Dr. Friedrich Töben ist frei
Nach 50 Tagen wurde am 19. November der deutsch-australische Akademiker aus der Haft in London entlassen
Am 1. Oktober ist der deutsch-australische Akademiker Dr.
Friedrich Töben, »eine zentrale Figur im Netzwerk der internationalen
Revisionisten-Szene«, in London verhaftet worden. (tagesschau, http://www.tagesschau.de/ausland/holocaustleugner100.html ).
Vorgeschichte
Der Tatbestand der »Volksverhetzung« ist in der BRD strafbar. Wer die »Tat« im Ausland begeht, konnte bis 2000 jedoch nicht belangt werden. Das sollte sich mit einer entsprechenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch ändern.
»Mit dem Richterspruch wird der australische Staatsbürger deutscher Abstammung, Frederick Töben, letztinstanzlich für schuldig befunden. (...) Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) stellte zur Begründung fest, daß Volksverhetzung auch dann strafbar ist, wenn die Tat ›geeignet‹ ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Auf eine tatsächlich eingetretene Störung komme es bei diesem Delikt nicht an. Ausschlaggebend sei, daß der Text in Deutschland abrufbar sei und von Deutschland aus weiterverbreitet werden könne. Wo ein Text ins Internet gestellt werde und wo sich der dazugehörige Rechner befände, sei dann nicht maßgeblich, urteilten die Richter (...)« (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,107470,00.html)
2.) wegen der
Verknüpfung von Meinungsäußerung und Wirkung
sowie
3.) wegen der Trennung von Tatort und Tatwirkung.« (http://politik-digital.de/edemocracy/extremismus/bghurteil.shtml)
Anwendung des Europäischen
Haftbefehls
Aufgrund des sogenannten Europäischen Haftbefehls ist Dr. Friedrich Töben von den USA nach Dubai kommend, am 1. Oktober 2008 während einer Zwischenlandung auf dem Londoner Flughafen Heathrow von englischen Polizeibeamten in der Maschine verhaftet worden. (http://www.abc.net.au/news/stories/2008/10/02/2379781.htm)
Könnte Dr. Töben in der BRD mit einer fairen Verhandlung
rechnen?
Eine Freilassung auf Kaution lehnte das Gericht in Westminster (Westminster Magistrates' Court ) umgehend ab. Am 3. Oktober trat das Gericht erstmalig zusammen, um über den von der Staatsanwaltschaft Mannheim beantragten Auslieferungsantrag zu entscheiden. Wenn es nach ihr ginge, sollte sich Dr. Töben umgehend wegen »Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener« in Deutschland vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Mannheim, ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Sie sei, wie die Wormser Zeitung anerkennend behauptet, »spezialisiert auf derartige Fälle«. Die Mannheimer Justiz habe »seit den 1990er Jahren schon mehrere Rechtsextreme wegen Volksverhetzung zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt«. Zu ihnen zählten Günter Deckert, Germar Rudolf und Ernst Zündel, wobei von letzterem selbst die Anwälte in Mannheim wegen »Volksverhetzung« vor Gericht standen. (http://www.wormser-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=3461319)
Protest gegen eine Auslieferung nimmt in London konkrete Formen
an
Seit dem ersten Verhandlungstag in Westminster am 3. Oktober mehren sich die Stimmen derer, die sich gegen eine Auslieferung Dr. Töbens aussprechen. Neben den Sachverhalt erklärenden Fernsehauftritten von David Irving und Lady Michele Renouf, tritt allen voran der innenpolitische Sprecher der Liberalen Partei Chris Huhne als Gegner einer drohenden Auslieferung in den Vordergrund: »In diesem Land pflegen wir Menschen nicht für Taten zu verfolgen, die wir als Meinungsäußerungen betrachten.« (http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/7652274.stm)
Im britischen Sunday Telegraph vom 5. Oktober hieß es, daß die Meinung Töbens zwar falsch und selbst beleidigend sei, eine auf Fehlern oder Beleidigung basierende Meinung jedoch kein Grund wäre, selbige zu verbieten und erst recht keinen Anlaß dafür biete, denjenigen, der sie äußere, zu verhaften und einzusperren. Dr. Töben, so wird mit Recht festgestellt, hat sich in Britannien keines Verbrechens schuldig gemacht. Die deutschen Behörden, so der Telegraph , wollten Dr. Töben jedoch für dessen Ansichten bestrafen - und hätten deshalb die britischen Behörden um Amtshilfe gebeten. Die Deutschen verlangten von Britannien, Töben auszuliefern, um ihn für seine Gedankenverbrechen zu verurteilen. Diesem Vorhaben sollte entgegengetreten werden: »Die britische Justiz sollte an diesem Prozeß nicht teilhaben. Er ist ein eklatanter Angriff auf die Meinungsfreiheit.« (http://www.telegraph.co.uk/opinion/main.jhtml?xml=/opinion/2008/10/05/dl0502.xml)
Der Daily Telegraph stellte am 6. Oktober nüchtern fest, daß nun genau der Fall eingetreten sei, der den Versprechungen der Politiker zufolge, nie eintreten sollte. Es würde von britischem Boden niemals eine Person in einen anderen Staat der EU ausgeliefert werden, die für eine Tat gesucht werde, die in Britannien kein Vergehen darstelle. (http://www.telegraph.co.uk/opinion/main.jhtml?xml=/opinion/2008/10/06/do0604.xml) Auch die jüdische Journalistin Melanie Phillips erklärte am gleichen Tag in der Daily Mail, daß eine Auslieferung Töbens abzulehnen sei, da eine solche erstens den Wert der Meinungsfreiheit aushöhlen und zweitens die britische Souveränität untergraben würde. (http://www.dailymail.co.uk/news/article-1069469/Holocaust-denial-law-attempted-extradition-man-publishing-antisemitic-material.html)
Unterdessen meldete sich nochmals Chris Huhne zu Wort. Er erklärte, daß im Falle Töbens das liberale Prinzip gelten sollte: Ich teile nicht Deine Meinung, aber ich will bis zum Tod dafür kämpfen, daß Du sie frei äußern darfst. (http://www.indexoncensorship.org/?p=6719). Der Europäische Haftbefehl sollte nicht angewendet werden, um die Meinungsfreiheit einzuschränken. Des weiteren, so Huhne; würde eine Auslieferung bedeuten, aus Töben einen Märtyer zu machen, was es zu verhindern gelte.(http://www.indexoncensorship.org/?p=671)
Ablehnung des Auslieferungsgesuchs - aber viele Bedingungen
Am 29. Oktober, dem Tag der Urteilsverkündung, war der Gerichtssaal, wie die britische Presse mitteilte, vollgepackt mit Unterstützern Dr. Töbens (public gallery was packed with supporters). Richterin Daphne Wickham folgte tatsächlich der Argumentation der Gegner einer Auslieferung und gab bekannt, daß der Auslieferungsantrag der BRD ungültig (invalid) sei. Sie beurteile die Anschuldigungen als vage und unpräzise und entlasse Dr. Töben deshalb aus der Haft. So weit, so gut!
Allerdings machte sie diese Haftentlassung von der Entrichtung einer Kaution in Höhe von 100.000 Britische Pfund abhängig. Eine derartig astronomische Summe kann Dr. Töben nicht aufbringen, weshalb er bis heute nicht entlassen wurde, sondern weiter in Haft einsitzt. Darüber hinaus kommen zu den Bedingungen seiner Entlassung noch mehrere strikte und außergewöhnliche Auflagen hinzu:
- er muß an einer gemeldeten und bestätigten Adresse in London wohnhaft sein
- er muß sich täglich bei einer Polizeistation melden
- er muß alle Reisepässe abgeben
- er darf an keinen öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen
- er darf gegenüber der Presse keinerlei Äußerungen machen
- er darf unter keinen Umständen das Internet gebrauchen
Die BRD hat über ihre Vertreterin Melanie Cumberland umgehend Einspruch eingelegt und kündigte an, bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen und weiteres »Beweismaterial« zu liefern, das eine Auslieferung Dr. Töbens rechtfertige. (http://www.telegraph.co.uk/news/newstopics/lawreports/joshuarozenberg/3279956/Alleged-Holocaust-denier-allowed-bail.html)
Stellt sich die Frage: Wenn die BRD mit fanatischer Begierde alles daran setzt, Dr. Töben in die Hände zu bekommen, warum wird dieses sensationelle Auslieferungsverfahren in der Presse der BRD totgeschwiegen? Die Medien haben bisher noch nicht einmal angedeutet, daß Dr. Töben aufgrund des von der BRD im Oktober 2004 ausgestellten Europäischen Haftbefehls nach 5 Jahren erfolgloser Suche nun doch festgenommen werden konnte. Ganz davon abgesehen, daß in den »unabhängigen« Medien über die gerichtliche Schlappe, die die BRD am 29. Oktober ereilt hat, nichts berichtet worden ist. Keine Frage: Wenn Dr. Töben endgültig freigesprochen wird und endlich nach hause fliegen darf, wird sie sich ebenfalls feige in Schweigen hüllen. Der Fall hat dann einfach nie existiert. Kann man sich aber andereseits vorstellen, wie sich die ehrenwerten Pressevertreter gegenseitig mit höhnischen »Erfolgsmeldungen« übertrumpfen würden, sollte Dr. Töben wider Erwarten je ausgeliefert werden?
Am 19. November zogen die Vertreter der BRD ihren Einspruch zurück, woraufhin Dr. Töben umgehend freigelassen wurde. Die akute Gefahr, für eine Meinungsäußerung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt zu werden - nichts anderes hätte das Gericht in Mannheim entschieden -, war damit gebannt.
Herzlichen Glückwunsch, Dr. Töben!!!
In der bundesdeutschen Presse wurde, wie es zu erwarten war, der gesamte Fall bis heute totgeschwiegen. LASSEN SIE SICH, VEREHRTE LESER, DIESE BEVORMUNDUNG NICHT GEFALLEN! SCHREIBEN SIE LESERBRIEFE AN IHRE LOKALPRESSE, AN DIE ÜBERREGIONALEN TAGES- UND WOCHENZEITUNGEN, AN DIE NACHRICHTENMAGAZINE UND KONFRONTIEREN SIE JOURNALISTEN UND REDAKTEURE MIT DIESER ART DER ZENSUR. Sie haben ein Recht auf Information. Dies gilt um so mehr, als in anderen Ländern diese grundlegenden und dramatischen Ereignisse den Lesern nicht vorenthalten werden.
Jetzt geht's los: Dr. Töben schlägt zurück

Dr. Töben und
Lady Renouf
während des Champagnerempfangs am Abend seiner Freilassung
Am Montag, den 24. November, ruft das Verteidigungskomitee Dr. Töbens in London eine internationale Pressekonferenz ein. Sie steht unter dem Grundsatzthema
Das Auslieferungsgesuch Töbens
- die Kriminalisierung der Geschichte an Europäischen Gerichtshöfen
Auf dieser Konferenz wird die enorme Bedeutung der Verhaftung Töbens und das bundesdeutsche Gesuch, ihn auszuliefern, mit Gästen und Journalisten aus aller Welt diskutiert. Es werden berufene Akademiker dazu Stellung nehmen, wie Revisionisten künftig den neuen Herausforderungen begegnen werden. Weiters werden auf der Konferenz Menschenrechtler die immanente Bedrohung für die klassischen europäischen Traditionen des Zweifels, der Skepsis, der freien und offenen Forschung untersuchen. (
www.jailingopinions.com/tobenvictory.htm)
Stand: 24. November
zusammengestellt von Dr. Claus Nordbruch
