Denk mal!
Nach 60 Jahren das Gebot der Stunde
Schon Mitte der sechziger
Jahre hatte der Geisteswissenschaftler und Verleger Herbert Grabert
festgestellt, daß es »ebenso tragisch wie bedauerlich« sei, »daß sich die
deutsche Geschichtswissenschaft nach 1945 der historischen Wahrheitsforschung
versagt und das Feld der Zeitgeschichtspropaganda überlassen«[1]
habe. Um wieviel mehr gilt diese zutreffende Beurteilung für die Gegenwart!
Selbst Publizisten, die den Zeitgeist nur halbherzig zu kritisieren wagen,
entgeht der hierzulande vorherrschende Ungeist – und keineswegs nur auf dem Feld
der Historiographie – nicht mehr: »Für qualifizierte Historiker war es
demütigend zu erleben, daß Figuren wie Rosh, Goldhagen oder Heer jahrelang die
geschichtspolitischen Debatten dominierten. Es war die Demütigung des Geistigen
überhaupt.«[2]
Sie ist es bis heute freilich geblieben.
Kürzlich hatten wir uns mit dem qualitativen Unterschied von Sprachen und der hiermit in direktem Zusammenhang stehenden Dimension des Denkens auseinandergesetzt.[3] Diese Auseinandersetzung erfolgte unter sprachgeschichtlichen und geschichtsphilosophischen Aspekten. Setzen wir unsere Gedankengänge unter gesellschaftskritischen und politischen Gesichtspunkten fort, werden wir rasch zu der Einsicht gelangen, daß höhere sprachgeschichtliche Entwicklung und die hiervon abzuleitende Denkkultur nicht immer zu einem höheren geistigen Niveau führen muß; zu einer politischen Hochkultur schon gar nicht.
Geistig hochwertige Menschen haben, wie Alfred Beyer, Nervenarzt und Ministerialrat zur Zeit der Weimarer Republik, vor exakt 80 Jahren hervorgehoben hat, »die menschliche Gemeinschaft, zu schneller kultureller Entwicklung« vorangebracht. Jedes lebensfähige Geschöpf habe Waffen, die seine Existenz sicherten. Büße ein Geschöpf seine entwicklungsgeschichtlichen Waffen ein, so sinke es nicht nur auf eine ältere Vorstufe der Entwicklung hinab, sondern verliere seine Lebensfähigkeit. Die spezifische Waffe des Menschen sei die Vernunft.[4] Die Waffen der etablierten zeitgenössischen Geschichtsschreiber der BRD mögen zwar längst stumpf geworden sein, trotzdem steht außer Frage, daß sie in der Historiographie bis heute tonangebend sind. Der Grund hierfür liegt allerdings nicht in der Annahme begründet, sie würden der historischen Wahrheit dienen.
Die Beendigung des Krieges mit militärischer
Waffengewalt und die anschließenden alliierten Maßnahmen, ihre Herrschaft zu
zementieren, »brachte neben dem militärischen und politischen, dem
wirtschaftlichen und moralischen auch einen kulturellen Zusammenbruch größten
Ausmaßes in Deutschland. Als Millionen von Deutschen in Kriegsgefangenen- und
Internierungslager gepfercht waren, als die deutsche Führungsschicht durch
Siegerjustiz und -willkür ausgeschaltet, die deutsche Wirtschaft dem
Morgenthau-Haß ausgeliefert war, als die Denunziation zur Tugend erhoben wurde,
setzten sich in Deutschland auf dem Felde der Kultur jene Gruppen fest, die in
englischen und amerikanischen Camps und auf sowjetischen Antifa-Schulen ihre
geistige Ausrichtung erfahren hatten, die heimatlosen Linken, die Kämpfer der
Internationalen Brigaden Rotspaniens, die Emigranten, die ›Widerständler‹, die
geistigen Bankrotteure der zwanziger Jahre.«[5]
Ihr Auftrag war eindeutig: Umerziehung! Was nichts anderes als Manipulation im
Sinne der alliierten Interessen – und nicht etwa Erziehung im Dienste der geschichtlichen
Wahrheit bedeutete. Diese unglücklichen Umstände haben sich als fatal erwiesen!
Historiker, die sich mühen, nach der geschichtlichen Wahrheit zu suchen, sehen
sich in der BRD, und in Österreich nicht minder, einer starken, wohl
organisierten, geschlossenen Front der Nachfolgegeneration der Umerzieher
gegenüber. Diese staatstragende und entsprechend etablierte Clique, frei nach
Heinrich von Treitschke »gebildeter Pöbel«, gründet ihre Machtstellung
ausschließlich auf die Maßnahmen, die auf Befehl der Alliierten nach 1945
getroffen worden sind.
Bezüglich geltender Geschichtsschreibung von
Sachlichkeit oder gar Wissenschaftlichkeit zu sprechen, wäre eine Beleidigung
des Verstandes, ein Affront gegen den Geist schlechthin. Dem Institut für deutsche
Nachkriegsgeschichte zufolge herrschte hierzulande bereits vor Jahrzehnten
Angst vor einer echten, das heißt, freien Auseinandersetzung mit der
Vergangenheit, die Unterdrückung der Wahrheit und die Hand staatlicher
Zensur.and staatliocher
Zensur. Was breitgefächert veröffentlicht, großzügig rezensiert und
beständig beworben wird, ist die offizielle Geschichtsversion, im Klartext die
alliierte Geschichtsversion von der doppelten Kollektivschuld Deutschlands.[6]
Bezeichnenderweise stellt die Anerkennung jener These, maßgeblichen
bundesdeutschen Repräsentanten - von Theodor Eschenburg und Sebastian Haffner
bis Joschka Fischer und Angela Merkel – zufolge, das Fundament dar, auf dem die
BRD aufgebaut worden ist. Ein solches Bekenntnis ist ein politisches Dogma, das
eine Absage an jede wissenschaftliche Überprüfung des aus der Umerziehung
hervorgegangenen Geschichtsbildes darstellt.[7]
Es waren selbstredend keine Bundesrepublikaner, sondern Vertreter der
französischen Intelligenz, die vor über zweieinhalb Jahren die unwürdige Praxis
zwischen Gesetzgebung und Geschichtsschreibung kritisiert und in einer
veröffentlichten Protestnote gegen die Zersetzung des Denkens durch die Politik
und damit die Geschichtsschreibung gemahnt haben. In bundesdeutschen und
österreichischen Landen wurde von dieser von Frankreich ausgehenden Sternstunde des mitteleuropäischen Humanismus so gut wie
keine Kenntnis genommen – und das hat seinen Grund! Er liegt just im
Selbstverständnis der BRD begründet.[8]
Konkret hatten im Dezember 2005 neunzehn renommierte Historiker, unter ihnen Jean-Pierre Azéma, Marc Ferro, Pierre Nora, René Rémond, Jean-Pierre Vernant, Pierre Vidal-Naquet und Michel Winock, in einem Appell gegen ein Gesetz protestiert, das im Schulunterricht eine Anerkennung der »positiven Rolle der französischen Präsenz in Übersee« fordert. Dessen vierter Artikel enthält den Satz: »Die Schulprogramme anerkennen insbesondere die positive Rolle der französischen Präsenz in Übersee, namentlich in Nordafrika.« Wäre in der BRD der Umkehrschluß denkbar, also daß als anerkannt geltende Historiker gegen die ebenso einseitige wie obligatorische Negativdarstellung der deutschen Kolonialgeschichte protestieren würden? Natürlich nicht! Die Franzosen gehen jedoch noch weiter und wagen den folgerichtigen Schritt, der in der BRD, bekanntlich der freiheitlichste Staat, der jemals auf deutschem Borden existiert habe, in der Regel von strafrechtlicher Relevanz ist: Neben der Aufhebung des umstrittenen Gesetzestextes forderten die französischen Historiker die Revision von drei weiteren Gesetzen, die jeweils den Umgang mit einem bedeutenden historischen Menschheitsverbrechen zum Inhalt haben, namentlich die strafrechtliche Verfolgung der »Leugnung des Holocaust« (seit 13. Juli 1990), die Anerkennung der Tatsache des Völkermords an den Armeniern (seit 29. Januar 2001), die Qualifizierung der Sklaverei und des Sklavenhandels als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (seit 21. Mai 2001).
In ihrer Protestnote stellten die namhaften Vertreter der französischen Historikerzunft, im übrigen allesamt keine Vertreter der Neuen Rechten, fest, was Geschichtswissenschaft eben nicht ist und nicht sein kann. Im Grunde werden hier humanistische Selbstverständlichkeiten angeführt – nur, daß diese Ansprüche heute alles andere als selbstverständlich sind:
- Die Geschichtswissenschaft ist keine Religion. Der Historiker
akzeptiert kein Dogma, er respektiert keine Verbote, er kennt keine Tabus. Er
kann Anstoß erregen.
- Die Geschichtswissenschaft ist keine moralische Instanz. Es ist nicht
Aufgabe eines Historikers, zu preisen oder zu verdammen. Er
erklärt.
- Die Geschichtswissenschaft ist nicht der Sklave des Zeitgeistes. Der
Historiker überlagert nicht die Vergangenheit mit den heutigen ideologischen
Begriffen und fügt keine jetzigen Empfindsamkeiten in die Ereignisse der
Vergangenheit ein.
- Die Geschichtswissenschaft kann nicht die Aufgabe des Gedenkens
wahrnehmen. Der Historiker sammelt bei seiner wissenschaftlichen Arbeit die
Erinnerungen von Menschen, er vergleicht sie miteinander und stellt sie den
Dokumenten, den Gegenständen und ihren Spuren gegenüber und stellt die
Tatsachen fest. Die Geschichte berücksichtigt Erinnerungen, aber sie
beschränkt sich nicht darauf.
- Die Geschichtswissenschaft kann nicht Objekt der Justiz sein. In einem
freien Staat steht es weder dem Parlament noch der Justiz zu, die historische
Wahrheit festzulegen. Die Vorgehensweise des Staates ist – selbst wenn sie von
den besten Absichten beseelt ist – nicht die Vorgehensweise der
Geschichtswissenschaft. Wir verlangen die Abschaffung dieser gesetzlichen
Bestimmungen, die eines demokratischen Regimes unwürdig sind.«[9]
Selbstverständlich beschreiben diese Ansprüche das Ideal reiner wissenschaftlicher Anschauung, welches selbst der sich ehrlich bemühende Mensch kaum erreichen kann. Gelehrte, Forscher und Wissenschaftler sind allerdings verpflichtet, diesem Ideal nachzustreben, wollen sie sich nicht an sachfremde Zwecke, beispielsweise politische Agitation, verlieren.
Dies geschieht jedoch fast nie! Nur überaus selten kommt es vor, »daß ein Wissenschaftler bei seinen Forschungen nicht ein bestimmtes vorweg erkanntes und deshalb erwünschtes Ziel verfolgt. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn jemand an die Arbeit geht, in der Absicht, zu irgendeinem ihm selbst ganz gleichgültigen Resultat zu kommen«. Wenn die Zunft aber - und das ist ja die Regel! - aus einem konkreten materiellen oder ideologischen Interesse handelt oder ein erwünschtes Ziel zu erreichen oder eine bestimmte Auffassung durch Forschungen zu beweisen versucht, ist man nicht mehr absolut wissenschaftlich. Schon aus diesem Grunde, um sich nochmals auf Beyer zu stützen, begeht der Wissenschaftler Irrtümer und Denkfehler, obgleich jeder, der wissenschaftlich arbeitet, glaubt, daß sein Urteil frei von Fehlern sei.[10]
Wie viele Erkenntnisse, die lange Zeit als historische Tatsachen gegolten haben, von technischen Errungenschaften ganz zu schweigen, mußten in der Vergangenheit revidiert werden! Das war und ist ein ganz normaler, ein selbstverständlicher Vorgang innerhalb jedes wissenschaftlichen Forschungsfeldes. Aber an wie vielen überholten Lehren halten zeitgenössische Wissenschaftler, insbesondere Historiker, uneinsichtig fest! Dies wäre zu vermeiden, wenn Wissenschaftler sich bei seiner Tätigkeit von persönlichen Gefühlen, beispielsweise des Geltungsdranges, der Obrigkeitshörigkeit und der Denkfaulheit, freimachen würde. Dagegen sprechen jedoch oftmals menschliche Schwächen wie Karrieresucht, das Verlangen nach sozialem Ansehen, bzw. die Angst selbiges zu verlieren, Uneinsichtigkeit und Feigheit.
In bundesdeutschen und österreichischen Landen wird aus den oben dargelegten Gründen keine Geschichtswissenschaft betrieben, sondern »Vergangenheitsbewältigung«. Die Historiographie über das Dritte Reich im allgemeinen und über die Verhältnisse und Ereignisse in von Deutschen zu verantwortenden Konzentrationslagern im besonderen beruhen auf einseitigen Quellen. Sollte eine davon zufällig widerlegt werden, wird diese neue Erkenntnis oder der neue Forschungsstand insgesamt ignoriert. Uneinsichtig und unbelehrbar wird am alten Schema, zum Beispiel an überholten Zahlenangaben, festgehalten. Der Inhalt moderner Geschichtsbücher gleicht deshalb in auffallendem Maße jenen von vor 30 oder 40 Jahren. Als ob in diesen Dekaden niemand zu neuen Erkenntnissen gelangt wäre! Von Wissenschaftlichkeit findet sich weder in der Berichterstattung der Massenmedien noch in der Lehre der offiziellen Meinung im Beyer’schen Sinne keine Spur. at es auf dem geschichtswisenschaftklichen Feld keinen Fortschritt gegeben? Längst ist der Kult mit der Schuld zum Selbstläufer geworden, genießt »der Holocaust« als »singuläres Ereignis« gewissermaßen religiöse Verehrung.
Wohl geändert haben sich in den vergangenen
Jahrzehnten die Strafgesetze! In der BRD gilt der systematisch betriebene
millionenfache Mord an Juden während des Dritten Reiches nach geltender
Rechtslage als eine historische Tatsache, als Offenkundigkeit, die nicht näher
bewiesen werden muß. Sie gilt bemerkenswerterweise als die einzige »historische
Tatsache«, die nicht bewiesen werden muß und die gesetzlichen Schutz genießt.
Wer diese besonders geschützte historische Tatsache »billigt, leugnet oder
verharmlost«, kann nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches (»Volksverhetzung«)
bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt werden. Und wer
die Herrschaft der Nationalsozialisten »billigt, verherrlicht oder
rechtfertigt«, muß seit jüngerer Zeit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei
Jahren rechnen. Ähnlich gelagert ist die politische Strafverfolgung in
Österreich, wo derartiges Tun als »nationalsozialistische Wiederbetätigung«
verunglimpft und damit als Straftat verfolgt wird.
Gewiß, Paragraph 130 StGB legt nicht explizit den Wortlaut der
gewünschten geschichtlichen Wahrheit fest. Er kündigt lediglich Strafen für den
Fall an, daß dem gewünschten Geschichtsbild nicht entsprochen wird. Das macht
das System nicht gerade freiheitlicher, denn diese gesetzlichen Maßnahmen zur
Manifestierung eines gewünschten oder verordneten Geschichtsbildes sind nicht
nur deshalb von gewaltiger Bedeutung, weil sich die
gesamte bundesdeutsche staatliche Gewalt – Legislative, Exekutive und Judikative
– danach zu richten hat, sondern auch, weil sie den alltäglichen Umgang
miteinander, von der Einweihung von Kindergärten bis zu Fußballspielen in den
Stadien, von den Nachrichtensendungen bis zu den Fernsehquasselrunden
beeinflussen und bestimmen.
Ausgerechnet der Jungen Freiheit war aufgefallen, daß dieser Umstand »ein Klima der Angst, der Einschüchterung, des Eiferer- und Muckertums schafft. »Für Wissenschaftler und Journalisten wird es unkalkulierbar, ihre Forschung und Meinungsfindung am Ethos ihrer Berufe auszurichten und die Konfrontation mit der von staatlichen Stellen favorisierten Geschichtsliturgie zu riskieren und auf deren Lücken und blinde Flecke hinzuweisen. Historiker, die nachforschen wollten, ob und wieweit durch Folter erpreßte Aussagen in das Geschichtsbild eingegangen sind, könnten sich der Vorbereitung zur ›Leugnung‹ von NS-Verbrechen verdächtig machen. Und wer bestreitet, daß die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten eine direkte Folge des Holocausts sei, könnte diesen bereits ›verharmlosen‹«.[11]
Dies ist beileibe keine schwarzseherische Übertreibung, sondern Realpolitik! Germar Rudolf beispielsweise, von Haus aus Chemiker, hat sich mit einer Vielzahl von Publikationen als Revisionist einen Namen gemacht – obgleich seine wissenschaftlichen Arbeiten nicht etwa seine Promotion, sondern strafrechtliche Repression zur Folge hatte. Gleichgültig, wie man zu seinen Forschungsergebnissen stehen mag, dieser Intellektuelle stellt unangenehme Fragen: »Dürfen wir Menschen zweifeln? Dürfen wir kritische Fragen stellen? Ist es uns erlaubt, unvoreingenommen nach Antworten zu suchen? Und dürfen wir die Antworten, die wir nach besten Wissen und Gewissen gefunden haben, unseren Mitmenschen mitteilen? Der kritische, zweifelnde, nach Wahrheit suchende Mensch ist ein Ideal unseres aufgeklärten Zeitalters – sollte man meinen. Doch wenn es um den Holocaust geht, also dem Schicksal der Juden im Machtbereich des Dritten Reiches, dann ändert sich das schlagartig. Bei diesem Thema wird uns mit brachialer Gewalt verboten zu zweifeln. Das Strafgesetz schreibt uns ein bestimmtes Geschichtsbild vor. Wer auf kritische Fragen andere Antworten gibt, riskiert bis zu fünf Jahre Gefängnis.«[12] Diese Aussage machte Rudolf, bevor er im März 2007 zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt worden war.
Angela Merkel, ihres Zeichens Bundeskanzlerin, die
vor ihrer Wahl vorgab, Deutschland dienen zu wollen, hält souveränen Staaten wie
Rußland, China und Iran Menschenrechtsverletzungen vor, worauf das hiesige
politisch korrekte Establishment, das sich gewöhnlich in »Betroffenheit« und
»Besorgnis« zurückhält, nicht mit vorlautem Lob geizt. Niemand dieser Polit- und
Medienclique zieht den Balken aus dem eigenen Auge, obgleich dieser für
jedermann zu sehen ist: In den letzten zwölf Jahren wurden in der BRD immerhin
108.562 Verfahren wegen Meinungsdelikten geführt,[13]
darunter fielen viele wissenschaftlich fundierte Äußerungen.
Ein Land, das durch Strafgesetze vorschreibt, wie seine Bewohner über entscheidende Phasen der Geschichte zu denken haben, diktiert unter Gewaltandrohung die gewünschte Meinung. Kann ein solches System als freiheitlich bezeichnet werden? Ein Land, in welchem Historiker, Verleger und Publizisten für ihre Meinungsäußerungen mit Gefängnisstrafen bedacht werden, deren Verteidiger vor Gericht mit Geldstrafen und Berufsverboten belegt und wissenschaftliche Bücher indiziert und verbietet, diktiert seinen Bewohnern, wie und was sie zu denken haben. Ist dies ein System, in dem die Geistesfreiheit einen hohen Stellenwert genießt? Oder ist dies nicht viel eher ein System, das belegt, daß jahrhundertlange höhere Entwicklung der Sprache und die hieraus erfolgte hohe Denkkultur innerhalb weniger Jahrzehnte zu einem niedrigeren geistigen Niveau verflachen kann?
Den Verfechtern des »Konzepts der wehrhaften Demokratie« sei zu bedenken
gegeben, daß alteingesessene, funktionierende Demokratien wie beispielsweise die
britische und die dänische, aber auch, zumindest was die Handhabung der
Meinungsfreiheit betrifft, die US-amerikanische das humanistische Ideal der
Meinungsfreiheit erhalten haben. Diese Staaten bedürfen keiner Schere im Kopf
und erst recht keiner Strafgesetze, die das gewünschte Geschichtsbild schützen.
Ein radikaler Umdenkungsprozeß ist im übrigen auch in demokratischen Staaten
möglich, die sehr wohl eine politische Strafgesetzgebung eingeführt hatten. Im
November 2007 hatte das spanische Verfassungsgericht
hat ein im Sinne der Geistesfreiheit längst überfälliges Urteil gefällt: Die in
Spanien im Jahre 1996 unter Strafe gestellte »Leugnung des Holocausts« fällt
seit November 2007 wieder unter die Meinungsfreiheit und bleibt damit
straflos.[14]
Gewiß, kein Grund in Jubel und Selbstzufriedenheit zu verfallen. Wohl aber ist
in Spanien ein Anfang gemacht worden, endlich zum Wissenschaftsideal
zurückzukehren.
Womit wir wieder bei dem Aufruf der französischen Historiker wären!
Aus Gründen der wissenschaftlichen Sorgfalts- und
Redlichkeitspflicht muß von allen der historischen Wahrheit verpflichteten
Historikern erwartet werden, daß sie sich jeder politischen Unterwürfigkeit
enthalten und der Propaganda kein Bestimmungs- oder Mitwirkrecht einräumen. Dies
schließt selbstverständlich auch und gerade den Geschichtsunterricht in der
Schule und auf den Universitäten ein, der längst zu einem Gesinnungsfach
verkommen ist. Die allgemein herangezogenen Quellen beruhen ausschließlich auf
der Schuldbelastungspropaganda (Hugo C. Backhaus), abweichende Meinungen von
Schülern und Studenten werden in neumittelalterlichen für häretisch erklärt, vom
Lehrer oder Dozenten mit Propagandathesen zurückgewiesen und mit gerichtlicher
Strafverfolgung bedroht. Hat der Lehrer oder Dozent nicht die gewünschte
Gesinnung, wird ihm der Unterricht entzogen, er selbst wird mit Disziplinar-
oder strafrechtlichen Verfolgung belangt. Gesinnungszwang ist die von den
Kultusministerien angegebene Marschrichtung, [15]
die hierzu spielende eintönige Musik haben alle zu pfeifen, die sich eine
Existenz aufbauen wollen, bzw. selbige nicht aufs Spiel setzen
wollen.
Der Gebot der Stunde wäre, nur um einige wenige
Beispiele anzuführen, die den Weg zu Wissenschaftsfreiheit bahnen würden: die
Öffnung der Archive in den Siegerstaaten, die Betrachtung der Vorgeschichte des
I. Weltkrieges, die Anerkennung der Legitimität des deutschen Widerstandes gegen
das Versailler Diktat und dessen Folgen, das Dokumentieren der denunzierenden
und entstellenden anglo-amerikanischen Feindpropaganda gegen Deutschland, die
Erforschung der Hintergründe zu Churchills Rundfunkansprache vom November 1939:
»Dieser Krieg ist ein englischer Krieg und sein Ziel ist die Vernichtung
Deutschlands« oder auch die öffentliche Diskussion über die von Fritjof Meyer
veröffentlichten neuen Erkenntnisse zur Zahl der Opfer von Auschwitz. Dies wäre
zumindest ein Anfang, dem humanistischen Ideal von Wissenschaftsfreiheit und dem
Anspruch auf Wissenschaftlichkeit gerecht zu werden. Auf die politische Praxis
würde jedoch selbst dieser Durchbruch freilich solange keinen Einfluß haben, wie
die Übereinstimmung der Bundesrepublikaner mit den Siegermächten in den Lebens-
und Überlebensfragen der deutschen Nation andauert.
[1] Herbert Grabert, »Wie steht es mit der historischen Wahrheitsfindung?«, in: Deutsche Hochschullehrer-Zeitung, Nr. 1/1966, S. 14.
[2] Doris Neujahr, »Geschichte ist nicht Moral«, in: Junge Freiheit v. 23./30.12.2005.
[3] Vgl. Claus Nordbruch, »Alle Menschen sind gleich«, in: Deutschland in Geschichte und Gegenwart, Heft 4/2007, S. 38-40.
[4] Alfred Beyer, Schulung des Denkens, Leipzig 1928, S. V.
[5] »Das Nachkriegsschicksal eines deutschen Verlages«, «, in: Deutsche Hochschullehrer-Zeitung, Nr. 21/1969, S. 16.
[6] Vgl. »Umerziehungsmethoden in Geschichtswissenschaft und Germanistik«, in: Deutsche Hochschullehrer-Zeitung, Nr. 4/1967, S. 12ff.
[7] Vgl. Walter Hommel, »Wieder das offizielle Geschichtsbild der Umerziehung«, in: Deutsche Hochschullehrer-Zeitung, Nr. 1/1970, S. 13.
[8] Siehe hierzu die detaillierte Analyse über das Fundament, auf das die BRD aufgebaut worden ist: Anerkennung der These von der doppelten Kollektivschuld. (Claus Nordbruch, Der Angriff, Tübingen 2003, S. 86ff.).
[9] Vgl. http://www.verband-deutscher-soldaten.de/
[10] Vgl. Alfred Beyer, aaO., S.
144f.
[11] Doris Neujahr, aaO.
[12] Germar Rudolf, Holocaust-Revisionismus. Eine kritische geschichtswissenschaftliche Methode, Hastings 2005, Umschlagtext.
[13] Vgl. http://www.verband-deutscher-soldaten.de/
[14] http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,516532,00.html Lediglich die Rechtfertigung des Holocausts und jeglichen Völkermordes soll jedoch weiter mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden – eine Einschränkung, die den ernsthaften Historiker nicht betreffen dürfte.
[15] Vgl. Hugo C. Backhaus, »Wissenschaft und Propaganda«, in Deutsche Hochschullehrer-Zeitung, Nr. 1/1961, S. 3.
© Deutschland in Geschichte und Gegenwart, (Tübingen), Heft 2/2008