon und diese Argumentationsweise fand Eingang in besagte Klageschrift.
Riruako übermittelte seine Forderungen auf Wiedergutmachung durch Deutschland dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Dieses Gericht wies zum großen Erstaunen des Häuptlings das Begehr jedoch zurück, da es keine Chance auf eine Anhörung habe: Der Internationale Gerichtshof lege auf der Grundlage des geltenden Völkerrechts Streitigkeiten bei, die ihm von Staaten unterbreitet werden. Hingegen würden Klagen von Personen, Gruppen, Unternehmen oder internationale Organisationen nicht angenommen. Eine Sachlage, die die Tageszeitung The Namibian mit den Worten kommentierte, daß der Versuch der Herero, die deutsche Regierung vor das Weltgericht zu bringen und Reparationszahlungen zu erreichen, ein Reinfall gewesen sei. Wer hieraus allerdings meinte, daß sich Riruako und seine Interessengemeinschaft geschlagen gegeben hätte, liegt falsch. Jetzt sollte mit anderen Geschützen aufgefahren werden! Gegenüber der ehemaligen FDJ-Zeitung junge Welt meinte Riruako: »Die Regierung trägt die Verantwortung. Deutschland hat zwei Kriege angefangen, und niemand hat Berlin oder Bonn konfisziert. Deutschland ist heute eine der reichsten Nationen der Welt.« Auf die Frage »Sie haben in den letzten Jahren sicher die Entschädigungsverhandlungen mit Zwangsarbeitern aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges verfolgt. Welche Konsequenzen sehen Sie daraus für Ihr Anliegen?« antwortete Riruako: »Hier hat die deutsche Seite praktische Reue gezeigt. Dasselbe muß auch uns gegenüber gelten.«
Anfang September 2001 meldeten bundesdeutsche Zeitungen, daß das »namibische Hirtenvolk der Herero« mehrere Konzerne »wegen einer Vernichtungskampagne vor fast 100 Jahren auf Entschädigung in Höhe von zwei Milliarden Dollar (4,4 Milliarden Mark) verklagt« habe. Diese Meldung entsprach der Wahrheit. In einem verzweifelten Versuch, doch noch an die begehrten Gelder in immenser Höhe zu kommen, reichte die Körperschaft eine Klage gegen die Deutsche Bank und die Reederei Deutsche Afrika Linie wegen Versklavung, Völkermord und Raub vor dem Bundesgericht in Washington ein. Eine ebenfalls vorbereitete Klage gegen Terex, den US-amerikanischen Hersteller schwerer Bergbaumaschinen, wurde indes zurückgezogen – angeblich, weil die Gesellschaft nachgewiesen habe, zum Zeitpunkt der Greueltaten von einer anderen Geschäftsleitung geführt worden zu sein. Als ob dies nicht auch für die deutschen Firmen gelten würde! Im gleichen Atemzuge wurde die Klage kurzerhand auf die deutsche Bundesregierung als rechtliche Nachfolgerin der Regierung des Kaiserreiches erweitert.
Die Körperschaft des Hererovolkes für Wiedergutmachungsleistungen, die der Chief Hosea Kutako Stiftung gehört, steht unter der Leitung von Oberhäuptling Kuaima Riruako, Mburumba Kerina und Kurundiro Kapuuo. In den USA wird die Körperschaft von der in Washington ansässigen Anwaltskanzlei Musolino & Dessel vertreten. Im Schriftsatz der Anwaltskanzlei an das Gericht (Klageschrift) heißt es einleitend unter anderem: »Mit eiskalter Präzision den untilgbaren Horror des nur Jahrzehnte später begangenen europäischen Holocausts vorwegnehmend, bildeten die Beklagten und das kaiserliche Deutschland zugunsten ihrer gemeinsamen finanziellen Interessen ein deutsches kommerzielles Unternehmen, das kaltblütig eine ausdrücklich sanktionierte Ausrottung, Zerstörung der Stammeskultur und sozialen Organisation, Konzentrationslager, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und die Ausbeutung von Frauen und Kindern in Gang setzte.«
Immer und wieder setzt Riruako die abstruse Behauptung in die Welt: »Der Genozid an unserem Volk war Vorreiter des Holocaust.«. Dem kann die Britische Rundfunkgesellschaft (BBC) nur beipflichten. Sich auf Angaben der Körperschaft berufend, verbreitete sie die unhaltbare Behauptung, daß mehr als 100.000 Herero durch die Hand der deutschen Kolonialtruppen zwischen 1904 und 1907 getötet worden seien. Als ob diese Zahlenangaben nicht schon übertrieben genug wären (das Volk der Herero hat zur vorletzten Jahrhundert realistisch gesehen nie mehr als höchstens 40.000 Köpfe gezählt), greift Riruako immer tiefer in die Propagandakiste – und droht dabei, vollends jeden Bezug zur Realität zu verlieren. »Recherchen zufolge« – er sagt vorsichtshalber nichts darüber aus, wer diese verwegenen ›Untersuchungen‹ angestellt haben soll – »wären wir heute ein Volk von zwei Millionen Menschen, statt dessen sind wir nur zwischen 400.000 und 500.000. [sic!] Die deutsche Regierung hat damals Verbrechen gegen die Menschheit begangen, denn sie töteten drei Viertel der Herero und ihre Rinder, machten sie zu Sklaven auf ihrem eigenen Land – das ist Zerstörung einer ganzen Gesellschaft, einer ganzen Kultur.« Tatsächlich leben heute in Namibia kaum mehr als 100.000 Herero.
Die fragwürdige Argumentation der Exterminationisten und deren unwissenschaftlichen Äußerungen und unhaltbaren Vorwürfe gegenüber der deutschen Siedler und Händler Deutsch-Südwestafrikas, gegen die Angehörigen der Kaiserlichen Schutztruppe und gegen das Kaiserliche Gouvernement schienen dem Verfasser eklatant genug zu sein, um einmal alle diejenigen anzuschreiben, die mit ihrer Unterschrift die Klageschrift unterstützen. In dem Brief vom 3. Februar 2003 heißt es (in deutscher Sprache übersetzt):
»Ihre Klage gegen die Deutsche Bank, die Deutschen Afrika-Linien und die Bundesrepublik Deutschland
Sir,
mit großem Interesse habe ich aufmerksam Ihre beim Obersten Gerichtshof im Distrikt
von Columbia eingereichte Klage, in der Sie Ihre Forderungen auf Wiedergutmachungszahlungen
begründen, gelesen.
Als Publizist, der sich vor allem mit historischen Problemstellungen befaßt, war ich
besonders an Ihren Argumenten interessiert, die belegen sollen, daß die Vorfahren der
Beklagten in ihrer ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika tatsächlich einen
Völkermord an dem Volk der Herero begangen haben. Des weiteren beschuldigen Sie die
deutschen Kolonialisten weiterer Verbrechen wie Anstiftung und Aufhetzung zum Rassenkrieg
gegen die Herero, die Versklavung des Hererovolkes, die systematische Erniedrigung der
Hererofrauen sowie Zwangsarbeit und Sklaverei.
Während ich diese, Ihre Beschuldigungen las, mußte ich überraschenderweise
feststellen, daß Ihre Beweisführung ausschließlich auf Zitaten aus drei
Büchern basiert, namentlich auf The Revolt of the Herero (1981) von J.M.
Bridgman, Herero Heroes (1999) von Jan-Bart Gewald und den Report of the
Natives of South-West Africa and their Treatment by Germany (1918) von zwei im Dienste
der britischen Obrigkeit stehenden anonymen englischen Verfassern.
Wenn man sich den historischen Hintergrund und die politische Absicht vor allem der zuletzt
genannten Quelle, die auch als Blaubuch bekannt ist, vor Augen hält, ist man
geneigt anzunehmen, daß die angeführten Beweise, die die angeblichen Greueln
belegen sollen, anscheinend nicht wissenschaftlich, sondern eher emotionell begründet
sind. Das Blaubuch wurde, wie Sie wissen, von Großbritannien
zusammengestellt, um Deutschland bei der Konferenz von Versailles zu diskreditieren. Nur
wenige Jahre später wurde dieses Propagandapamphlet von britischen und amerikanischen
Historikern und Politikern verworfen. Konsequenterweise wurde es 1924 bzw. 1926 auch seitens
der südafrikanischen Mandatsmacht amtlich zurückgezogen. Da Ihre Klage von
gewaltiger Bedeutung ist – nicht nur in Bezug auf die von Ihnen geforderte Geldsumme,
sondern gerade auch wegen ihrer politischen Bedeutung, hätte man sicher eine
vertrauenswürdigere Darstellung historischer Fakten erwarten können. Oder stimmen
Sie mit mir diesbezüglich nicht überein?
Mein Frage an Sie als Mitglied [participant] der Herero People’s
Reparations Corporation ist nun, ob es denn keine Primärquellen, also Quellen der
Herero gibt, die Ihre schwerwiegenden Anklagen belegen. Herero-Zeugen der damaligen Zeit,
die auch in der Kolonialliteratur zitiert werden, beispielsweise Amanda, die Tochter von
Häuptling Zacharias von Otjimbingwe, scheinen eher das Gegenteil von
Mißhandlungen und Greuel zu bestätigen.[]
Ich machte noch eine andere eindrucksvolle Herero-Quelle ausfindig, die ich diesem
Schreiben beilege. Es handelt sich hierbei um einen Bericht des berühmten Andreas
Kukuri (siehe Anlage). Seine Stellungnahme, in der Sprache der Herero verfaßt, weicht
ganz deutlich von den Aussagen Ihrer angeführten Quellen ab, mit denen Sie Ihre
Anschuldigungen begründen. Wie ist Ihre persönliche Meinung über diese
bemerkenswerte Abweichung?
Hochachtungsvoll
Dr. Claus Nordbruch«
Andreas Kukuri hatte die Schlacht am Waterberg am 11. August 1904 und den darauf folgenden Marsch durch die Omaheke als kleiner Junge miterlebt. Später wurde er ein bedeutender Pastor (evangelist) innerhalb der Gemeinschaft der Herero. In seiner Stellungnahme über den Aufstand der Herero bekennt Kukuri unter anderem:
»Dort am Waterberg blieben wir einige Monate. Und als der Krieg mit den Herero aufs Neue begann, wurden sie in die Flucht geschlagen, und wir flohen und eilten in gerader Richtung nach Osten davon. Und das Land hatte viel Sand, aber grüne Bäume und Wasser waren nicht da.
Und wir Leute bewegten uns vergeblich mitten in dem Veld, das kein Wasser hat, bis die Lebewesen, d.h. Rinder und Menschen alle vor Durst starben. Und auf diese Weise gingen wir voran bis nach Gobabis. Und dort wurden wir von der großen Truppe von Ludwig von Estorff erreicht. Und hier war es, wo wir eingeholt wurden. Aber Herr Ludwig von Estorff sandte zu Missionar Eich (Botschaft), daß die Herero mit dem Krieg Schluß machen sollten. ›Laßt uns wirklich miteinander Frieden machen!‹
Und Missionar Eich sprach mit ihnen, und sie wurden veranlaßt, ihre Gewehre niederzulegen. Es war keine Hilfe (mehr für uns), wir mußten gegenseitig Frieden machen. Und wir kehrten in unsere Gebiete zurück. Und gemäß dem Brauch wurden wir gefangen genommen, die Alten wurden hierher zurückgebracht, und wir, die wir junge Leute waren, wurden veranlaßt, als Bambusen bei den Truppen zu bleiben, bis wir erwachsen waren. Als lange Zeit vergangen war, wurden wir zu Soldaten gemacht, und wir blieben hier. Ich meine, daß ich diese Dinge in wirklich richtiger Art erzählen kann. Ich war ein junger Mann, der zu jener Zeit 19 Jahre erreicht hatte. So habe ich meine Oberen (wörtlich: Großen) [gemeint sind wohl seine Vorgesetzten, Anm. C.N.] vergessen. Ich meine aber, daß diese Herren es waren, die uns gefangen nahmen und uns gut behandelt haben. Meine Kenntnis ist zu Ende. Ende!«
Bezeichnenderweise hat sich von zwei Ausnahmen abgesehen, auf die wir gleich eingehen wollen, keiner der über 120 Adressaten angesprochen gefühlt, sich über die dargelegte Diskrepanz zu äußern. Erwähnenswert, daß von den verschickten Briefen immerhin 9 als unzustellbar wieder zurückgeschickt wurden. Nicht etwa, daß die Annahme verweigert worden sei: Auf den Briefen stand die aufschlußreiche Mitteilung der namibischen Post »Empfänger unbekannt« bzw. »Postfach geschlossen«. Es ist zumindest recht merkwürdig, daß Personen die Klageschrift unterzeichnen, die offensichtlich gar nicht existieren – jedenfalls nicht unter der dem Gericht angegebenen Adresse erreichbar sind.
Am 19. Februar 2003 antwortete der Chefinitiator der Klageschrift, der Parlamentsabgeordnete Mburumba Kerina auf das Schreiben mit folgendem Brief (bei der Übersetzung wurde versucht, Stil und orthographische Fehler sinngemäß ins Deutsche zu übernehmen):
»Sehr geehrter Herr Dr. Claus Nordbruch,
hiermit wird der Eingang Ihres lächerlichen und unzumutbaren [unreasonable]
Briefes bestätigt, der Ihre rassistische Unwissenheit über unsere Geschichte unter
dem deutschen Kolonialismus und die Wiedergutmachungsklage des Hererovolkes offenlegt.
Zu Ihrer Information: 1926 war es eine der ersten Handlungen der ausschließlich
weißen Apartheid männlichen Gesetzgebenden Versammlung in Windhuk, daß
sämtliche Kopien des Blaubuchs im Interesse der Versöhnung zwischen der deutschen
und burischen [Afrikaner] Gemeinschaften in Südwestafrika (Namibia) zu
vernichten.
Dies geschah einzig und allein zu dem Zweck, die beiden weißen Gemeinschaften zu
vereinigen, um Apartheid einzuführen und die schwarzen Namibier in unserem Land unter
der südafrikanischen rassistischen Regierung zu unterdrücken.
Sie wissen sehr gut, daß in den Dreißigern Südwestafrika (Namibia) das
Zuhause von Hittlers [!] Nazipartei war, die in eine unheilige Allianz mit der Nationalen
Partei Südafrikas trat.
Anbei finden Sie ein Plakat von Herero Kriegsgefangenen in Ketten [!] unter dem Lotha [!]
Von Trotha Vernichtungsbefehl, um Ihr Gedächtnis aufzufrischen [refress
(!)].
Mit freundlichen Grüßen
Prof. M. Kerina
Mitglied des Parlaments<<br>
Kopie/Oberhäuptling der Herero
Dr. Kuaima Riruako«
Tatsächlich lag diesem Schreiben ein Plakat mit einem bekannten Motiv bei: Es zeigt sechs Schwarze in Kettenhaft. Wie aussagekräftig dieses Bild sein soll, ist fragwürdig. Ob es sich hierbei tatsächlich um Angehörige des Hererovolkes handelt, vermag der Verfasser aufgrund mangelnder ethnologischer Kenntnisse nicht zu sagen. Daß es sich hierbei gar um Herero-Kriegsgefangene handeln soll, ist jedenfalls zweifelhaft: Sowohl der damaligen Rechtsprechung als auch vorliegenden Unterlagen aus den Archiven in Windhuk und Swakopmund zufolge, war Kettenhaft lediglich für Schwerverbrecher vorgesehen, nicht aber für Kriegsgefangene. Ausnahme: diese Kriegsgefangenen hatten sich eines Schwerverbrechens schuldig gemacht. Überaus bezeichnend ist auch der Text des Plakats: »Haben Sie irgendeine private Sammlung von Photographien, Dokumenten, Geschichten, Gegenstände, Plakate oder irgendein anderes Material über den namibianischen anti-kolonialen Widerstand?«
Widmen wir uns in angemessener Kürze den Worten des Herrn Kerina. Mit seiner deplazierten Bemerkung über die NSDAP besticht dieser Politiker nicht gerade durch überzeugendes Geschichtswissen. Es kann nicht im entferntesten davon die Rede sein, daß zwischen den deutschen Nationalsozialisten und der südafrikanischen Regierungspartei ein herzliches Verhältnis geherrscht habe, geschweige denn, es gar eine Allianz zwischen den beiden Parteien gegeben habe: Bereits am 3. August 1933 wurde die NSDAP und die mit ihr verbundenen Organisationen in Südwestafrika verboten, aktive Nationalsozialisten wurden des Landes verwiesen, Büros, Häuser und Lokale der Nationalsozialisten wurden von Unionisten überfallen und geplündert, sechs Jahre später wurden die meisten Deutschen – beileibe nicht nur Nationalsozialisten! – unter Hausarrest gestellt oder verhaftet und für die Dauer des Zweiten Weltkrieges in eigens hierfür eingerichtete Internierungslager gesperrt. Hier von einer »Allianz« zu sprechen, ist eine recht gewagte Behauptung! Bezeichnenderweise ist Kerina mit keinem Wort sachlich auf die Anfrage eingegangen. Vielmehr flüchtet er hinter den üblichen antifaschistischen Schutzwall altbekannter Totschlagargumente. Ob Aussage und Form seines Briefes der vermeintlichen Sache der Herero dienlich ist, beantwortet sich selbst.
Nicht jeder, der für die Klageschrift verantwortlichen Initiatoren ist jedoch derart haßerfüllt und unbedarft wie dieser ›Professor‹. Einer – ein einziger! – der Angeschriebenen, kam auf den Verfasser zurück: Gerson Kaapehi, der für den Südwestafrikanischen und später auch für den Namibischen Rundfunk historische Dramen in der Sprache der Herero schrieb und heute im Ministerium für Information (Zweigstelle Okakarara) eine leitende Stellung innehat, traf sich Mitte März 2003 mit dem Verfasser im Hereroland. Kaapehi ist kein Außenstehender, sondern ein von den Folgen des Aufstandes direkt Betroffener. Nach eigenen Angaben waren seine Großeltern in Swakopmund bzw. Aus interniert. Seine Großmutter sei von einem Angehörigen der Kaiserlichen Schutztruppe geschwängert worden. Kaapehi habe demzufolge einen deutschen Vorfahren, denn sein Großvater, den er nie kennengelernt hat, sei ja Deutscher gewesen. Kaapehi hat übrigens den Anstand einzuräumen, daß seine Großmutter nicht notwendigerweise vergewaltigt sein mußte. Es sei sehr wohl möglich gewesen, daß sich beide, also die Hererofrau und der deutsche Soldat geliebt haben.
Und so sei es vielen Frauen ergangen: Nach einer physischen Vereinigung mit einem Deutschen schwanger zu werden, das Kind auszutragen und danach aus welchen Gründen auch immer vom Erzeuger des Kindes verlassen worden zu sein. Genau hier liegt ein, vielleicht der einzige Aspekt begründet, der, eine nicht rückgängig zu machende menschliche Tragik mit gewaltiger Konsequenz impliziert: die eigene Identität. Die durch die Rassenvermischung begründete Blutlinie der Herero wurde unterbrochen, was für das traditionsbewußte Volk schwerwiegende Folgen hatte, denn derartig Betroffene, wie Gerson Kaapehi, waren keine, wie Kaapehi selbst sagt, blutsreinen Herero mehr (blood-line has been interrupted). Mit einer solch ewig währenden Unterbrechung der Blutlinie jedoch, qualifizierte er sich nicht mehr als künftiger Hüter des Heiligen Feuers. Welchen gravierenden Einschnitt und Verlust im Leben eines Herero diese Disqualifikation bedeutet, können nur diejenigen nachvollziehen, die Einblick in die komplizierte Familienhierarchie der Herero haben. Im deutschen Sinne rangiert dieser Verlust zwischen Enterbung und sozialer Ausgrenzung.
Einer der wenigen noch lebenden Kinder solcher herero-deutschen Verbindungen ist Gustav Diekmann in Okakarara. In einem Gespräch mit dem Verfasser erklärte dieser ›Deutschherero‹, daß es in seinem Leben das schlimmste gewesen sei, von seinen weißen Geschwistern, seinen deutschen Brüdern und Schwestern, nie anerkannt worden zu sein. Deprimiert fragt er heute: »Sind wir wirklich so schlecht, daß uns unsere deutschen Familien nicht beachten?« Ob das Schicksal derjenigen Herero mit einem deutschen Großvater unter juristischen Gesichtspunkten ausreicht, eine ›Wiedergutmachungsklage‹ gegen Deutschland vorzulegen, darf bezweifelt werden. Sich jedoch Gedanken über Verantwortung zu machen und sich aus rein menschlichen Gründen mit diesen Betroffenen beispielsweise in Form einer Anerkennung zu solidarisieren, dafür reichen diesen Schicksale freilich allemal.
Kommen wir zum Schluß unserer Betrachtung: Angesichts der Agitation maßgeblicher Repräsentanten der Körperschaft und Initiatoren der sogenannten Wiedergutmachungsklage wie Riruako und Kerina einerseits und der Evaluierung der geschichtlichen Ereignisse andererseits ist ein genereller Anspruch der Herero auf ›Entschädigung‹ oder ›Wiedergutmachung‹ unhaltbar. Eine Forderung, wie von der Corporation vorgebracht, basiert nicht auf wissenschaftlichem Material. Sie entspricht noch nicht einmal der Wiedergabe von demographischen Fakten und geschichtlichen Tatsachen, sondern ist im heutigen Zeitgeist zu sehen: Sie fußt einzig und allein auf politischem Kalkül und ist in materialistischer Absicht verfaßt worden. Sie ist deshalb entschieden zurückzuweisen.
Anmerkung der Redaktion:
Dr. Claus Nordbruch wird im Laufe des Jahres 2003 eine Studie vorlegen, die das hier
vorgestellte Thema ausführlich behandelt. Dieses reich bebilderte Werk wird eine
unschätzbare Argumentationshilfe in der Auseinandersetzung mit den Exterminationisten
sein. Vorbestellungen werden gern entgegengenommen.
Dieser Artikel ist mit Anmerkungen und Bebilderungen in der Zeitschrift DEUTSCHLAND IN GESCHICHTE UND GEGENWART, Heft 2/2003, S. 36-40 veröffenlicht worden. Abonnieren Sie diese Zeitschrift, in der Dr. Claus Nordbruch übrigens in jeder Ausgabe publiziert, direkt beim Grabert-Verlag
© Dr. Claus Nordbruch