Der »Fall Nordbruch«
Wie man zum Extremisten wird
Dies ist ein Beitrag in eigener Sache. Er soll an einem konkreten Beispiel zeigen, wie unverhofft man als Wissenschaftler und Publizist ins Visier des bundesdeutschen Inlandsgeheimdienstes geraten kann, obwohl im Grundgesetz die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gewährleistet ist. Ausgangspunkt des hier behandelten Vorgangs ist ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern an den Präsidenten des Bayerischen Landtages vom 23. Oktober 2001. Es handelt sich hierbei um ein herausragendes Dokument staatlicher Anmaßung und amtlich sanktionierter Verunglimpfung.
In jenem Schriftstück heißt es, mein Buch Der Verfassungsschutz. Organisation - Spitzel - Skandale sei im Hohenrain-Verlag »des rechtsextremistischen Verlegers« Wigbert Grabert erschienen. Der Autor, »Dr. Carl Nordbruch« - zum wiederholten Male sind die Behörden nicht einmal imstande, meinen Namen richtig zu schreiben -, halte in Deutschland Vorträge, selbstredend »bei rechtsextremistischen Veranstaltungen, so z.B. bei der Kundgebung der Deutschen Volksunion (DVU) am 29. September 2001 in Passau.« Ich habe mehrere Bücher veröffentlicht, darunter auch das in »der rechtsextremistischen Verlagsgesellschaft Berg« erschienene Werk Volksbetrug am Kap. Richtigstellungen zur jüngsten Geschichte Südafrikas. Darüber hinaus würde ich gelegentlich Beiträge für »die rechtsextremistische Zeitschrift NATION & EUROPA« verfassen.
Bei so viel »Rechtsextremismus« kann einem ganz schwindlig werden. Was ja wohl auch beabsichtigt ist. Der Totschlagbegriff wird etliche Male wiederholt, ohne daß sich der Amtsschreiber die Mühe einer inhaltlichen Begründung macht. Was ist an diesen Verlagen »rechtsextremistisch«? Vor allem aber: Was hat das mit mir zu tun? Werde ich automatisch zu einem Sozialdemokraten, wenn ich in einem SPD-Blatt schreibe? Zu einem Juden, wenn ich in der JÜDISCHEN ALLGEMEINEN WOCHENZEITUNG publiziere? Zu einem Vertriebenen, wenn ich im OSTPREUßENBLATT erscheine? Darf man nur noch dort Artikel veröffentlichen oder Interviews geben, wo man unter seinesgleichen ist?
Auch scheint mir im bayerischen Staatsministerium die begriffliche Klarheit abhanden gekommen zu sein, falls es sie dort jemals gegeben hat. Es ist nämlich deutlich zu unterscheiden zwischen »radikal« und »extrem(istisch)«. Als radikal gelten in der politischen Wissenschaft solche Meinungsäußerungen und Handlungen, die grundlegende, sozusagen bis an die Wurzel gehende Lösungen bestimmter Fragen und Probleme zum Ziel haben, dabei aber keineswegs auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielen. Als extrem(istisch) werden solche Meinungsäußerungen und Handlungen verstanden, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung unter Anwendung von Gewalt zu beseitigen beabsichtigen.
Klare Definition aus Karlsruhe
Der Terminus »freiheitlich-demokratische Grundordnung« wird im Grundgesetz nicht definiert. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 1952 im Verbotsurteil gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) durch eine Aufzählung von Prinzipien erläutert, was unter »freiheitlich-demokratischer Grundordnung« zu verstehen sei. Es sind dies:
1. die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem dem
Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung
2. die Volkssouveränität
3. die Gewaltenteilung
4. die Verantwortlichkeit der Regierung
5. die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
6. die Unabhängigkeit der Gerichte
7. das Mehrparteienprinzip
8. die Chancengleichheit aller Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige
Bildung und Ausübung einer Opposition
Ich befürworte diese Grundprinzipien ausdrücklich und beabsichtige mitnichten, sie zu beseitigen. Das Adjektiv extrem(istisch) trifft auf mich also nicht zu. Es paßt davon unabhängig auch nicht auf den Verleger Grabert, die DVU, die Verlagsgesellschaft Berg oder NATION & EUROPA. Sie alle haben wohl erkannt, daß die Lösung der gegenwärtigen politischen Probleme nur möglich ist, wenn man an deren Wurzel (lat.: radix) geht. In diesem Sinn sind sie aber höchstens radikal, was sowohl legitim als auch legal ist. Jedenfalls kann ich bei keinem der Genannten eine demokratiefeindliche, umstürzlerische Gesinnung erkennen.
Aber zurück zu meiner Person, über die der Amtsschreiber meint: Nordbruch bediene sich in seiner Kritik am Verfassungsschutz »polemisierender Übertreibungen und inhaltlicher Entstellungen, wobei die politisch motivierte Kritik an den Verfassungsschutzbehörden überwiegt. Formal versucht das Buch den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein kritisches Sachbuch mit wissenschaftlichen Ansprüchen. Bei der Kritik von Berichten der Verfassungsschutzbehörden wählt der Autor selektiv Zitate heraus, reißt sie entweder aus dem Zusammenhang oder gibt sie nur indirekt wieder und kommentiert sie dann inhaltlich in entstellender Weise.«
Schmunzelnd frage ich mich, ob der eifrige Staatsbeamte hier nicht eher die Arbeitstechnik des Verfassungsschutzes beschreibt. Wer dessen Berichte zur Hand nimmt, sieht auf den ersten Blick, daß es sich dabei um Sammlungen von Zitaten handelt, die nicht nur aus dem Zusammenhang gerissen sind, sondern dazu auch noch willkürlich und entstellend interpretiert werden.
Aber nicht nur mein Buch wird in dem Minmisteriumsbrief herabgewürdigt. Auch das von Hans-Helmuth Knütter und Stefan Winckler herausgegebene Werk Der Verfassungsschutz. Auf der Suche nach dem verlorenen Feind wird ausdrücklich mit einbezogen, obwohl es beim Universitas-Verlag erschienen ist, dem ein Eintrag in die Verfassungsschutzberichte bislang erspart geblieben ist. Das bayerische Innenministerium meint, daß »beide Bücher das Ziel haben, die Tätigkeit des Verfassungsschutzes insbesondere bei der Beobachtung des Rechtsextremismus in Mißkredit zu bringen, und sich dabei vielfach unwissenschaftlicher oder sogar unlauterer Methoden bedienen.«
Gegenfrage: Seit wann ist es die Aufgabe eines demokratischen Innenministeriums, wissenschaftliche oder auch sonstige Literatur zu zensieren? Leben wir nicht im freiesten Staat, der jemals auf deutschem Boden existiert hat? Oder ist überraschenderweise Klemens Fürst von Metternich in Gestalt des Günther Beckstein wiederauferstanden?
Verbotene Methoden
Gerechtfertigt wird der institutionalisierte Verfassungsschutz bekanntlich mit dem Begriff der »streitbaren« oder auch »wehrhaften Demokratie« in der Bundesrepublik Deutschland, wobei das Hauptwort immer mehr hinter die beiden Eigenschaftswörter zurücktritt. Die Demokratie »schützt« sich, indem sie ihre Rechte und Werte aufgibt, zumindest aber einschränkt. Übrig bleibt ein Geheimdienst-System mit fragwürdigen Methoden.
Im Februar dieses Jahres alberte der schon erwähnte bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU), es müsse erst noch geklärt werden, ob Informanten des Verfassungsschutzes einen aktiven Einfluß auf die NPD genommen haben. Becksteins Berliner Amtskollege Ehrhart Körting (SPD) beteuerte sogleich: »V-Leute dürfen keine Steuerungsfunktionen in verfassungsfeindlichen Organisationen haben«. Dabei steht längst unter Nennung konkreter Namen fest, daß die Verfassungsämter mit ihren Agenten in den Führungsetagen der NPD zugange waren. Es handelte sich um Spitzenfunktionäre, die keineswegs nur beobachteten, sondern höchst aktiv waren. Sie haben die Programmatik geprägt, die Organisation aufgebaut und über viele Jahre die Aktionen gesteuert.
Das Prinzip sicherheitspolitischen Denkens hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt: »Prävention« heißt das Stichwort. Polizeiliche und staatsschützerische Aktivitäten wurden massiv ausgeweitet. Lockspitzel und Provokateure sollen hervorkitzeln, was man dann bekämpfen kann. Schon 1997 schrieb der (linke) Geheimdienst-Experte Klaus Lederer »Nicht erst ein Anfangsverdacht führt zu einer Ermittlung und zu einem Prozeß, an dessen Ende Verurteilung oder Freispruch stehen. ›Vorbeugend‹ sollen Verbrechen ›bekämpft‹ werden. ›Risikopotentiale‹ werden erfaßt, ausgehorcht, in Dateien gespeichert. Es gilt, alles im Griff zu haben. Kontrolle und Überwachung sollen gewährleisten, daß der Sicherheitsapparat jederzeit in der Lage ist, gegen ›aktuelle Bedrohungslagen‹ repressiv einzuschreiten. Alle Bürgerinnen und Bürger werden zu einem Sicherheitsrisiko. Jeder ist eine potentielle Bedrohung des Rechtsstaates. Je mehr Informationen über die Lebensumstände des Einzelnen in staatlichen Dateien vorhanden sind, desto eher läßt sich das ›Risiko Mensch‹ einschätzen und minimieren.«
Und wenn gerade mal eine Flaute im »Extremismusbereich« herrscht, dann lassen die Verfassungsschutzbeamten, wie dies unter anderem ihr ehemaliger Agent Michael Wobbe, zugegeben hat, »etwas anleiern«. Damit ist die Schaffung eines künstlichen und regierungsamtlich bestellten Bildes von »verfassungsfeindlichen Bestrebungen« gewährleistet. Extremismus aus der Retorte. Verunglimpfende Schreiben von gewissen Ministerien - das zeigt mein Fall - eignen sich hierzu ebensogut.
© Nation & Europa, 5/2002