Dankesrede anläßlich der Verleihung des
Europäischen Freiheitspreises
(Passau, September 2001)
Sehr geehrter Herr Dr. Frey, verehrte Redakteure der NATIONAL-ZEITUNG, liebe Freunde!
Mir wurde heute der Europäische Freiheitspreis verliehen. Um, wie es heißt, meinen publizistischen Einsatz für die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in diesem Lande und meine Kritik gegenüber dem sogenannten Verfassungsschutz zu würdigen. Hierfür danke ich Ihnen sehr. Die Entgegennahme des Preises bedeutet für mich eine große Ehre. Ich bin aufrichtig gerührt.
Aber muß denn in der Bundesrepublik Deutschland, die immerhin als der freieste Staat gilt, der jemals auf deutschem Boden existiert hat, um Meinungsfreiheit gefochten werden? Kann man hier denn nicht ohnehin alles sagen, was man will, sofern man nicht andere beleidigt oder zu Straftaten aufruft? Ich behaupte, daß man dies nicht kann.
Ein Professor für Buch- und Verlagswesen in München schrieb mir vor wenigen Jahren, daß von Textzensur in Deutschland nicht die Rede sein könne. Jeder könne entsprechend »unserer Verfassung« reden und schreiben was er wolle. Wenn von Zensur geredet werden könne, dann allenfalls von einer Verhinderung des Disqualifizierten, natürlich ohne zu sagen, wer aufgrund welcher Berechtigung eine Meinung disqualifizieren darf. Ein bekannter Professor für Geschichte meinte mir gegenüber die Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland durch die Behauptung belegen zu können: »Nach wie vor gibt es in Deutschland für fast jede Richtung ein Organ, in dem u. a. die unsinnigsten Behauptungen aufgestellt werden können.« Den beiden Akademikern kann ich nur entgegnen, daß es in einem freiheitlichen Staat doch nicht darum geht, den größten Mist oder den dämlichsten Schwachsinn verzapfen zu dürfen! In einem wirklich freiheitlichen Staat geht es darum, eine kritische Haltung gegenüber anderen Meinungen frei vertreten und frei äußern zu können - auch und erst recht gegenüber der Lehrmeinung der herrschenden politischen Klasse - ohne dafür mit Repressalien belegt zu werden!
Unliebsame Meinungen, beispielsweise wirklich oppositionelle Standpunkte oder Fundalmentalkritik, werden in der Bundesrepublik Deutschland aber eben nicht gehört. Das zu diesem Zwecke bereit stehende Repertoire zur Unterdrückung ist vielfältig. Es reicht vom Totschweigen bis hin zur Verunglimpfung des Äußernden. Ich will noch deutlicher werden: Während Meinungsäußerungen von Inländerfeinden und Internationalisten tatsächlich dem juristischen Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG obliegen, gilt für Inländerfreunde und Patrioten in der bundesdeutschen Rechtsprechung und in der Medienwelt meist das Gegenteil: Hier gibt es keinen Schutz durch besagten Grundgesetzartikel, sondern am laufenden Band Verfolgungen wegen »Verletzung der Menschenwürde« oder angeblicher »Volksverhetzung«.
Sowohl politische Gesinnungsjustiz als auch einseitige Beschneidung der Meinungsfreiheit - hierbei sind Informations-, Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit mitinbegriffen -, bilden aber die wesentlichen Komponenten, aus denen sich ein Gesinnungsstaat zusammensetzt. Eine, wie in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Berufsgutmenschlichkeit, die im liberalen Gewande Gesinnungsgutachten verteilt, moralisierend die Faschismuskeule schwingt, Denkverbote erteilt, unliebsame Andersdenkende aus der politischen Willensbildung ausgrenzt und mittels schier gleichgeschalteter Medien und der staatlichen Gesinnungsinstanz - besser bekannt als »Verfassungsschutz« -, öffentlich zu verunglimpfen versucht, ist aber ein solcher Gesinnungsstaat und nach den Worten meines Kollegen Prof. Klaus Hornung zufolge, ein »antifaschistischer« noch dazu. Geistesfreiheit kann in einem solchen Staat niemals herrschen.
Lassen Sie uns über den sogenannten Verfassungsschutz sprechen. Ich bin keineswegs gegen die Einrichtung eines Inlandsgeheimdienstes eingestellt. Es ist meiner Meinung nach die natürlichste Sache eines Staates, sich selbst zu schützen. Die Daseinsberechtigung für eine Institution oder Behörde, die für die innere Sicherheit des Staates und für die Sicherheit seiner Staatsbürger verantwortlich sein muß, wird von mir selbstverständlich gesehen. Nur stimmen die Ämter für Verfassungsschutz mit einer solchen notwendigen Einrichtung mit überein.
Auftrag und Arbeitsweise der Verfassungsschutzagenten lassen den Schluß zu, daß ihr Einsatz eben nicht dem Schutze von Rechten und Pflichten der Staatsbürger dient, sondern erstrangig dem Schutze der Interessen von staatlichen Cliquen und anderen Interessengruppen. Ihnen dient der Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz ist fest in der Hand der Altparteien, deren Interessen er auch vertritt. Seine eigentliche Hauptaufgabe, nämlich staatsgefährdende undterroristische Aktionen im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern sowie eine effektive Spionageabwehr zu gewährleisten, geraten mehr und mehr ins Hintertreffen. Auch blieb ihm verborgen, daß offensichtlich islamistische »Schläfer« jahrelang an deutschen Universitäten Terroranschläge vorbereiten konnten. Vor allem profiliert er sich in der gesinnungspolitischen Überwachung von unliebsamer politischer Opposition, die meist gewaltfrei, aber fundamentalkritisch agiert. Der Verfassungsschutz ist folglich nichts anderes, als ein modern inszenierter Schutzapparat für etablierte Kartelle.
Viele sogenannte »Erkenntnisse« des Verfassungsschutzes basieren vor allem auf Unterstellungen, Verleumdungen und Nebensächlichkeiten. Erfaßt werden grundsätzlich »Erkenntnisse«, die kaum ernsthaft als Bedrohung des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates angesehen werden können. In den nachrichtendienstlichen Unterlagen über den ehemaligen Bundeskanzler Ludwig Erhard war beispielsweise aufgeführt, er trinke zu vorgerückter Stunde seinen Whisky aus der Flasche. Im Laufe meiner Recherche für mein Buch Der Verfassungsschutz habe ich viele Auszüge aus den Unterlagen der Verfassungsschützer gelesen. Zum Beispiel diese: »Als besonderes Hobby sei noch erwähnt, daß er früher ein Karl-May-Leser war«, oder »Sie raucht stark (sogar Tiparillos)« und »hat zwei Kinder, davon eine unerwünschte Tochter«, oder »Leidet vor allem in den Frühjahrsmonaten an Kopfschmerzen und Furunkeln an Kopf und Rücken. Das liegt wohl an dem zu dicken Blut«. Es wäre wünschenswert, die Geheimdienstler klärten uns auf, inwiefern derartige »Erkenntnisse« Anhaltspunkte für staatsgefährdende bzw. verfassungswidrige oder terroristische Bestrebungen lieferten - denn diese Aufgaben stellen den Hauptauftrag eines Inlandsgeheimdienstes dar!
Ein wesentliches Argument, das zur Existenzberechtigung des Verfassungsschutzes angeführt wird, ist das von der Gewalt bzw. diese frühzeitig bekämpfen zu müssen. Wie schaut es nun oftmals in der politischen Praxis der viel gescholtenen »Verfassungsfeinde« aus? Diese Frage läßt sich gerade durch die vielen Skandale in den letzten drei Jahrzehnten rund um die Agenten und V-Männer des Verfassungsschutzes beantworten.
1968 tat sich Peter Urbach hervor, den Berliner Aktivisten der Studentenbewegung Waffen anzudienen. Aber auch unter der Außerparlamentarischen Opposition und Kommunarden verteilte er Brandsätze und Waffen. Ebenfalls unterbreitete er diesen Kreisen den Vorschlag, die Freiheitsglocke zu sprengen. Urbach stand auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes.
Eine regelrechte Terrorwelle traf 1983 den Großraum München. Ziel diverser Bomben- und Brandanschläge waren Lebensmittelmärkte und Banken sowie das Justizgebäude in der Nymphenburger Straße. Jeweils nach den Anschlägen gingen Bekennerschreiben ein. Täter war der in sogenannten autonomen und antiimperialistischen Kreisen aktive Manfred Scheffer, hauptberuflich V-Mann des Verfassungsschutzes, der vom Amt zwischen 1.000 und 2.000 Mark pro Anschlag kassierte.
Ein weiteres Beispiel eines »Verfassungsfeindes« ist der damals 20jährige Michael Grube, der sich 1999 in der - aller Wahrscheinlichkeit vom Verfassungsschutz mitinszenierten - Sozialistischen Volkspartei engagierte. Das »Engagement« bestand u.a. aus einem Brandanschlag auf eine Pizzeria in Grevesmühlen. In dem daraufhin folgenden Gerichtsprozeß gab Grube sich als Spitzel des Verfassungsschutzes zu erkennen und gab an, für seine Spitzel- und Provokationsdienste vom Amt in Schwerin monatlich zwischen 500 und 700 DM erhalten zu haben.
Man sage nicht, daß es sich bei den hier angeführten Beispielen um Ausnahmen oder vielleicht um Versehen handelt! Bei der Anwerbung von Schnüfflern und Spitzeln kennen die Verfassungsschützer kein Tabu. Der mieseste Lump und der gemeinste Schläger ist den Gesinnungswächtern gerade noch recht, wenn sie davon ausgehen, daß er ihnen vielleicht von Nutzen sein könnte. 1992 bekleckerten neun betrunkene junge Deutsche sich nicht gerade mit Ruhm und Ehre. Und das ist gelinde ausgedrückt: In einem Tanzlokal im brandenburgischen Wendisch-Rietz schlugen sie einen Asylanten aus Nigeria zusammen. Währenddessen schrien sie amerikanische Parolen und rissen dabei geistreicherweise den rechten Arm in die Höhe. Die Situation eskalierte als einer der Betrunkenen meinte, jetzt »den Neger platt machen« zu wollen. Folgendes Zitat entnehme ich dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 31.10.1995. Was hier geschildert wird, ist nichts weniger als die Beschreibung vom Ausbruch der Bestie im Menschen (für die Namenkürzel setze ich ein X):
»X zerrte den Geschädigten unter wuchtigen Schlägen in den Vorraum der Diskothek. Die Angeklagten, die erkannten, daß X den Geschädigten töten wollte, entschlossen sich aus Rassenhaß beziehungsweise Ausländerhaß, X nach Kräften zu unterstützen. Einer aus der Gruppe rief wiederholt »Nigger, Nigger!«, zahlreiche andere Gruppenmitglieder fielen in diese Rufe ein, die sich schließlich zu einem Stakkato steigerten. X wurde dabei in seinem Tötungswillen bestärkt; er schlug auf den Geschädigten im Rhythmus der Rufe ein. Die Angeklagten feuerten X an, indem sie mehrfach »Hängt ihn auf, White Power!« riefen. Andere wiederum riefen »Negerschwein! White Power! Ku-Klux-Klan!«. Die Angeklagten und ihre Mittäter traten darüber hinaus mehrfach gegen den Körper des Geschädigten. [...] Ein Gruppenmitglied sagte zu X: »Das ist ein Neger, das ist kein Mensch, den machen wir kalt, das ist sowieso kein Mensch.« [...] ein anderes Gruppenmitglied schrie: »Hat denn keiner einen Strick? Aufhängen das Schwein..« [woraufhin] X erwiderte: »Ist doch egal, ob wir ihn draußen aufhängen oder ihm hier das Genick brechen.« X zerrte den Geschädigten unter weiteren Anfeuerungsrufen [...] vor die Diskothek. Ein Gruppenmitglied sagte: »Hat denn niemand einen Benzinkanister? Anstecken den Neger!« X versuchte daraufhin die Jacke des Geschädigten mit einem Feuerzeug anzuzünden. Als dieses nicht gelang, rief jemand aus der Gruppe: »Dann ertränken wir das Schwein eben!««, woraufhin die Betrunkenen den Asylanten in einen nahegelegenen See schmissen und ihn dort für tot gehalten liegen ließen. Kein geringerer als der Verfassungsschutz glaubte, aus diesem erlesenen Kreis einen neuen Spitzel anwerben zu können. Sie fanden ihn in der Person des Carsten Szczepanski. Sage niemand, die Verfassungsschützer hätten nicht gewußt, aus welchem Umfeld dieser stammt. Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist nicht nur mir, sondern auch dem Geheimdienst zugänglich!
Bei den Spitzeln des Verfassungsschutzes handelt es sich ausnahmslos um entweder charakterlose, korrupte Personen, die es im bürgerlichen Leben meist zu nichts gebracht haben oder um grenzenlose Naivlinge, die sich einbilden, die professionell geschulten Geheimdienstagenten aufs Kreuz legen zu können. Es sind meist Menschen, mit denen der Normalbürger im allgemeinen nichts zu tun haben will: Opportunisten, Denunzianten, Provokateure, Intriganten, Aufschneider, ordinäre Kriminelle, brutale Schläger. Erst vom Verfassungsschutz angeworben, werden sie nicht um der freiheitlich-demokratischen Grundordnung willen tätig, sondern um »extremistische Bestrebungen« zu provozieren und Menschen, die ihnen vertrauen, zu verraten. Werden diese »Extremisten« dann von den Sicherheitskräften ausgehoben, wird uns in der Presse das Theater als erfolgreicher Schlag gegen den Extremismus verkauft.
Stehen tatsächliche, also nicht provozierte Gewaltakte bevor, sind nicht die Gesinnungswächter, sondern die Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Justiz zuständig. Der eigentliche Zuständigkeitsbereich des Geheimdienstes muß das Terrain des Terrorismus und der Spionage sein. In einem freiheitlichen Staatssystem können Selbstverständnis und Aufgabenbereich des Geheimdienstes aber nicht in der Überwachung gewaltloser, fundamentaler politischer Opposition liegen.
Der Verfassungsschutz arbeitet so effektiv, wie seine Repräsentanten und Präsidenten Fachleute oder aber loyal sind: Nach einer Meldung der FRANKFURTER RUNDSCHAU vom 30.7.1993 beteiligen sich rund ein Viertel der Agenten des saarländischen Verfassungsschutzes an Betrügereien. Der ehemalige Leiter des Hamburger LfV, Richter Hans Josef Horchem, beschreibt das Auswahlverfahren für die höchsten Posten der deutschen Geheimdienste - ein Zwiegespräch zwischen dem damaligen Chef des Bundeskanzleramtes Ehmke und ihm selbst - wie folgt: (Ach ja: Ehmke sagt man nach, er habe die Bundesverfassungsrichter, also die Hüter der Grundrechte, einmal als »die acht Arschlöcher aus Karlsruhe« genannt, von denen er sich nichts vorzuschreiben lassen gedenke.) Zurück zum Zwiegespräch: »Horst Ehmke hatte die ganze Zeit in einem tiefen Sessel mehr gelegen als gesessen, ein Schreibbrett mit einem Papierblock auf den Knien, und sich die Namen, die ich ihm mit einigen Zusatzbemerkungen nannte, notiert. Mit dem linken Zeigefinger bohrte er in der Nase und schnippte die Popel ins Zimmer. Jetzt blickte er auf und fragte: 'Ist der Meier wirklich so gut wie man sagt?' Ich antwortete: 'Vielleicht noch besser. Er hat die Gabe guter Formulierungen. Wahrscheinlich wird er mit dem Personal Probleme haben.« Nach dieser 35minütigen »Konferenz« unter Fachleuten erhielt Richard Meier, der schon bald den Beinamen Johnny Kontrolletti tragen sollte, den Zuschlag. 1982 verlor dieser übrigens unehrenhaft seinen Posten als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Im Sommer knallte er mit einem unbefugt verwendeten Dienstwagen, der eigens für Observationen beschafft worden war, in den Tiroler Bergen mit stark überhöhter Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn frontal auf einen Wohnwagen. Bei dem Unfall wurden er und die Insassen des Wohnwagens schwer verletzt, seine mitreisende Freundin getötet.
Hans Langemann, Chef des bayerischen LfV, wurde 1984 zu 8 Monaten Gefängnis auf Bewährung wegen Geheimnisverrats verurteilt. Eine verdächtig lächerliche Strafe, möchte man einwerfen. Stimmt. Vor einem höheren Strafmaß rettete ihn sein medizinisches Gutachten, das ihm bescheinigte, er leide unter starken Stimmungsschwankungen, Depressionen, Weinkrämpfen und Gedächtnislücken. Sehr bedauerlich für Herrn Langemann eine derart labile Persönlichkeit zu sein. Nur wie kann ein solches Sicherheitsrisiko eine verantwortungsvolle Position bekleiden und gar zum Leiter eines geheimdienstlichen Amtes aufsteigen?
Der August 1985 bescherte dem Verfassungsschutz und dem bundesdeutschen Staat einen der größten Rückschläge in seiner Geschichte überhaupt. In jenem Monat nämlich floh kein geringerer als Hans-Joachim Tiedge, Gruppenleiter in der für Spionageabwehr zuständigen Abteilung IV des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in die DDR. Pikanterweise erfuhr die Bundesregierung von dieser Flucht erst durch eine Meldung der DDR-Nachrichtenagentur ADN. Nach dem Tode seiner Frau 1982 war Tiedge in seiner Persönlichkeit als zunehmend labil aufgefallen. Er war immer häufiger betrunken und ließ öfters Akten mit dem höchsten Sicherheitsvermerk in seinem Haus herum liegen. Zusätzlich versank er in Schulden. Man ist geneigt zu fragen, ob es ab einer gewissen erreichten Position keine Sicherheitsüberprüfungen mehr gibt. Wäre der Fall nicht so tragisch, könnte man meinen, daß Sicherheitsüberprüfungen der Verfassungsschützer vor allem dann zum Tragen kommen, wenn ein einfaches Mitglied der DVU Beamter - und keineswegs oberster Geheimdienstchef - werden möchte.
In einer Werbebroschüre des Verfassungsschutzes mit dem doppeldeutigen Namen Demokratie - aber sicher! heißt es: »Wer Baseballschläger oder Fäuste, Steine oder Molotowcocktails einsetzt, um sich Gehör zu verschaffen, unterdrückt die Handlungs- und Meinungsfreiheit des anderen.« Stimmt! Nur wer Gesinnungsprüfung oder Berufsverbote, die Einschränkung der Informationsfreiheit durchsetzt oder Zensur einsetzt, um Dritte von ihrem Recht auf freie politische Willensbildung und auf Meinungsäußerungsfreiheit zu berauben, Provokateure und Denunzianten in potentielle Konkurrenz- oder in nicht genehme oppositionelle Parteien einschleust und Dritte zu Straftaten animiert, der handelt ebenso verwerflich!
Solange politische Opposition auf gewaltfreiem und gesetzestreuen Wege ihren Beitrag zur politischen Meinungsbildung liefert, bedarf es in einem freiheitlichen Staat weder Berufsverbote noch Parteien- und Organisationsverbote noch geheimdienstlicher Überwachung. Die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch zu einem Gesinnungsstaat verkommen, der durch eine tendenziöse und zensurische Medienberichterstattung charakterisert wird, sich in einer einseitigen Gesetzgebung widerspiegelt, durch die einseitige Aufhebung der Meinungsfreiheit gekennzeichnet ist, Verleumdungskampagnen zu Aktionen von Zivilcourage umlügt und vor allem dadurch hervorsticht, daß aus Furcht vor Strafe öffentlich immer weniger konstruktive Kritik geleistet wird.
Um so wichtiger scheint es mir, Medien zu unterstützen, die den Mut haben und das Rückgrat besitzen, sich der servierten Einheitsmeinung zu widersetzen. Vielen von Ihnen wird es nicht entgangen sein, daß ich seit vergangenem Monat auch in der NATIONAL-ZEITUNG veröffentliche. Das ist freilich ein nicht gerade politisch korrektes Verhalten - ich weiß. Ich lasse mir aber keine Denkverbote auferlegen. Niemand schreibt mir vor, was und wo ich publizieren darf! Deshalb habe ich in der Vergangenheit auch in libertären und selbst marxistisch-trotzkistischen Medien veröffentlicht, ohne deshalb gleich Anarchist oder Kommunist zu sein. Mir geht es als kritischer Publizist ausschließlich um echte geistig-politische Auseinandersetzung, gerade wenn es um die Beurteilung zeitgeschichtlicher Themen geht. Schon aus dem Grunde des Zweifels und der Suche nach Wissen liegt mir sehr viel an einer Oppositionspresse. Mir geht es um Meinungsvielfalt. Eine gleichgeschaltete Presse lehne ich ab. Deshalb betrachte ich auch die NATIONAL-ZEITUNG, mit der ich keineswegs in allen Punkten übereinstimme, als ein wichtiges Medium für ausgewogene Meinungsbildung. Ich sehe die NATIONAL-ZEITUNG als einen wichtigen Faktor für eine pluralistische Medienwelt, die in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr den Bach hinunter geht. Die NATIONAL-ZEITUNG dient als eine Art Gegenpol zur veröffentlichten Einheitsmeinung und verdient es schon deshalb unterstützt zu werden.
Es liegt mir am Herzen, daß gerade die deutschfreundlichen Medien - mögen sie sich nun freiheitlich, sozialpatriotisch oder einfach national nennen - ihren ohnehin schweren Stand in diesen miesen Zeiten nicht nur behaupten, sondern ausbauen. Ich habe mich deshalb entschlossen, meinen Worten Taten folgen zu lassen und stifte hiermit die Hälfte meines Preisgeldes der NATIONAL-ZEITUNG.
Mögen mit diesem Geld sozial schwachen, vor allem aber jungen Menschen - Schülern, Studenten und Arbeitern - Freiabonnements bezahlt werden. Damit gerade diese Teile unseres Volkes eine andere als die Einheitsmeinung kennenlernen. Setzen wir der Einseitigkeit im politischen Meinungsbildungsprozeß etwas entgegen! Kämpfen wir entschlossen für Geistesfreiheit!
© Dr. Claus Nordbruch