Denk mal!

Nach 60 Jahren das Gebot der Stunde

Schon Mitte der sechziger Jahre hatte der Geisteswissenschaftler und Verleger Herbert Grabert festgestellt, daß es »ebenso tragisch wie bedauerlich« sei, »daß sich die deutsche Geschichtswissenschaft nach 1945 der historischen Wahrheitsforschung versagt und das Feld der Zeitgeschichtspropaganda überlassen«[1] habe. Um wieviel mehr gilt diese zutreffende Beurteilung für die Gegenwart! Selbst Publizisten, die den Zeitgeist nur halbherzig zu kritisieren wagen, entgeht der hierzulande vorherrschende Ungeist – und keineswegs nur auf dem Feld der Historiographie – nicht mehr: »Für qualifizierte Historiker war es demütigend zu erleben, daß Figuren wie Rosh, Goldhagen oder Heer jahrelang die geschichtspolitischen Debatten dominierten. Es war die Demütigung des Geistigen überhaupt.«[2] Sie ist es bis heute freilich geblieben.

 

Kürzlich hatten wir uns mit dem qualitativen Unterschied von Sprachen und der hiermit in direktem Zusammenhang stehenden Dimension des Denkens auseinandergesetzt.[3] Diese Auseinandersetzung erfolgte unter sprachgeschichtlichen und geschichtsphilosophischen Aspekten. Setzen wir unsere Gedankengänge unter gesellschaftskritischen und politischen Gesichtspunkten fort, werden wir rasch zu der Einsicht gelangen, daß höhere sprachgeschichtliche Entwicklung und die hiervon abzuleitende Denkkultur nicht immer zu einem höheren geistigen Niveau führen muß; zu einer politischen Hochkultur schon gar nicht.

Geistig hochwertige Menschen haben, wie Alfred Beyer, Nervenarzt und Ministerialrat zur Zeit der Weimarer Republik, vor exakt 80 Jahren hervorgehoben hat, »die menschliche Gemeinschaft, zu schneller kultureller Entwicklung« vorangebracht. Jedes lebensfähige Geschöpf habe Waffen, die seine Existenz sicherten. Büße ein Geschöpf seine entwicklungsgeschichtlichen Waffen ein, so sinke es nicht nur auf eine ältere Vorstufe der Entwicklung hinab, sondern verliere seine Lebensfähigkeit. Die spezifische Waffe des Menschen sei die Vernunft.[4] Die Waffen der etablierten zeitgenössischen Geschichtsschreiber der BRD mögen zwar längst stumpf geworden sein, trotzdem steht außer Frage, daß sie in der Historiographie bis heute tonangebend sind. Der Grund hierfür liegt allerdings nicht in der Annahme begründet, sie würden der historischen Wahrheit dienen.

Die Beendigung des Krieges mit militärischer Waffengewalt und die anschließenden alliierten Maßnahmen, ihre Herrschaft zu zementieren, »brachte neben dem militärischen und politischen, dem wirtschaftlichen und moralischen auch einen kulturellen Zusammenbruch größten Ausmaßes in Deutschland. Als Millionen von Deutschen in Kriegsgefangenen- und Internierungslager gepfercht waren, als die deutsche Führungsschicht durch Siegerjustiz und -willkür ausgeschaltet, die deutsche Wirtschaft dem Morgenthau-Haß ausgeliefert war, als die Denunziation zur Tugend erhoben wurde, setzten sich in Deutschland auf dem Felde der Kultur jene Gruppen fest, die in englischen und amerikanischen Camps und auf sowjetischen Antifa-Schulen ihre geistige Ausrichtung erfahren hatten, die heimatlosen Linken, die Kämpfer der Internationalen Brigaden Rotspaniens, die Emigranten, die ›Widerständler‹, die geistigen Bankrotteure der zwanziger Jahre.«[5] Ihr Auftrag war eindeutig: Umerziehung! Was nichts anderes als Manipulation im Sinne der alliierten Interessen – und nicht etwa  Erziehung im Dienste der geschichtlichen Wahrheit bedeutete. Diese unglücklichen Umstände haben sich als fatal erwiesen! Historiker, die sich mühen, nach der geschichtlichen Wahrheit zu suchen, sehen sich in der BRD, und in Österreich nicht minder, einer starken, wohl organisierten, geschlossenen Front der Nachfolgegeneration der Umerzieher gegenüber. Diese staatstragende und entsprechend etablierte Clique, frei nach Heinrich von Treitschke »gebildeter Pöbel«, gründet ihre Machtstellung ausschließlich auf die Maßnahmen, die auf Befehl der Alliierten nach 1945 getroffen worden sind.

Bezüglich geltender Geschichtsschreibung von Sachlichkeit oder gar Wissenschaftlichkeit zu sprechen, wäre eine Beleidigung des Verstandes, ein Affront gegen den Geist schlechthin. Dem Institut für deutsche Nachkriegsgeschichte zufolge herrschte hierzulande bereits vor Jahrzehnten Angst vor einer echten, das heißt, freien Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, die Unterdrückung der Wahrheit und die Hand staatlicher Zensur.and staatliocher Zensur. Was breitgefächert veröffentlicht, großzügig rezensiert und beständig beworben wird, ist die offizielle Geschichtsversion, im Klartext die alliierte Geschichtsversion von der doppelten Kollektivschuld Deutschlands.[6] Bezeichnenderweise stellt die Anerkennung jener These, maßgeblichen bundesdeutschen Repräsentanten - von Theodor Eschenburg und Sebastian Haffner bis Joschka Fischer und Angela Merkel – zufolge, das Fundament dar, auf dem die BRD aufgebaut worden ist. Ein solches Bekenntnis ist ein politisches Dogma, das eine Absage an jede wissenschaftliche Überprüfung des aus der Umerziehung hervorgegangenen Geschichtsbildes darstellt.[7]

Es waren selbstredend keine Bundesrepublikaner, sondern Vertreter der französischen Intelligenz, die vor über zweieinhalb Jahren die unwürdige Praxis zwischen Gesetzgebung und Geschichtsschreibung kritisiert und in einer veröffentlichten Protestnote gegen die Zersetzung des Denkens durch die Politik und damit die Geschichtsschreibung gemahnt haben. In bundesdeutschen und österreichischen Landen wurde von dieser von Frankreich ausgehenden Sternstunde des mitteleuropäischen Humanismus so gut wie keine Kenntnis genommen – und das hat seinen Grund! Er liegt just im Selbstverständnis der BRD begründet.[8]

Konkret hatten im Dezember 2005 neunzehn renommierte Historiker, unter ihnen Jean-Pierre Azéma, Marc Ferro, Pierre Nora, René Rémond, Jean-Pierre Vernant, Pierre Vidal-Naquet und Michel Winock, in einem Appell gegen  ein Gesetz protestiert, das im Schulunterricht eine Anerkennung der »positiven Rolle der französischen Präsenz in Übersee« fordert. Dessen vierter Artikel enthält den Satz: »Die Schulprogramme anerkennen insbesondere die positive Rolle der französischen Präsenz in Übersee, namentlich in Nordafrika.« Wäre in der BRD der Umkehrschluß denkbar, also daß als anerkannt geltende Historiker gegen die ebenso einseitige wie obligatorische Negativdarstellung der deutschen Kolonialgeschichte protestieren würden? Natürlich nicht! Die Franzosen gehen jedoch noch weiter und wagen den folgerichtigen Schritt, der in der BRD, bekanntlich der freiheitlichste Staat, der jemals auf deutschem Borden existiert habe, in der Regel von strafrechtlicher Relevanz ist: Neben der Aufhebung des umstrittenen Gesetzestextes forderten die französischen Historiker die Revision von drei weiteren Gesetzen, die jeweils den Umgang mit einem bedeutenden historischen Menschheitsverbrechen zum Inhalt haben, namentlich die strafrechtliche Verfolgung der »Leugnung des Holocaust« (seit 13. Juli 1990), die Anerkennung der Tatsache des Völkermords an den Armeniern (seit 29. Januar 2001), die Qualifizierung der Sklaverei und des Sklavenhandels als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (seit 21. Mai 2001).

In ihrer Protestnote stellten die namhaften Vertreter der französischen Historikerzunft, im übrigen allesamt keine Vertreter der Neuen Rechten, fest, was Geschichtswissenschaft eben nicht ist und nicht sein kann. Im Grunde werden hier humanistische Selbstverständlichkeiten angeführt – nur, daß diese Ansprüche heute alles andere als selbstverständlich sind:

  1. Die Geschichtswissenschaft ist keine Religion. Der Historiker akzeptiert kein Dogma, er respektiert keine Verbote, er kennt keine Tabus. Er kann Anstoß erregen.
  2. Die Geschichtswissenschaft ist keine moralische Instanz. Es ist nicht Aufgabe eines Historikers, zu preisen oder zu verdammen. Er erklärt.
  3. Die Geschichtswissenschaft ist nicht der Sklave des Zeitgeistes. Der Historiker überlagert nicht die Vergangenheit mit den heutigen ideologischen Begriffen und fügt keine jetzigen Empfindsamkeiten in die Ereignisse der Vergangenheit ein.
  4. Die Geschichtswissenschaft kann nicht die Aufgabe des Gedenkens wahrnehmen. Der Historiker sammelt bei seiner wissenschaftlichen Arbeit die Erinnerungen von Menschen, er vergleicht sie miteinander und stellt sie den Dokumenten, den Gegenständen und ihren Spuren gegenüber und stellt die Tatsachen fest. Die Geschichte berücksichtigt Erinnerungen, aber sie beschränkt sich nicht darauf.
  5. Die Geschichtswissenschaft kann nicht Objekt der Justiz sein. In einem freien Staat steht es weder dem Parlament noch der Justiz zu, die historische Wahrheit festzulegen. Die Vorgehensweise des Staates ist – selbst wenn sie von den besten Absichten beseelt ist – nicht die Vorgehensweise der Geschichtswissenschaft. Wir verlangen die Abschaffung dieser gesetzlichen Bestimmungen, die eines demokratischen Regimes unwürdig sind.«[9]

Selbstverständlich beschreiben diese Ansprüche das Ideal reiner wissenschaftlicher Anschauung, welches selbst der sich ehrlich bemühende Mensch kaum erreichen kann. Gelehrte, Forscher und Wissenschaftler sind allerdings verpflichtet, diesem Ideal nachzustreben, wollen sie sich nicht an sachfremde Zwecke, beispielsweise politische Agitation, verlieren.

Dies geschieht jedoch fast nie! Nur überaus selten kommt es vor, »daß ein Wissenschaftler bei seinen Forschungen nicht ein bestimmtes vorweg erkanntes und deshalb erwünschtes Ziel verfolgt. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn jemand an die Arbeit geht, in der Absicht, zu irgendeinem ihm selbst ganz gleichgültigen Resultat zu kommen«. Wenn die Zunft aber - und das ist ja die Regel! - aus einem konkreten materiellen oder ideologischen Interesse handelt oder ein erwünschtes Ziel zu erreichen oder eine bestimmte Auffassung durch Forschungen zu beweisen versucht, ist man nicht mehr absolut wissenschaftlich. Schon aus diesem Grunde, um sich nochmals auf Beyer zu stützen, begeht der Wissenschaftler Irrtümer und Denkfehler, obgleich jeder, der wissenschaftlich arbeitet, glaubt, daß sein Urteil frei von Fehlern sei.[10]

Wie viele Erkenntnisse, die lange Zeit als historische Tatsachen gegolten haben, von technischen Errungenschaften ganz zu schweigen, mußten in der Vergangenheit revidiert werden! Das war und ist ein ganz normaler, ein selbstverständlicher Vorgang innerhalb jedes wissenschaftlichen Forschungsfeldes. Aber an wie vielen überholten Lehren halten zeitgenössische Wissenschaftler, insbesondere Historiker, uneinsichtig fest! Dies wäre zu vermeiden, wenn Wissenschaftler sich bei seiner Tätigkeit von persönlichen Gefühlen, beispielsweise des Geltungsdranges, der Obrigkeitshörigkeit und der Denkfaulheit, freimachen würde. Dagegen sprechen jedoch oftmals menschliche Schwächen wie Karrieresucht, das Verlangen nach sozialem Ansehen, bzw. die Angst selbiges zu verlieren, Uneinsichtigkeit und Feigheit.

In bundesdeutschen und österreichischen Landen wird aus den oben dargelegten Gründen keine Geschichtswissenschaft betrieben, sondern »Vergangenheitsbewältigung«. Die Historiographie über das Dritte Reich im allgemeinen und über die Verhältnisse und Ereignisse in von Deutschen zu verantwortenden Konzentrationslagern im besonderen beruhen auf einseitigen Quellen. Sollte eine davon zufällig widerlegt werden, wird diese neue Erkenntnis oder der neue Forschungsstand insgesamt ignoriert. Uneinsichtig und unbelehrbar wird am alten Schema, zum Beispiel an überholten Zahlenangaben, festgehalten. Der Inhalt moderner Geschichtsbücher gleicht deshalb in auffallendem Maße jenen von vor 30 oder 40 Jahren. Als ob in diesen Dekaden niemand zu neuen Erkenntnissen gelangt wäre! Von Wissenschaftlichkeit findet sich weder in der Berichterstattung der Massenmedien noch in der Lehre der offiziellen Meinung im Beyer’schen Sinne keine Spur. at es auf dem geschichtswisenschaftklichen Feld keinen Fortschritt gegeben? Längst ist der Kult mit der Schuld zum Selbstläufer geworden, genießt »der Holocaust« als »singuläres Ereignis« gewissermaßen religiöse Verehrung.

Wohl geändert haben sich in den vergangenen Jahrzehnten die Strafgesetze! In der BRD gilt der systematisch betriebene millionenfache Mord an Juden während des Dritten Reiches nach geltender Rechtslage als eine historische Tatsache, als Offenkundigkeit, die nicht näher bewiesen werden muß. Sie gilt bemerkenswerterweise als die einzige »historische Tatsache«, die nicht bewiesen werden muß und die gesetzlichen Schutz genießt. Wer diese besonders geschützte historische Tatsache »billigt, leugnet oder verharmlost«, kann nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches (»Volksverhetzung«) bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt werden. Und wer die Herrschaft der Nationalsozialisten »billigt, verherrlicht oder rechtfertigt«, muß seit jüngerer Zeit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Ähnlich gelagert ist die politische Strafverfolgung in Österreich, wo derartiges Tun als »nationalsozialistische Wiederbetätigung« verunglimpft und damit als Straftat verfolgt wird.

Gewiß, Paragraph 130 StGB legt nicht explizit den Wortlaut der gewünschten geschichtlichen Wahrheit fest. Er kündigt lediglich Strafen für den Fall an, daß dem gewünschten Geschichtsbild nicht entsprochen wird. Das macht das System nicht gerade freiheitlicher, denn diese gesetzlichen Maßnahmen zur Manifestierung eines gewünschten oder verordneten Geschichtsbildes sind nicht nur deshalb von gewaltiger Bedeutung, weil sich die gesamte bundesdeutsche staatliche Gewalt – Legislative, Exekutive und Judikative – danach zu richten hat, sondern auch, weil sie den alltäglichen Umgang miteinander, von der Einweihung von Kindergärten bis zu Fußballspielen in den Stadien, von den Nachrichtensendungen bis zu den Fernsehquasselrunden beeinflussen und bestimmen.

Ausgerechnet der Jungen Freiheit war aufgefallen, daß dieser Umstand »ein Klima der Angst, der Einschüchterung, des Eiferer- und Muckertums schafft. »Für Wissenschaftler und Journalisten wird es unkalkulierbar, ihre Forschung und Meinungsfindung am Ethos ihrer Berufe auszurichten und die Konfrontation mit der von staatlichen Stellen favorisierten Geschichtsliturgie zu riskieren und auf deren Lücken und blinde Flecke hinzuweisen. Historiker, die nachforschen wollten, ob und wieweit durch Folter erpreßte Aussagen in das Geschichtsbild eingegangen sind, könnten sich der Vorbereitung zur ›Leugnung‹ von NS-Verbrechen verdächtig machen. Und wer bestreitet, daß die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten eine direkte Folge des Holocausts sei, könnte diesen bereits ›verharmlosen‹«.[11]

Dies ist beileibe keine schwarzseherische Übertreibung, sondern Realpolitik! Germar Rudolf beispielsweise, von Haus aus Chemiker, hat sich mit einer Vielzahl von Publikationen als Revisionist einen Namen gemacht – obgleich seine wissenschaftlichen Arbeiten nicht etwa seine Promotion, sondern strafrechtliche Repression zur Folge hatte. Gleichgültig, wie man zu seinen Forschungsergebnissen stehen mag, dieser Intellektuelle stellt unangenehme Fragen: »Dürfen wir Menschen zweifeln? Dürfen wir kritische Fragen stellen? Ist es uns erlaubt, unvoreingenommen nach Antworten zu suchen? Und dürfen wir die Antworten, die wir nach besten Wissen und Gewissen gefunden haben, unseren Mitmenschen mitteilen? Der kritische, zweifelnde, nach Wahrheit suchende Mensch ist ein Ideal unseres aufgeklärten Zeitalters – sollte man meinen. Doch wenn es um den Holocaust geht, also dem Schicksal der Juden im Machtbereich des Dritten Reiches, dann ändert sich das schlagartig. Bei diesem Thema wird uns mit brachialer Gewalt verboten zu zweifeln. Das Strafgesetz schreibt uns ein bestimmtes Geschichtsbild vor. Wer auf kritische Fragen andere Antworten gibt, riskiert bis zu fünf Jahre Gefängnis.«[12] Diese Aussage machte Rudolf, bevor er im März 2007 zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt worden war.

Angela Merkel, ihres Zeichens Bundeskanzlerin, die vor ihrer Wahl vorgab, Deutschland dienen zu wollen, hält souveränen Staaten wie Rußland, China und Iran Menschenrechtsverletzungen vor, worauf das hiesige politisch korrekte Establishment, das sich gewöhnlich in »Betroffenheit« und »Besorgnis« zurückhält, nicht mit vorlautem Lob geizt. Niemand dieser Polit- und Medienclique zieht den Balken aus dem eigenen Auge, obgleich dieser für jedermann zu sehen ist: In den letzten zwölf Jahren wurden in der BRD immerhin 108.562 Verfahren wegen Meinungsdelikten geführt,[13] darunter fielen viele wissenschaftlich fundierte Äußerungen.  

Ein Land, das durch Strafgesetze vorschreibt, wie seine Bewohner über entscheidende Phasen der Geschichte zu denken haben, diktiert unter Gewaltandrohung die gewünschte Meinung. Kann ein solches System als freiheitlich bezeichnet werden? Ein Land, in welchem Historiker, Verleger und Publizisten für ihre Meinungsäußerungen mit Gefängnisstrafen bedacht werden, deren Verteidiger vor Gericht mit Geldstrafen und Berufsverboten belegt und wissenschaftliche Bücher indiziert und verbietet, diktiert seinen Bewohnern, wie und was sie zu denken haben. Ist dies ein System, in dem die Geistesfreiheit einen hohen Stellenwert genießt? Oder ist dies nicht viel eher ein System, das belegt, daß jahrhundertlange höhere Entwicklung der Sprache und die hieraus erfolgte hohe Denkkultur innerhalb weniger Jahrzehnte zu einem niedrigeren geistigen Niveau verflachen kann?

Den Verfechtern des »Konzepts der wehrhaften Demokratie« sei zu bedenken gegeben, daß alteingesessene, funktionierende Demokratien wie beispielsweise die britische und die dänische, aber auch, zumindest was die Handhabung der Meinungsfreiheit betrifft, die US-amerikanische das humanistische Ideal der Meinungsfreiheit erhalten haben. Diese Staaten bedürfen keiner Schere im Kopf und erst recht keiner Strafgesetze, die das gewünschte Geschichtsbild schützen. Ein radikaler Umdenkungsprozeß ist im übrigen auch in demokratischen Staaten möglich, die sehr wohl eine politische Strafgesetzgebung eingeführt hatten. Im November 2007 hatte das spanische Verfassungsgericht hat ein im Sinne der Geistesfreiheit längst überfälliges Urteil gefällt: Die in Spanien im Jahre 1996 unter Strafe gestellte »Leugnung des Holocausts« fällt seit November 2007 wieder unter die Meinungsfreiheit und bleibt damit straflos.[14] Gewiß, kein Grund in Jubel und Selbstzufriedenheit zu verfallen. Wohl aber ist in Spanien ein Anfang gemacht worden, endlich zum Wissenschaftsideal zurückzukehren.

Womit wir wieder bei dem Aufruf der französischen Historiker wären! Aus Gründen der wissenschaftlichen Sorgfalts- und Redlichkeitspflicht muß von allen der historischen Wahrheit verpflichteten Historikern erwartet werden, daß sie sich jeder politischen Unterwürfigkeit enthalten und der Propaganda kein Bestimmungs- oder Mitwirkrecht einräumen. Dies schließt selbstverständlich auch und gerade den Geschichtsunterricht in der Schule und auf den Universitäten ein, der längst zu einem Gesinnungsfach verkommen ist. Die allgemein herangezogenen Quellen beruhen ausschließlich auf der Schuldbelastungspropaganda (Hugo C. Backhaus), abweichende Meinungen von Schülern und Studenten werden in neumittelalterlichen für häretisch erklärt, vom Lehrer oder Dozenten mit Propagandathesen zurückgewiesen und mit gerichtlicher Strafverfolgung bedroht. Hat der Lehrer oder Dozent nicht die gewünschte Gesinnung, wird ihm der Unterricht entzogen, er selbst wird mit Disziplinar- oder strafrechtlichen Verfolgung belangt. Gesinnungszwang ist die von den Kultusministerien angegebene Marschrichtung, [15] die hierzu spielende eintönige Musik haben alle zu pfeifen, die sich eine Existenz aufbauen wollen, bzw. selbige nicht aufs Spiel setzen wollen.

Der Gebot der Stunde wäre, nur um einige wenige Beispiele anzuführen, die den Weg zu Wissenschaftsfreiheit bahnen würden: die Öffnung der Archive in den Siegerstaaten, die Betrachtung der Vorgeschichte des I. Weltkrieges, die Anerkennung der Legitimität des deutschen Widerstandes gegen das Versailler Diktat und dessen Folgen, das Dokumentieren der denunzierenden und entstellenden anglo-amerikanischen Feindpropaganda gegen Deutschland, die Erforschung der Hintergründe zu Churchills Rundfunkansprache vom November 1939: »Dieser Krieg ist ein englischer Krieg und sein Ziel ist die Vernichtung Deutschlands« oder auch die öffentliche Diskussion über die von Fritjof Meyer veröffentlichten neuen Erkenntnisse zur Zahl der Opfer von Auschwitz. Dies wäre zumindest ein Anfang, dem humanistischen Ideal von Wissenschaftsfreiheit und dem Anspruch auf Wissenschaftlichkeit gerecht zu werden. Auf die politische Praxis würde jedoch selbst dieser Durchbruch freilich solange keinen Einfluß haben, wie die Übereinstimmung der Bundesrepublikaner mit den Siegermächten in den Lebens- und Überlebensfragen der deutschen Nation andauert. 

Claus Nordbruch



[1] Herbert Grabert, »Wie steht es mit der historischen Wahrheitsfindung?«, in: Deutsche Hochschullehrer-Zeitung, Nr. 1/1966, S. 14.

[2] Doris Neujahr, »Geschichte ist nicht Moral«, in: Junge Freiheit v. 23./30.12.2005.

[3] Vgl. Claus Nordbruch, »Alle Menschen sind gleich«, in: Deutschland in Geschichte und Gegenwart, Heft 4/2007, S. 38-40.

[4] Alfred Beyer, Schulung des Denkens, Leipzig 1928, S. V.

[5] »Das Nachkriegsschicksal eines deutschen Verlages«, «, in: Deutsche Hochschullehrer-Zeitung, Nr. 21/1969, S. 16.

[6] Vgl. »Umerziehungsmethoden in Geschichtswissenschaft und Germanistik«, in: Deutsche Hochschullehrer-Zeitung, Nr. 4/1967, S. 12ff.

[7] Vgl. Walter Hommel, »Wieder das offizielle Geschichtsbild der Umerziehung«, in: Deutsche Hochschullehrer-Zeitung, Nr. 1/1970, S. 13.

[8] Siehe hierzu die detaillierte Analyse über das Fundament, auf das die BRD aufgebaut worden ist: Anerkennung der These von der doppelten Kollektivschuld. (Claus Nordbruch, Der Angriff, Tübingen 2003, S. 86ff.).

[9] Vgl. http://www.verband-deutscher-soldaten.de/

[10] Vgl. Alfred Beyer, aaO., S. 144f.

[11] Doris Neujahr, aaO.

[12] Germar Rudolf, Holocaust-Revisionismus. Eine kritische geschichtswissenschaftliche Methode, Hastings 2005, Umschlagtext.

[13] Vgl. http://www.verband-deutscher-soldaten.de/

[14] http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,516532,00.html Lediglich die Rechtfertigung des Holocausts und jeglichen Völkermordes soll jedoch weiter mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden – eine Einschränkung, die den ernsthaften Historiker nicht betreffen dürfte.

[15] Vgl. Hugo C. Backhaus, »Wissenschaft und Propaganda«, in Deutsche Hochschullehrer-Zeitung, Nr. 1/1961, S. 3.

© Deutschland in Geschichte und Gegenwart, (Tübingen), Heft 2/2008