Die Rolle der Bundeswehr und der NATO im Kosovo-Krieg als Beispiel für gutmenschliche Entschlossenheit zur Schaffung einer neuen Weltordnung. Eine Grundsatzrede
Deutsche Soldaten als Staatsbürger in Uniform erheben den Anspruch, nur dann eingesetzt zu werden, wenn die Politik realisierbare Konzepte einer künftigen Friedensordnung entwickelt sowie Ziele und Zwecke des Einsatzes zweifelsfrei definiert hat. (Aus dem 8. Leitsatz des Deutschen Bundeswehrverbandes)
Alles geht - vorbei
»Holt unsere Jungs zurück!« - mit dieser eher populistischen
Parole biederte sich während des ersten Golfkrieges im Januar '91
der damalige niedersächsische
Ministerpräsident Gerhard Schröder an. Er nannte die Verlegung
eines Luftwaffenverbandes der Bundeswehr in die Türkei - dieser sollte
die USA bei der
Überwachung des Luftraumes unterstützen - einen »politischen
Fehler«. In einer
Landtagsdebatte äußerte Schröder damals Verständnis
für
jugendliche Kriegsgegner, die auf die Straße gingen, »weil sie fürchten,
am Golf könne ihre Zukunft verspielt werden«.
Seither hat sich vieles getan. Nicht nur Schröder, auch die Aufgabenbereiche der
Bundeswehr haben sich seit Beginn der neunziger Jahre drastisch verändert. Dieser
Wandlungsprozeß ist bereits so weit fortgeschritten, daß Schröder -
inzwischen Bundeskanzler - im Frühjahr '99 - ohne dafür die gesetzliche Grundlage
zu haben! - sogar Truppenteile der Bundeswehr in einen Krieg schicken konnte und daß
kein auch nur im entferntesten mit den Vietnam-Demonstrationen der sechziger und siebziger
Jahre oder den späteren Anti-Nachrüstungsbeschluß-Aufmärschen
vergleichbarer Sturm der Entrüstung durch die Berliner Republik gefegt wäre. Wer
hätte auch schon zum Sturm blasen sollen? Sitzen viele der Pazifisten, Aussteiger und
Berufsdemonstranten von damals heute in bequemen Regierungssesseln. Daß das deutsche
Volk apathisch still hielt, hebt einmal mehr den durchschlagenden Erfolg der auf
hedonistischem Individualismus und geschürten Schuldgefühlen beruhenden
Volkspädagogik hervor. Das Resultat dieser Erziehungskomponenten spiegelt sich nicht
zuletzt darin wieder, daß zehn Jahre nach dem Mauerfall auch der »Krieg« eine Wandlung
erfahren hat: Vom Inbegriff des apokalyptischen Grauens ist er zur allgemein
gerechtfertigten, ja notwendigen Option politischen Handelns mutiert.
Aalglatt
Laut einer dpa-Meldung vom 10.11.98 nutzte Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD)
seinen ersten Besuch bei der Truppe zu einem Bekenntnis der besonderen Art: Die Bundeswehr
müsse fit werden für jede Art von »NATO-Friedenseinsätzen« im Ausland. Und
das pikanterweise, obwohl in Scharpings Parteiprogramm stand, daß das globale
Gewaltmonopol zur Sicherung des Weltfriedens ausschließlich bei den Vereinten Nationen
liege. Vor dem Heeresführungskommando in Koblenz erläuterte der künftige
Kriegsminister konkret die angestrebte »wachsende Teilnahme an internationalen
Friedensmissionen«, woraufhin sich Generalleutnant Rüdiger Drews ereiferte: »Was jetzt
möglicherweise auf uns zukommt ist ein Auftrag, den wir durchführen können -
aus dem Stand.« Kein Wunder, daß Scharping, der als Wehrpflichtiger nach nur
sechsmonatiger Dienstzeit ausgemustert werden mußte, da seine Brille nicht über
die ABC-Schutzmaske paßte, mit so viel militärischem
Einfühlungsvermögen gleich zu Beginn seiner Amtsperiode bei den ranghöchsten
»Staatsbürgern in Uniform« einen Stein im Brett hatte. Vergessen, daß er 1981 als
34jähriger SPD-Fraktionsvorsitzende in Mainz im Bonner Hofgarten lautstark gegen
US-amerikanische Raketen auf deutschem Boden demonstriert hatte. Vergessen freilich auch,
daß er noch wenige Monate vor Amtsantritt die Wehrpflicht in Frage stellte. Scharping
konnte mit seinem Debüt zufrieden sein: »Es macht Spaß.« - was in der
bundesdeutschen G'sellschaft mittlerweile den Rang eines Grundrechts erklommen zu haben
scheint, gewiß aber bezeichnende Dimensionen angenommen hat.
Diese ebenso dekadente wie fatale Erscheinungsform gab die rechtsintellektuelle
Monatszeitschrift NATION & EUROPA mit der Beschreibung eines vorweihnachtlichen
Stimmungsabends '98 in plastischen Worten wieder: »Am Schluß: Gruppenaufmarsch der
beteiligten Künstler. Die Kapelle dreht noch einmal auf. Alles lacht, winkt und
schunkelt. Moderator Dieter Thomas Heck, aufgekratzt wie eh und je, ruft donnernd in den
Abspann: 'Bleiben Sie dran! Es folgt unsere Sondersendung Bomben auf Bagdad!' Beifall,
Jubel. Keine Schrecksekunde, keine Anstandspause, keine Spur von Betroffenheit.
Übergangslos wird umgeschaltet. The Show must go on. Nicht einmal das Grinsen
verschwindet aus den Gesichtern. Warum auch?«
Natürlich hatte man selbst eine reine Weste, schließlich habe »die westliche
Wertgemeinschaft« sich über Jahre hinweg um eine friedliche Lösung des
Kosovo-Konflikts ernsthaft, aber leider erfolglos bemüht. Deshalb bleibe der NATO als
einzig realistische Option jetzt nur noch der militärische Angriff, um eine
»humanitäre Katastrophe« zu verhindern. Dies erwies sich jedoch rasch als Lüge.
Der Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE und
CDU-Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer (von 1988 bis 1992 Parlamentarischer
Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium) hatte Anfang des Jahres mehrfach
öffentlich vorgeworfen, »Regierungen wichtiger NATO-Staaten wie Großbritannien
und USA hätten bewußt in den letzten Jahren auf ein militärisches Eingreifen
der NATO in Kosovo hingearbeitet und eine nicht-militärische Konfliktlösung
letztlich hintertrieben«.
Davon abgesehen beinhaltet die leichtfertige Aussage, kein anderer Weg stünde mehr
offen, ungeheure zivile Folgen. »Wenn die politisch, wirtschaftlich und militärisch
stärkste Koalition der Welt, die USA und die NATO-Staaten, angesichts des im
Weltmaßstab relativ geringfügigen Kosovo-Problems erklären, es gäbe
keine Alternative zum gröbsten aller Mittel: dem kriegerischen Überfall auf ein
anderes Land unter Bruch geltender Gesetze, dann ist jeder Schlag in die Fresse bei einem
Kneipenstreit, in der Ehe, zwischen Fan-Gruppen, zwischen politischen Meinungsgegnern, unter
Schülern und wo immer man will das erlaubte Mittel, zu dem es 'keine Alternative' gibt,
wenn der Verhandlungswille, wenn der Redewille bei einer der beteiligten Parteien
versiegt.«
Den Weg der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zum direkten Hilfswilligen
US-amerikanischer Aggressionspolitik hatte bereits die Kohl-Regierung vorgeebnet: Die
rechtliche Grundlage für sogenannte Out-of-area-Kampfeinsätze der Bundeswehr, also
solche, die außerhalb des Gebietes der EU bzw. der NATO liegen, bildet das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom Juli '94. Demnach wurden militärische Kampfeinsätze
der Bundeswehr im Rahmen von NATO, WEU und UNO zulässig, wenn der Bundestag mit
einfacher Mehrheit zustimmt. Damit war durch Gesetz der Weg für direkte
militärische Konfrontation in globalem Umfang geebnet. Damit war man nicht mehr darauf
beschränkt, wie noch 1989/90 in Südwestafrika, als deutsches VN-Kontingent »nur«
Truppen des Bundesgrenzschutzes entrichten zu dürfen.
Ausprobiert wurde die neue »Freiheit« 1995 auf dem Kriegsschauplatz in Bosnien: In der
Diskussion um einen möglichen Abzug der UNPROFOR-Schutztruppen (Blauhelme) aus Bosnien
bot die Bundesregierung der NATO im Februar '95 die Entsendung von 1870 Bundeswehrsoldaten
zur Sicherung des Abzugs an, obgleich bis Ende '94 für die Bundesregierung feststand,
keine deutschen Soldaten in Gebiete zu entsenden, »in denen die deutsche Wehrmacht im
Zweiten Weltkrieg Verbrechen« begangen hatte. Noch am 28.5.95 erklärte
Verteidigungsminister Volker Rühe: »Wir werden nicht verwickelt werden in die jetzigen
Prozesse in Jugoslawien.« Papier ist freilich geduldig. Auch die bis dahin eingeschlagene
Linie der SPD, keinen Kampfeinsätzen der Bundeswehr außerhalb des
NATO-Vertragsgebiets zuzustimmen, geriet in Windeseile ins Wanken. Am 29.5.95 erklärte
der Bundestagsabgeordnete und »Verteidigungsexperte« Dieter Heistermann, die Mehrheit der
SPD-Bundestagsfraktion werde für die von der Regierung geplante Entsendung von
Bundeswehreinheiten zur Sicherung des VN-Truppenabzugs stimmen, was tags drauf auch in die
Tat umgesetzt wurde. Damit war endgültig eine der letzten Beschränkungen für
weltweite Bundeswehreinsätze durchbrochen; daran änderten auch die hohlen Worte
der stellvertretenden Parteivorsitzenden Oskar Lafontaine und Heidemarie Wiezcoreck-Zeul
nichts mehr: »Wenn Rühe versuchen sollte, die Bundeswehr in militärische Abenteuer
zu ziehen, wird er auf den harten Widerstand der SPD stoßen.« Wie hart der
tatsächlich war, ist uns inzwischen ja in beeindruckenderweise vor Augen geführt
worden.
1998 war der zweite Krieg gegen den Irak längst vorprogrammiert. Das Land gehörte
vor dem ersten »humanitären Einsatz« der Amerikaner und Briten 1991 mit einem
vorbildlichen Bildungs- und Gesundheitswesen zu den fortschrittlichsten Staaten der
arabischen Hemisphäre. Während und nach der ersten gutmenschlichen Friedensmission
und den danach einsetzenden Sanktionen und Blockaden starben etwa 800.000 irakische
Menschen, darunter 320.000 Kinder unter 5 Jahren. Das Land wurde in seiner gesamten
demographischen, infrastrukturellen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung um Jahrzehnte
zurückgeworfen - wie dies US-Außenminister James Baker seinem irakischen
Amtskollegen Tariq Aziz vor dem Bombardement auch angedroht hatte: »Wir werden Sie in das
vorindustrielle Zeitalter zurückbomben!« Und alles um der lieben »Menschenrechte«
willen?
Anstatt sich an die skandalträchtige USA zu wenden, riefen '98 in vielen Teilen der
Welt Politiker den irakischen Präsidenten Saddam Hussein »zum Einlenken« auf. So
appellierte auch Bundeskanzler Gerhard Schröder »mit großem Ernst« an die
Bagdader Führung, die VN-Resolutionen zu erfüllen und die Kooperation mit den
Abrüstungsinspektoren der Vereinten Nationen wiederaufzunehmen. Der Wahrheit entspricht
jedoch, daß vom Irak (zumindest zu diesem Zeitpunkt) keine aktuelle militärische
Bedrohung für die Nachbarstaaten (einschließlich Israels) ausging und das
irakische Potential an Massenvernichtungswaffen - den Untersuchungen der beauftragten
VN-Inspektoren zufolge - weitgehend zerstört worden und die Möglichkeit der
Verschleierung gering sei. Daraufhin drängte Washington, den Bericht der Inspektoren zu
ändern. Warum? Brent Scowcroft, nationaler Sicherheitsberater unter Präsident
Bush, sagte bezüglich des ersten Irak-Krieges im BBC, »daß der wahre Grund
für den Krieg natürlich das Öl gewesen sei«. Hieran hat sich bis heute nichts
grundlegendes geändert, und dies gilt für das Kosovo ebenso: Wer weiß schon,
daß das Amselfeld mit seinen Bodenschätzen zu den reichsten Gebieten Europas
gehört? Neben enormen Blei- und Zinkvorkommen sind es vor allem riesige
Erdgasvorkommen, schier unerschöpfliche Erdölresourcen und das größte
Steinkohlenlager in Europa, die für die »Friedensmissionare« selbstverständlich
nur von zweitrangiger Bedeutung sind. Seit dem 24.3.99 befand sich die BRD unter einer
rotgrünen Koalition im Krieg mit einem europäischen Nachbarn. Nicht etwa Entsetzen
oder wenigstens schamhafte Zurückhaltung traten in der Medienwelt vorrangig in
Erscheinung, sondern im Gegenteil, die abenteuerlichsten Interpretationen und
Äußerungen bestimmten die »Nachrichten«. Nach Auffassung von Bundeskanzler
Gerhard Schröder etwa habe die EU mit dem militärischen Vorgehen gegen Jugoslawien
gar ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Mit vollem Ernst meinte Schröder am 26.3.99
vor dem Bundestag: »Das Bündnis war zu diesem Schritt gezwungen, um weitere schwere und
systematische Verletzungen der Menschenrechte im Kosovo zu unterbinden und um eine
humanitäre Katastrophe dort zu verhindern.« Abgesehen davon, daß schon dieser
Wortgebrauch Mumpitz ist, da es eine humanitäre Katastrophe (im Gegensatz zu
humanitären Gründen, eine Katastrophe zu verhindern) nicht gibt, gilt das
englische Sprichwort: Fighting for peace is like fucking for virginity. Für die
Gutmenschen war selbstredend klar, wer der wahre Bösewicht ist: Slobodan Milosevic
trage die Verantwortung für die entstandene Lage. In die gleiche Kerbe schlug der
ehemalige Pornoübersetzer und heutige Außenminister Joschka Fischer, der den
NATO-Angriff und die Beteiligung Deutschlands besonders verteidigte - freilich unbeeindruckt
von der Tatsache, daß zum gleichen Zeitpunkt in seinem Parteiprogramm das Bekenntnis
stand: »Militärische Friedenserzwingung und Kampfeinsätze lehnen wir ab.« (Ob mit
ihrer Kriegsteilnahme die Grünen ihre Wähler betrogen hätten? Nein, nein!
Bundesumweltminister Jürgen Trittin legte diesbezüglich gegenüber der
BILD-ZEITUNG ein geradezu entwaffnendes Bekenntnis ab: »Wir halten das nach wie vor für
das falsche Mittel. Aber es gibt Situationen, wo man Dinge tun muß, die man eigentlich
ablehnt.« ) »Die Kosovo-Krise«, so Fischer, »sei eine Krise in Europa und müsse von
Europa gelöst werden. 'Wir dürfen uns nicht wegdrehen', sagte Fischer. Die
Bundesregierung habe wirklich alles versucht, den Krieg zu vermeiden. (...) 'Die
Verantwortung liegt allein bei Milosevic.'« Die WELT AM SONNTAG entblödete sich nicht
vor diesem Hintergrund zu fragen, ob die Regierung über Nacht erwachsen geworden
sei.
Dr. Alfred Mechtersheimer, Friedensforscher und Vorsitzender der Deutschland-Bewegung,
bemerkte in einem Interview mit dem österreichischen Magazin AULA im April 1999 zu
Recht: »Vor allem empört, daß der Einsatz der Bundeswehr von außen diktiert
wird. Die oberste deutsche Staatsräson heißt nach wie vor Bündnistreue. Mit
dem NATO-Krieg gegen Serbien will die US-Regierung auch die Deutschen und Europäer
disziplinieren. Washington gibt den Ton an und die rot-grüne Regierung in Bonn
gehorcht, besser noch als ihre Vorgängerin.« In dieselbe Kerbe schlug auch der
ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt, der gegenüber einer Schweizer Wochenzeitung
eingestand: »Gegängelt von den USA, haben wir das internationale Recht und die Charta
der Vereinten Nationen mißachtet.«
Verstöße gegen nationales und internationales Völker- und Verfassungsrecht
Es ist nicht Absicht meiner Rede die Frage der Kriegsschuld oder die der Verantwortung an
den Geschehnissen in und um Serbien eingehend darzulegen. Wohl aber sollten wesentliche
juristische und politische Aspekte untersucht werden, die Rückschlüsse auf die
tatsächlichen Begebenheiten zulassen - die im Propagandaapparat verschwiegen oder
entstellt werden. Wir wollen im folgenden deshalb darlegen, warum dieser Krieg
völkerrechtswidrig war.
Im März '99 meinte der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes (DBwV) Oberst
Bernhard Gertz, zur völker- und verfassungsrechtlichen Legitimation eines
Kampfeinsatzes von Bundeswehreinheiten in Jugoslawien, daß ein Bundeswehreinsatz als
Friedenstruppe im Kosovo nur auf der Grundlage eines Friedensabkommens zwischen den
Konfliktparteien und mit deren ausdrücklicher Zustimmung zulässig sei. Einen
Bundeswehreinsatz zur gewaltsamen Friedenserzwingung schließe der DBwV aus, allerdings
fügte Gertz hinzu, daß der Westen bei Völkermord und Massenvertreibung nicht
weiter tatenlos zusehen könne. Das Vetorecht einiger Staaten im UN-Sicherheitsrat
dürfe nicht bewirken, daß die NATO an der unabdingbar erforderlichen Nothilfe
gehindert werde. Die Alternative, die Auslöschung der kosovo-albanischen
Bevölkerungsmehrheit, sei unannehmbar. »Der Schutz von Menschenrechten wiegt wesentlich
schwerer als das sklavische Festhalten an Buchstaben der UN-Charta.« Eine ebenso
theatralische Darstellung der Geschehnisse wie bedenkliche Haltung gegenüber
internationaler Vereinbarungen!
Der damals noch amtierende Bundesaußenminister Kinkel erklärte am 12. Oktober
'98: »Im Lichte des Unvermögens des Sicherheitsrates, seinem Gewaltmonopol bei dieser
besonderen notstandsähnlichen Situation gerecht zu werden, fußt die
Rechtsgrundlage angesichts der humanitären Krise im Kosovo auf Sinn und Logik der
Sicherheitsratsresolution 1160 und 1199 in Verbindung mit dem Gesichtspunkt der
humanitären Intervention und einem Mindeststandart in Europa für die Einhaltung
der Menschenrechte, dem wir die Qualität eines sich entwickelnden regionalen
Völkerrechts beimessen. Dies ist ein Fall, in dem das Völkerrecht ein
militärisches Tätigwerden zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden
humanitären Katastrophe, nachdem alle zivilen Mittel erschöpft sind, ausnahmsweise
erlaubt.« Zu beiden oben zitierten Äußerungen sind einige Bemerkungen und
Richtigstellungen wohl angebracht:
1. Die UN-Sicherheitsrats-Resolutionen 1160 und 1199 enthalten gerade keine
Ermächtigung zum Einsatz militärischer Gewalt nach Art. 42 oder Art. 53 UN-Charta.
Art. 53 der UN-Charta bestimmt ausdrücklich: »Ohne Ermächtigung des
Sicherheitsrates dürfen Zwangsmaßnahmen aufgrund regionaler Abmachungen oder
seiner regionalen Einrichtungen nicht ergriffen werden.« Der Ausnahmefall des Art. 51
VN-Charta, der die Notwehr und Nothilfe zugunsten eines angegriffenen Staates rechtfertigt,
lag nicht vor, da keiner der NATO-Staaten militärisch angegriffen worden ist; kein
angegriffener Staat hat um Nothilfe gebeten. Folglich haben die entsprechenden
Bemühungen der USA im Sicherheitsrat auch nicht die erforderliche Zustimmung
gefunden.
2. Auch unter dem Gesichtspunkt der »humanitären Intervention« - im Klartext die
Anwendung bewaffneter Gewalt in einem fremden Staat - kann ein Militärschlag nicht
gestützt werden. Dem strikten völkerrechtlichen Gewaltverbot des Art. 2 Ziff. 4
UN-Charta unterliegt »jede« Art der Anwendung von Waffengewalt gegen einen anderen Staat,
sofern in der UN-Charta keine rechtfertigende Ausnahme vorhanden ist. Als
völkerrechtlicher Rechtfertigungsgrund für einen nach der UN-Charta
zulässigen Gewalteinsatz kommt bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen nur eine
ausdrückliche Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat nach Art. 42 oder Art. 53
UN-Charta in Betracht. Auch das »Selbstverteidigungsrecht« gegen einen »bewaffneten Angriff«
auf einen anderen Staat nach Art. 51 UN-Charta greift nicht ein.
3. Falsch ist es ferner zu behaupten, daß der Schutz der Menschenrechte ein »sich
entwickelndes regionales Völkerrecht« darstelle, das in Abweichung von der UN-Charta
militärische Gewaltausübung erlaube. Richtig ist, daß der
Menschenrechtsschutz eine ganz grundlegende Entwicklung des gesamteuropäischen
Völkerrechts ist. Aber diese Entwicklung ist gerade nicht durch militärische
Aktionen durchgesetzt worden.
4. Wer im Hinblick auf das u.a. von Rußland im UN-Sicherheitsrat wahrgenommene
Veto-Recht von einem »Mißbrauch« oder einer »notstandsähnlichen Situation« redet,
sollte vorsichtig sein; denn dann müßte man wegen amerikanischer Einsprüche
wiederholt verhinderte Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates zum Verhalten Israels im
Nahost-Konflikt in gleicher Weise beurteilen. Was freilich nicht geschieht. 5. Die Teilnahme
der Bundeswehr an dem militärischen Angriff auf Jugoslawien stellt einen
schwerwiegenden Bruch des der deutschen Teilvereinigung zugrunde liegenden
Zwei-plus-Vier-Vertrages (Deutschlandvertrag) vom 12. September 1990 dar. In Art. 2 ist
festgehalten, »daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird,
es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten
Nationen.« Diese Verpflichtung ist gebrochen worden!
6. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Out-of-Area-Urteil vom 12. Juli 1994
herausgestellt, daß die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 24 Abs. 2 GG einem
»System gegenseitiger kollektiver Sicherheit« beitreten dürfe. Dann seien auch
Einsätze der Bundeswehr erlaubt, »die im Rahmen und nach den Regeln des Systems
stattfinden«. Mit der Beteiligung am NATO-Einsatz im Kosovo spricht sich die Bundesrepublik
Deutschland erstmals von den Regeln dieses Systems frei, denn eine Rechtfertigung mit Hilfe
der kollektiven Sicherheit ist nicht ersichtlich.
7. Weitere Gesetzestexte, die herangezogen werden sollten, um die Rechtswidrigkeit des
Kosovo-Krieges darzulegen: Art. 26 Abs. 1 GG verbietet Angriffskriege mit folgendem
Wortlaut: »Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das
friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines
Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.«
Die Strafandrohung ist in § 80 StGB dargelegt: »Wer einen Angriffskrieg, an dem die
Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines
Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger
Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren bestraft.« Art. 87a Abs. 2 GG
lautet: »Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt
werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.« Gemäß
Art. 9 des Soldatengesetzes schwören bzw. geloben die Soldaten der Bundeswehr »der
Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen
Volkes tapfer zu verteidigen.« Generalmajor a. D. Gerd Schultze-Rhonhof, bis 1996
Befehlshaber des Wehrbereichskommandos II und Kommandeur der 1. Panzerdivision,
äußerte sich gegenüber der Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT auf die Frage, ob
der Einsatz von Truppen der NATO mit deutscher Beteiligung zur Friedenssicherung
rechtmäßig bzw. ein militärisches Eingreifen ohne UNO-Mandat
völkerrechtswidrig sei, daß es »natürlich ein legitimes Recht jedes Staates
[sei], bei einer Bürgerkriegsauseinandersetzung im Nachbarland Druck auszuüben.
Ein Problem ergibt sich für die NATO erst, wenn die Serben sich endgültig weigern,
ihr Befugnisse in Rest-Jugoslawien zuzubilligen, wie zum Beispiel die Überwachung eines
Friedensprozesses durch NATO-Truppen im Kosovo. (...) Wenn Serbien dem Druck der NATO nicht
nachgibt, Bündnistruppen auf seinem Territorium zu akzeptieren, und auch kein Mandat
der UNO ausgesprochen wird, kommt ein Eingreifen der NATO einem Angriffskrieg gleich. Das
wäre völkerrechtswidrig. (...) Nach Artikel 26 GG haben wir uns die Teilnahme an
Angriffskriegen selbst untersagt. (...) Wenn wir ohne eine Zustimmung aus Belgrad mit
Kräften der Bundeswehr in Jugoslawien einmarschieren würden, und sei es auch zum
Schutz der Kosovo-Albaner, dann wäre das nach dem Völkerrecht eine Eröffnung
des Krieges durch uns. Wir wären in diesem Fall der Angreifer.«
Exkurs: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker
Die Angriffe der NATO-Streitkräfte auf Jugoslawien und ihre Begründung vom
»Schutz der albanischen Minderheit«, bieten einen passenden Anlaß zum Rückblick
und Ausblick auf die Entwicklung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Wie der Bonner
Völkerrechtler Prof. Dr. Ernst Portner feststellt, gab es bis zum Ersten Weltkrieg kein
allgemein anerkanntes völkerrechtliches Prinzip, nach dem ein Volk Anspruch auf einen
eigenen Staat gehabt hätte. Dies sollte sich mit der Niederlage der Mittelmächte
und ihrer Verbündeten im Ersten Weltkrieg ändern, selbstverständlich ohne,
daß hierbei das Selbstbestimmungsrecht zur Anwendung gekommen wäre. Im Gegenteil,
große Provinzen wie z.B. Elsaß-Lothringen, das Saarland, Westpreußen mit
Danzig, das Memelland, Siebenbürgen und Südtirol wurden ohne Volksabstimmung vom
Mutterland abgetrennt, Teile Oberschlesien sogar entgegen einer Volksabstimmung zugunsten
Deutschlands; den Deutschen in Österreich, Böhmen und Mähren wurde der von
ihnen gewünschte Anschluß an das Deutsche Reich verboten. Abgesehen von diesem
Rechtsbruch krankte die Umsetzung des Völkerrechtsprinzips daran, daß es nur in
den Verliererstaaten angewandt wurde, nicht aber in den Siegerstaaten: Die Korsen, Bretonen
und Basken (und nun auch die Elsässer) blieben in Frankreich unterdrückte
Minderheiten, ebenso wie dies für die Galizier, Basken und Katalanen in Spanien galt.
Die Iren mußten sich ihren eigenen Nationalstaat (Eire) unter Waffengewalt von England
erkämpfen, während Nordirland, Schottland und Wales, ebenso wie die alten und neu
annektierten überseeischen Gebiete, »britisch« blieben. Auch in den neu geschaffenen
Staaten Tschechoslowakei, Jugoslawien, Polen und Rumänien erwiesen sich die jeweiligen
»Staatsvölker« - besonders die Tschechen und Serben - bald als schlimmere
Unterdrücker ethnischer Minderheiten als es ihre Vorgänger je gewesen waren. Die
Entente-Mächte rührten auch keinen Finger, als die unter Kemal Pascha wieder
erstarkte Türkei 1920-22 ihre ehemaligen armenischen, griechischen und kurdischen
Gebiete zurückeroberte. Ebensowenig als Deutschland während der 30er Jahre das
Selbstbestimmungsrecht durchsetzte und auf diese Weise friedlich das Rheinland, das
Saarland, Danzig, das Sudetenland und Österreich heim ins Reich holte, ohne daß
es hierbei zu internationalen Konflikten gekommen wäre.
Die Bereitschaft der Siegermächte, das Selbstbestimmungsrecht der Völker als
unteilbares Gut anzuerkennen schwand Mitte '39 jedoch wieder. Nach Beendigung der
Kriegshandlungen gegen Deutschland und Japan wurde das aus der Satzung des Völkerbunds
übernommene Lippenbekenntnis zum »Selbstbestimmungsrecht der Völker« in Artikel 1
Absatz 2 der VN-Charta von 1945 dahingehend ausgelegt, »daß es nicht für
ethnische Minderheiten in souveränen Staaten galt.« Dies sollte sich erst beim
Auseinanderbrechen des Ostblocks und dem Fall der Berliner Mauer 1989 ändern. Nun
wagten es einige Völker, die in »souveränen Staaten« lebten, sich gegen diese
eherne Regel aufzulehnen, unter ihnen die Esten, Letten, Litauer, Weißrussen,
Ukrainer, die Turkvölker der ehemaligen Sowjetunion, Slowaken, Slowenen und Kroaten.
Sie alle konnten sich anfangs nur geringer Sympathien des Auslands erfreuen, das sie
widerwillig erst anerkannte, als es ihnen gelungen war, vollendete Tatsachen zu schaffen.
Denn das Credo der politisch korrekten Gutmenschen hieß inzwischen nicht mehr
Selbstbestimmungsrecht der Völker, sondern Multikulturelle Gesellschaft. Jedes
Unabhängigkeitsstreben einer ethnischen Minderheit, die dieses neue Prinzip in der
Praxis widerlegte, wurde von dessen Verfechtern als ideologischer Schlag ins Gesicht
empfunden, als Wiederauferstehung des Nationalismus, ja des Nationalsozialismus. Und den
gilt es selbstredend zu bekämpfen.
Der Propagandaapparat
So wundert es nicht, daß Politiker und Medien den jugoslawischen Präsidenten
als »neuen Hitler« diffamierten - ein propagandistischer Schachzug, der übrigens bei
Bedarf auch gern gegenüber Saddam Hussein angewandt wird und vor ihm gegen Chomeini und
Gaddafi Verwendung gefunden hatte. Das Kosovo wurde flugs zum Schlachthaus, zum neuen
Auschwitz deklariert. Schröder, Fischer, Scharping und Konsorten »würgten« hinter
ihrer Betroffenheitsmaske mit Begriffen wie »Deportation«, »Ausrottung«, »Genozid«,
»Konzentrationslager« und »Vernichtungsfeldzug« eine - um einen Ausdruck der TAGESZEITUNG zu
gebrauchen - »Verbalpampe« hervor. Und die BILD-ZEITUNG wußte ausgerechnet am 1.4.99
mit einem halbseitigen Photo auf der Titelseite und der Überschrift »Sie treiben sie in
KZ« zu schockieren. Dabei zeigte das Bild lediglich albanische Flüchtlinge auf dem Weg
nach Albanien.
Die durch die Massenmedien und die Bundesregierung bewußt aufgepeitschte emotionale
Stimmung war derart allumfassend, daß es - außer einigen »linken« und »rechten«
Intellektuellen - niemanden gab, dieser Volkverhetzung und dem schizophrenen Hang, das
bereits vor zwei Generationen untergegangene Dritte Reich bekämpfen zu müssen,
entgegenzutreten. Die bundesdeutsche Kriegsbeteiligung wurde als eine Art
»antifaschistischer Wiedergutmachung verkauft«. Die Zeitschrift KONKRET urteilt da schon
richtig: »Scharping steigerte sich zwecks Rechtfertigung seiner 'Luftschläge' in einen
unbändigen Haß auf Milosevic, den er sich nun als neuen Hitler vorstellte, um
sich selbst als antifaschistischen Kommandeur imaginieren zu können, der die
Zufahrtswege nach Auschwitz bombardieren läßt.« Es wäre übrigens falsch
anzunehmen, das der vermeintliche Pazifist Joschka Fischer als Minister zum Militaristen
mutiert wäre. Im Gegenteil, Fischer ging schnurstracks seinen Weg: So wie früher
als Berufsdemonstrant will Fischer auch heute seine Vorstellung von Humanismus - den
Aktionen der Antifa nicht unähnlich - mit Gewalt durchsetzen. »Daß Fischer heute
mit Kampfbombern realisiert, was er damals mit Pflastersteinen versuchte, macht ihn in der
Logik des Humanismus nicht zum Verräter (...) Auch die Machtträume wurden schon
damals (nicht nur von ihm) geträumt. Nur daß Fischer diese Träume heute in
und mit dem deutschen Staat verwirklicht, wo Linksradikale sie als Gegen(staats)macht
gedacht haben.« Langsam, aber bestimmt, galt es, das kriegsmüde Volk psychisch auf den
Krieg vorzubereiten. Dem HAMBURGER ABENDBLATT v. 1.3.1999 beispielsweise konnte man
entnehmen, daß Scharping eine Teilnahme der Bundeswehr an möglichen Luftangriffen
auf serbische Stellungen plötzlich nicht mehr ausschloß, schließlich es sei
wichtig, »daß Deutschland sich entsprechend seinem internationalen Gewicht engagiert«.
Dies gelte auch für den Fall, daß die Zustimmung der Serben zu einem
Friedensabkommen für die serbische Krisenprovinz mit Luftangriffen erzwungen (sic!)
werden sollte.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Hartmut Bagger, bekräftige diese Absicht:
»Deutschland wird seiner Verpflichtung für Frieden in Europa im Einklang mit seiner
geographischen Lage im Zentrum Europas, seiner wirtschaftlichen Stärke und seinem
Einfluß in allen internationalen Schlüsselorganisationen und -einrichtungen, die
für den Frieden und die Stabilität in Europa arbeiten, nachkommen.«
Nebenbei machte sich eine sogenannte Zukunftskommission »Gedanken« über die Bundeswehr
und ihren Auftrag im 21. Jahrhundert. Bezeichnenderweise besteht diese »Kommission« aus
einem bunten Haufen unterschiedlichster Vertreter des öffentlichen Interesses, vor
allem solchen, denen man nur schwerlich ein militärisches Interesse, geschweige denn
eine militärische Kompetenz nachsagen möchte: u.a. Richard von Weizsäcker,
der Publizist Theo Sommer, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland und die
ehemalige Bundestagsabgeordnete der Grünen und Blumenverkäuferin Waltraud Schoppe.
Als Leitlinien für die Planungsarbeit gaben diese militärischen »Fachleute« dem
Verteidigungsministerium u.a. vor »die Einbindung Deutschlands in die NATO, die
Verstärkung der außen- und sicherheitspolitischen Fähigkeiten der
Europäischen Union und die Unterstützung der Vereinten Nationen, der OSZE« usw.
usf. Nur der einzige im Grundgesetz vorgesehene Auftrag der Bundeswehr, nämlich der der
Landesverteidigung, taucht in dem Papier mit keinem Wort auf! Davon abgesehen darf man wohl
fragen, mit welchem Recht und welcher Befugnis sich diese Auserwählten in interne
Angelegenheiten der nationalen Streitkräfte einmischen. Während eines Interviews
im ARD/ZDF-Morgenmagazin, einen Tag vor dem NATO-Angriff, stellte der Vorsitzende des
Deutschen Bundeswehrverbandes Oberst Bernhard Gertz fest, daß für einen
militärischen Einsatz der 3.000 in Mazedonien stationierten Soldaten der Bundeswehr
zwar kein Mandat mehr bestünde, weil sie als Friedenstruppen hingeschickt worden seien
und sich die Bedingungen nun geändert hätten, aber »es wäre völlig
falsch, die deutschen Soldaten jetzt abzuziehen, das wäre ein absolut falsches Signal -
einmal an Milosevic, zum anderen aber auch an unsere europäischen und NATO-Partner.
Denn die würden schlicht und ergreifend sagen, 'aha, die Deutschen, Feigheit vor dem
Feind, Fahnenflucht, die verschwinden jetzt, wenn's brenzlig wird'. Das können wir uns
mit Blick auf unsere internationale Reputation nicht leisten.« Natürlich nicht.
Und um in der Truppe aufkommendem Zweifel an der Rechtmäßigkeit des
Kriegseintritts entgegenzutreten, stellte der Bundeswehrverband sicherheitshalber zwölf
von Gertz unterschriebene Leitsätze auf, in denen es u.a. heißt:
· Der DBwV hält an seiner Auffassung fest, daß die Vereinten Nationen in
die Lage versetzt werden müssen, sowohl zwischen- als auch innerstaatliche Konflikte im
Sinne einer wirksamen politischen Krisenprävention verhindern bzw. lösen zu
können. Wo innerstaatliche Konflikte Formen eines Bürgerkrieges annehmen, der zu
Massenvertreibung, Massenvernichtung und Terror führt, müssen die UN dem Schutz
von Menschenrechten den Vorrang vor dem Nichteinmischungsprinzip einräumen.
· Die Tatsache, daß die UN derzeit nicht in der Lage sind, Konflikten der
beschriebenen Art wirksam zu begegnen (wie es sich z.B. bei den gescheiterten
Blauhelmoperationen in Somalia und Bosnien gezeigt hat), kann und darf nicht dazu
führen, daß zivilisierte Nationen der organisierten Mißachtung von
Menschenrechten tatenlos zusehen. Unsere eigene deutsche Geschichte lehrt uns, wie wenig
eine Appeasement-Politik geeignet ist, menschenverachtende Diktaturen rechtzeitig zu
stoppen. · Der DBwV hat keinen Zweifel daran, daß der Einsatz der NATO
verfassungs- und völkerrechtlich legitimiert ist. (…) Deutsche Soldaten handeln
rechtmäßig, wenn sie die ihnen erteilten Einsatzbefehle ausführen. Die
Luftschläge sind weder ein Angriffskrieg im Sinne des Grundgesetzes, noch sind sie mit
flächendeckenden Bombardements gegen Zivilbevölkerung in vergangenen Luftkriegen
vergleichbar. Insbesondere würden zum Angriffskrieg die politische Absicht und die
Mittel gehören, einen raumgreifenden Eroberungsfeldzug zu führen.
· Der Einsatz der NATO war und ist auch notwendig. Nicht die NATO hat einen Krieg
begonnen, sondern Milosevic hat einen blutigen Bürgerkrieg gegen die kosovo-albanische
Bevölkerung geführt. (…) Während der Verhandlungen von Rambouillet hat
er seine Endlösung des Kosovo-Problems vorbereitet. Deshalb ist das Vorgehen der NATO
nicht Aggression gegen einen souveränen Staat, sondern humanitäre Nothilfe
für entrechtete und in Lebensgefahr befindliche Menschen.
Außenminister Joschka Fischer scheint der neuen, politisch korrekten Sprachregelung,
die der Große Bruder in George Orwells Roman 1984 »Newspeak« nennt, Rechnung zu
tragen, als er die verdutzte Öffentlichkeit aufklärte, daß »wir« gar keinen
Krieg führen würden. Es handele sich vielmehr um eine »Krisenintervention«, um
»einen humanitären Einsatz«, um eine militärische »Friedenserhaltung«,
»-erzwingung«, »-mission« usw., gar um ein »humanitäres
Völkermordverhinderungsmanöver« - oder schlicht um »Peacekeeping«. Die Alt-68er,
die jetzt die Regierung stellen, scheinen die NATO für den militärischen Arm von
Amnesty International zu halten. Auf den für die öffentliche Akzeptanz
benötigten Dummenfang ging die offensichtlich gleichgeschaltete Presse. »Durch die
konsequente deutsche Beteiligung an den Operationen des Bündnisses« sei »der
Stellenwert Deutschlands innerhalb der NATO gestiegen. Wer mitkämpft, kann auch
mitreden.« , alberte DIE WELT. Und die BERLINER MORGENPOST setzte im Boulevardstil noch
einen drauf: »Noch Tage nach dem Einmarsch der Bundeswehr ist Prizren im Freudentaumel.
Selbst bei strömendem Regen fahren hupende Autos mit albanischen Fahnen durch die
Stadt, immer wieder schießen Rebellen in die Luft. Jetzt hat das deutsche Militär
das Sagen.«
Was ist Wahrheit?
Der Abschluß des in Rambouillet ausgehandelten »Friedensabkommens« ist letzten
Endes deshalb nicht zustande gekommen, weil die NATO und ihre Mitgliedstaaten darauf
bestanden haben und bestehen, daß NATO-Verbände unter NATO-Kommando, nicht aber
die VN mit einem starken »Blauhelm-Kontingent«, die Einhaltung des Abkommens
überwachen. Durch den Annex B zum Rambouillet Vertrag, der die uneingeschränkte
Besetzung Restjugoslawiens - nicht nur des Kosovo - durch NATO Truppen verlangte (was einer
Art bedingungslosen Kapitulation gleichkäme), stellten die USA und ihre Büttel
sicher, daß Jugoslawien ihrem Vertragswerk nicht zustimmen konnte. In Art. 6
heißt es beispielsweise: »Die zur NATO gehörenden Personen genießen unter
allen Umständen und zu jeder Zeit Immunität (...) hinsichtlich sämtlicher
verwaltungs-, straf- oder disziplinarrechtlicher Vergehen, die sie möglicherweise in
der Bundesrepublik Jugoslawien begehen.« In Art. 8 ist festgehalten, daß das Personal
der NATO sich mit »seinen Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen innerhalb der gesamten
Bundesrepublik Jugoslawien inklusive ihres Luftraumes und ihrer Territorialgewässer
frei und ungehindert sowie ohne Zugangsbeschränkungen bewegen können« sollen. Kein
Staat, der auf seine Souveränität Wert legt, würde eine derartige Provokation
unterschreiben. Eine solche Politik trägt erpresserische Züge - sie erinnert
geradezu an das Versailler Diktat!
Der Konflikt auf dem Amselfeld stellt einen extrem gefährlichen Präzedenzfall dar:
Die in der NATO organisierten Militärmächte überfielen mitten im Frieden und
ohne Kriegserklärung einen souveränen Staat, der es gewagt hatte, gegen eine
terroristische Untergrundarmee - die »linksintellektuelle« Zeitschrift KONKRET bezeichnet
die UCK als einen »marodierenden Freischärlerhaufen konkurrierender maoistischer
Sekten[, der] innerhalb von zwei Jahren eine schlagkräftige Terrorarmee werden konnte«
- vorzugehen, die sich mehr oder weniger zufällig überwiegend aus Angehörigen
einer nationalen Minderheit zusammensetzt und dreist behauptet, für die
Unabhängigkeit/Autonomie »ihres« Volkes zu kämpfen. Gregor Gysi ist zuzustimmen
als er am 26.3.99 vor dem Bundestag meinte, jeder Staat setze gegen derartige Bestrebungen
Militär ein. Das war in den sechziger Jahren in Südtirol so, das war und ist im
Baskenland und in Nordirland so, das ist vor allem im kurdischen Gebiet der Türkei und
in Tschetschenien so. Der albanische Bevölkerungsteil auf dem Amselfeld stellt
Einwanderer dar, die im Laufe der Jahrhunderte in das Herz Serbiens eingedrungen waren und
sich in den letzten Jahrzehnten überproportional vermehrt haben. Gibt ihnen ihr
Geburtenüberschuß schon ein Recht auf Autonomie oder gar Unabhängigkeit?
Falls ja, dann hat doch wohl auch der türkische Bevölkerungsteil in
Berlin-Kreuzberg einen Anspruch auf einen eigenen Stadtstaat?!
Nicht jeder Zeitgenosse hat den Blick für das Hintergründige aus den Augen
verloren. Das gibt Hoffnung. Peter Nadelhaft etwa meint in seinem Leserbrief an die NEUE
ZÜRCHER ZEITUNG vom 15.10.99: »Werfe ich einen Blick in meine Geschichtsbücher aus
der Schulzeit, so kommt mir der Gedanke, daß sicher auch jetzt in irgendeiner
Schublade ein Geheimprotokoll existiert, in welchem sich die NATO die Zurückhaltung der
Russen in Jugoslawien erkauft hat für ein Versprechen, bei einem allfälligen Krieg
in Tschetschenien in die andere Richtung zu schauen. Das sind uralte Verhaltensmuster von
Großmächten. Ein erneuter Blick in die Geschichtsbücher zeigt auch,
daß die Mächtigen schon immer bemerkenswerte Fähigkeiten zeigten, ihre
Machtpolitik in ein geeignetes Marketing zu verpacken, sei nun der Aufhänger angebliche
Besorgnis um Menschenrechtsverletzungen, angeblich notwendiger Zugang zu Alpenpässen,
angeblich knapper Raum für das eigene Volk oder ähnliches.« Gewiß kein an
den Haaren herbeigezogener Gedankengang.
Humanitäre Motive? Schutz der Menschenrechte?
»Die Völkergemeinschaft« könne nicht zusehen, wie wehrlose Zivilisten ermordet
werden, so oder ähnlich begründete die Bundesregierung ihren Kriegseinsatz gegen
Jugoslawien.
Pikanterweise haben deutsche Gerichte noch wenige Monate vor Kriegsbeginn in mehreren
Urteilen festgestellt, daß Kosovo-Albaner nicht dem Asylrecht unterliegen. Inwiefern
kann man dann aber ernsthaft von einer »Mißachtung der Menschenrechte im Kosovo«
sprechen?
Nur gut, daß dieser Krieg, Bonner bzw. Berliner Erklärungen zufolge, nicht gegen
das serbische Volk, sondern gegen Milosevic gerichtet wurde! Nur seit wann bitte ist es
humanitär, auf arbeitende Menschen in Jugoslawien, auf ihre Arbeitsplätze und
Wohnungen Bomben abzuwerfen? Wieso nützt die Zerstörung von Zigarettenfabriken und
-zig anderer Fabriken in Serbien den Kosovaren? Auch das Kosovo wurde in Trümmer
gebombt. Im Interesse der albanischen Bevölkerung? Die NATO zerstörte systematisch
in ganz Jugoslawien die Energie-, Wasser- und Lebensmittelversorgung. Mußten aus
»humanitären Gründen« die Hauptstadt und große Teile der Infrastruktur
Jugoslawiens zerstört werden? Ach so, dies waren ja nur »Kollateralschäden«. Sorry
Serbs!
Ein vermeintliches Recht auf humanitäre Intervention »existiert nur in der Phantasie
derer, die von einem Weltstaat mit einer Weltpolizei träumen.« Und selbst dann
»bedürfte es klarer Rechtsregeln und Gesetze. Niemand ist befugt, sich ein
Interventionsrecht anzumaßen, unter welchen Vorwänden auch immer. Zu den
unabdingbaren, international gültigen Menschenrechten zählt laut UNO-Charta zum
Beispiel auch das Recht auf Arbeit.« Stehen künftig vielleicht Staaten in Gefahr
»humanitär interventiert« zu werden, in denen Massenarbeitslosigkeit herrscht und
deswegen vielen Menschen ein zentrales Grundrecht vorenthalten wird?
Wenn Völkermord, Vertreibung und Folter der Maßstab militärischer
Einsätze gegen andere Völker und Länder wäre, dann müßte die
NATO konsequenterweise zum Beispiel auch China und die Türkei bombardieren, was
freilich nicht absehbar ist. Tatsächlich ist die Politik gutmenschlicher Regierungen,
die sich angeblich der »Verteidigung von Menschenrechten« verschrieben hat, hochgradig
unglaubwürdig, da sie mit zweierlei Maß mißt. Plastisches Beispiel: die
Verhaltensmaßnahmen gegenüber Ruanda. Noch vor wenigen Jahren wurden vor den
Augen der sensationsgeilen Fernsehwelt etwa 700.000 Neger des Stammes der Tutsi in Ruanda
abgeschlachtet, ohne daß sich der Weltpolizist veranlaßt gesehen hätte,
einzugreifen. Muß man daraus etwa schlußfolgern, daß Clinton ein Rassist
ist, da ihm offensichtlich das Leben eines weißen Kosovo-Albaners mehr wert ist als
Hunderte schwarzer Tutsis? Davon einmal abgesehen: Unterdrückung und Vertreibung, also
jene Schandtaten, die den Serben im Zusammenhang mit den Albanern im Kosovo vorgeworfen
werfen, stehen in Israel seit 50 Jahren gegen die Palästinenser an der
Tagesordnung.
Feindstaatenklauseln
Deutsche Soldaten standen während des Krieges der NATO gegen Serbien Schulter an
Schulter - oder besser: Flugzeugtragfläche an Flugzeugtragfläche - mit
französischen, britischen, US-amerikanischen und anderen Soldaten der »westlichen
Wertgemeinschaft« mit Herz und Hand ein für Humanität, Demokratie und
Menschenrechte. Endlich durften die Bundesdeutschen ihre absolute Verläßlichkeit
als Partner der gutmenschlichen Staatengemeinschaft unwiderlegbar unter Beweis stellen. Und
das in einem militärischen Bündnis, das vor exakt 50 Jahren gegründet worden
war, um, so die Worte des ersten NATO-Generalsekretärs Lord Hastings Lionel Ismay, die
»Amerikaner drinnen, die Russen draußen und die Deutschen drunten« zu halten. Schwamm
drüber! Vorbei ist nun die Zeit, in der die totale Gefolgschaft nur in Form von
Lippenbekenntnissen oder als maßgeblicher Geldgeber über die Bühne gehen
konnte. Endlich stand man als Alliierter in action auf der »richtigen Seite« - wenn da nur
nicht die häßlichen Feindstaatenklauseln der VN-Charta wären!
Und diese sind alles andere als Schnee von gestern oder galant zu übergehen. Selbst die
Jungen Liberalen Bayern forderten (sic!) bereits während ihres 21. Landeskongresses im
Oktober 90 »hiermit die Bundesregierung auf, sich bei den Vereinten Nationen (UNO)
dafür einzusetzen, daß die überkommenen Feindstaatenklauseln der UNO gegen
die Bundesrepublik Deutschland und Japan aufgehoben werden.« Wie kamen die Klauseln zustande
und was besagen sie? »Zur Gründungszeit der Vereinten Nationen wurde die
Rechtsnachfolgerin des Dritten Reichs, die Bundesrepublik Deutschland, noch als (zumindest
latenter) Feind betrachtet. In der UN-Charta fand folgerichtig diese Wertung in den Artikel
53 und 107 Einzug. Die Bundesrepublik Deutschland wurde hierdurch, mit Wirkung bis heute,
als Feindstaat definiert. Auch wenn aus der UN-Mitgliedschaft Deutschlands eine weitgehende
Relativierung dieses Status resultiert, bleibt doch zumindest der Eindruck einer
Stigmatisierung bestehen.« Wenn es doch nur eine Diskriminierung oder ein Brandmal
wäre! Nach der Satzung der VN ist es allen Staaten, die z.Zt. der Unterzeichnung der
Charta Feinde Deutschlands, Japans und deren Verbündeten waren, also die Siegerstaaten
und unter ihnen auch Rußland und Jugoslawien erlaubt, in der BRD »einzugreifen«, wenn
sie sich einer »Aggression« schuldig macht. Ein solcher Zustand spricht nun nicht gerade
für den Souveränitätsstatus der BRD. Da wundert es denn auch nicht, daß
kein Feindstaat des 2. Weltkrieges je einen Friedensvertrag mit Deutschland geschlossen hat,
im Grunde genommen also lediglich ein Waffenstillstand herrscht.
Nach der Charta der Vereinten Nationen trägt der Sicherheitsrat die Hauptverantwortung
für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit (Art. 24). Er kann
Regionalorganisationen mit der Durchführung von Zwangsmaßnahmen beauftragen,
falls diese geeignet sind, den »Weltfrieden« zu wahren. Umgekehrt dürfen die
Regionalorganisationen nicht von sich aus Zwangsmaßnahmen ergreifen. Von dieser
letzteren Regel gibt es nach Art. 53 eine Ausnahme, nämlich Zwangsmaßnahmen gegen
Staaten, die während des Zweiten Weltkriegs Feind eines der Unterzeichner der Charta
waren. Dies traf auf Deutschland und Japan zu. Nach der VN-Charta sollten die
Mitgliedsstaaten dem Sicherheitsrat Truppen zur Verfügung stellen, um diesen in die
Lage zu versetzen, seine friedenserzwingenden Maßnahmen wirksam durchführen zu
können. Bis diese Truppen aufgestellt waren, sollten nach Art. 107 die ständigen
Mitglieder des Sicherheitsrats nach entsprechenden Beratungen untereinander und mit anderen
Mitgliedsstaaten »Maßnahmen« gegen die Feindstaaten ergreifen können, um den
Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu gewährleisten.
Verständlich, daß unter solchen Umständen die offiziellen
Stellen der BRD seit Jahren - selbstredend in der ihnen geziemenden Zurückhaltung
- versuchen, die Annullierung dieser brisanten Klauseln regelrecht durchzubitten.
Und wenn es mit der
geradezu infantilen Bemerkung geschieht, die Feindstaatenklauseln würden
keinen Sinn mehr ergeben. 1994 verstieg sich die Bundesregierung sogar
zu der kecken
Äußerung, daß die Feindstaatenklauseln der Charta obsolet
und nicht länger anwendbar seien - freilich ohne hierfür den
Beifall der Generalversammlung der Vereinten Nationen erhalten zu haben.
»Die Bundesregierung ist der Auffassung«, so das
Auswärtige Amt, »daß die Feindstaatenklauseln der Bundesregierung
spätestens
mit dem Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen
im Jahr 1973 gegenstandslos geworden sind. Die Tatsache, daß die
Bundesrepublik Deutschland seitdem dreimal dem Sicherheitsrat angehörte
und während einer Sitzungsperiode den
Präsidenten der Generalversammlung gestellt hat, zeigt deutlich, daß sie
in den Vereinten Nationen die vollen Rechte eines gleichberechtigten Staates
ausübt. Mit dem
Inkrafttreten der abschließenden Regelung, durch die die Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland
als Ganzes beendet wurden (2 + 4 Vertrag), gilt dies für das vereinte
Deutschland erst recht.«
Hierüber ließe sich freilich streiten, der Hasenfuß kommt
aber noch: Das Max-Planck-Institut berichtet: »Die Bundesregierung führte
weiter aus, daß eine
förmliche Aufhebung der Feindstaatenklauseln nicht ohne weiteres möglich
sei, da hierzu das Änderungsverfahren nach der Charta der Vereinten
Nationen eingehalten werden müsse.« Und dies wird, dem Auswärtigen
Amt zufolge, in absehbarer Zukunft kaum geschehen, da die überwiegende
Mehrheit der VN-Mitgliedsstaaten »die Notwendigkeit des
relativ aufwendigen Verfahrens einer Charta-Änderung eigens zum Zweck
der Streichung dieser Bestimmungen nur schwer einsieht« - und zwar, weil
sie die Feindstaatenklauseln als irrelevant betrachteten.
Wahrung kapitalistischer Interessen zur Schaffung eines Welt-Einheitstaates
Was sind die Kriegsziele der NATO? Um es auf den Nenner zu bringen: Profit- und
Machtinteressen. Auf lange Sicht geht es um den sicheren Zugang zu den Rohstoffen
Rußlands und der umliegenden Ölregionen. Die amerikanisch-europäische
Militärpräsenz auf dem Balkan soll die Interessen der Firmen ihrer Länder
durchsetzen und den freien Zugang zum Kaukasus herstellen.
Martin Singe, Redakteur des FriedensForums und Sekretär des Komitees für
Grundrechte und Demokratie in Köln, hat dankenswerterweise zuerst darauf aufmerksam
gemacht, daß anhand drei öffentlich zugänglicher Dokumente belegt werden
kann, wohin die Reise der »neuen NATO« und die »Sicherheits- und Stabilitätspolitik«
der USA und ihrer Paladine geht. Es handelt sich hierbei erstens um das neue Strategische
Konzept der NATO, das diese 1991 - ein halbes Jahr nach dem ersten Golfkrieg - in Rom
verabschiedet hat (im folgenden zitiert als »NATO«), zweitens um die Verteidigungspolitische
Richtlinien (VPR) des ehemaligen Bundesverteidigungsminister Volker Rühe von 1992 und
drittens um das Weißbuch von 1994. Macht man sich die Mühe, und studiert diese
drei Dokumente im Zusammenhang, dann wird schnell deutlich, wie rasch die NATO sich aus
ihrer kurzfristigen Orientierungslosigkeit (Verlust des Feindbildes zu Beginn der neunziger
Jahre) erholt hat und nun sozusagen den USA global als Erfüllungsgehilfin für die
Absicherung ihrer wirtschaftlichen und politischen Weltherrschaftsposition zur
Verfügung steht.
Im Kapitel 8 der VPR ist die allgemeine Zielrichtung dargelegt: »Aufrechterhaltung des
freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller
Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung.« Bereits im NATO-Papier von 1991
hieß es hierzu bestätigend, daß die Sicherheitsinteressen des
Bündnisses von Risiken wie z.B. »der Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger
Ressourcen« berührt werden können. »In einer interdependenten Welt sind alle
Staaten verwundbar, unterentwickelte Länder aufgrund ihrer Schwäche und
hochentwickelte Industriestaaten aufgrund ihrer empfindlichen Strukturen. Jede Form
internationaler Destabilisierung beeinträchtigt den sozialen und wirtschaftlichen
Fortschritt ... Kommt es zu solchen Fehlentwicklungen, werden zerstörerische
Einflüsse auch in die hochentwickelten Gesellschaften getragen.« (VPR, 23) »Deutschland
ist aufgrund seiner Interessen, seiner internationalen Verflechtungen und Verpflichtungen
vom gesamten Risikospektrum betroffen.« (Weißbuch, 255) »Unter den neuen
sicherheitspolitischen Verhältnissen läßt sich Sicherheitspolitik weder
inhaltlich noch geographisch eingrenzen. ... Risikovorsorge muß folglich als
erweiterte Schutzfunktion verstanden werden. (…) Zukünftig muß aber
politisches und militärisches Krisen- und Konfliktmanagement im erweiterten
geographischen Umfeld eindeutig im Vordergrund unserer Maßnahmen zur
Sicherheitsvorsorge stehen.« (VPR, 24, 25) »Wirtschaftliche Dynamik und technologische
Innovation, der Wettbewerb um künftige Märkte und Ressourcen bestimmen den
internationalen Einfluß eines Landes heute mehr als militärische Macht. Neue
politisch-ökonomische Zentren formieren sich. Vor diesem Hintergrund kann sich kein
Staat der wachsenden Dynamik und Interdependenz der Weltwirtschaft entziehen.«
(Weißbuch, 213)
Dieser Neuformulierung der Sicherheitsinteressen entspricht der in den Dokumenten
beschriebene Funktionswandel des Militärs. Krieg, wird zu einer normalen Kategorie im
Spektrum der Möglichkeiten von Krisenbewältigung: »Für einen Erfolg der
Bündnispolitik ist ein von der politischen Führung des Bündnisses
festzulegender kohärenter Ansatz erforderlich, wobei sie nach Bedarf die geeigneten
Krisenbewältigungsmaßnahmen aus einer Palette politischer und sonstiger Optionen,
darunter auch aus dem militärischen Bereich, auswählt und koordiniert.« (NATO, 33)
Dabei wird deutlich hervorgehoben, daß die militärische Option nicht mehr von
einem vorher stattgefundenen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff abhängig sein
dürfe. (vgl. VPR, 39, 49) Militäreinsätze sind in dieser Strategie nicht die
viel beschworene ultima ratio, sondern können genauso gut die prima ratio sein.
Im Umfeld der NATO-Regierungen spricht man bereits von einem »neuen Marshall-Plan« für
das Kosovo. Was heißt das? Die gutmenschlichen Baumeister einer »Neuen Ordnung« lassen
Industrie und Infrastruktur Jugoslawiens zerstören, um sie mit eigenem Kapital
wiederaufzurichten. So paradox eine solche Zielsetzung klingen mag, sie entspricht der Logik
des Kapitalismus: In den kapitalistischen Kernländern besteht enormer
Kapitalüberschuß. Unsummen von Kapital können gar nicht profitträchtig
genug verwertet werden. Also zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Krieg beschert der
Rüstungsindustrie Milliardenumsätze und Kapitalvernichtung durch
Militäreinsätze schafft neue Möglichkeiten zur Anlage des
Kapitalüberschusses, wobei sich das angegriffene Land - quasi als willkommener
Nebeneffekt - unsagbar verschulden muß.
Multikultur
Allerdings bin ich ferner auch der Meinung, daß neben den Kriegsgewinnen und der
Eroberung neuer wirtschaftlicher Ressourcen ein weiteres wichtiges Kriegsmotiv nicht
übersehen werden sollte: Die NATO und damit auch die Bundeswehr, die beide von
linksliberalen bis sozialistischen Politikern geführt werden, beseitigen in der ihnen
selbst verliehenen Rolle des Weltpolizisten die nationale Souveränität der
Völker und lösen ethnische Grenzen zugunsten großer Wirtschaftsräume
gewaltsam auf. Gerade durch die Multikultur ist garantiert, daß innere Spannungen ent-
und dauerhaft bestehen, die jederzeit genutzt werden können, ein Land nach Bedarf zu
destabilisieren. Multikulturelle Spannungen machen, dies hat uns die Geschichte anhand
vieler Beispiele gelehrt, auf Dauer jedes Land mürbe und für Bürgerkriege
anfällig. Mit der Ablehnung der Multikultur hat sich Serbien gemäß den
welteinheitlichen Richtlinien der »Internationalen Gemeinschaft« als Weltfeind ausgewiesen
und ist fortan zum Freiwild für die Globalisten geworden.
Der bereits oben zitierte Friedensforscher Mechtersheimer erklärt in diesem
Zusammenhang sogar die überraschende NATO-Treue der Berliner Linkskoalition :
»Grüne und Sozialisten sind mehrheitlich eben doch getarnte Internationalisten. Ihr
Credo ist das Antinationale. Und deshalb unterstützen sie, weil es die Kommunisten als
machtpolitischen Faktor nicht mehr gibt, die westlichen Internationalisten, die mit der NATO
unter US-Führung ihren supranationalen Träumen von einem Weltstaat am besten
entsprechen. Nur so ist zu erklären, weshalb sie alle völker- und
verfassungsrechtlichen Normen mit Füßen treten.« Diese nachvollziehbare
Erklärung wird sogar seitens der NATO unumwunden bestätigt. Dem Kommandeur der
NATO-Truppen in Europa, General Wesley Clark, platzte es am 24.4.99 im CNN heraus: »In einem
modernen Europa ist kein Platz für 'ethnisch reine' Staaten oder Völker. Das ist
eine falsche Idee aus dem 19. Jahrhundert. Wenn wir ein modernes Europa in das 21.
Jahrhundert hinüberretten wollen, dann werden wir dies mit multi-ethnischen Staaten
vollziehen.«
Und für die, die es immer noch nicht wahrhaben wollen: Ein hochrangiger Beamter des
US-Außenministeriums gab gegenüber der amerikanischen Zeitung SPOTLIGHT ohne
Scham das hochgesteckte Endziel zu: »Es ist wichtig, die NATO von den Einschränkungen
ihrer eigenen Grundsätze zu befreien, damit der Plan zu einer Weltregierung einen
Schritt weiter vorangetrieben werden kann (...) Obwohl es gegen die Statuten der NATO
verstößt, kann die NATO jetzt auf der ganzen Welt jeden Staat angreifen. Damit
hat sich die Rolle der NATO als UN-Weltarmee gefestigt.«
Die Straße frei den Globalisten
Am 23. März 1999 erklärte der deutsche Bundeskanzler vor laufenden
Fernsehkameras, daß ihm der jugoslawische Präsident Milosevic keine andere Wahl
gelassen habe, als daß er, Schröder, »unsere jungen deutschen Soldaten« für
den Kriegseinsatz nach Serbien schicken müsse. Wie wir gesehen haben, ist aufgrund des
nationalen und internationalen Völker- und Verfassungsrechts das Gegenteil richtig. Von
einem Zugzwang oder einer Ausweglosigkeit kann keine Rede sein. Tatsächlich waren
militärisch-stragische, politische und wirtschaftliche Motive für den
Angriffskrieg ausschlaggebend. Zusätzlich kommt neben diesen Komponenten aber noch eine
weitere, eine besondere, eine bundesdeutsche hinzu: Nach Beendigung der Kampfhandlungen
lieferte Schröder eine geradezu sensationelle Interpretation über die Rolle
Deutschlands im Kosovo-Krieg. Der Bundeswehreinsatz sei geeignet, die »historische Schuld
wenn nicht vergessen, dann doch verblassen« zu lassen. Diese dubiose Formulierung aus dem
Munde des Kanzlers widerspiegelt das gängige Geschichtsbewußtsein in der BRD. Es
fragt sich, ob Schröders Aufrechnung zwischen »guter Gegenwart« und »böser
Vergangenheit« aufgeht. Die Bundeswehr im Kosovo also als eine Art Imagepflege , als
besondere Form von Wiedergutmachung? Die sogenannte »neue Bundeswehr« hat mit
überraschender Flexibilität alle früheren Gewissensbisse und
Einsatzbeschränkungen überwunden und bereitet sich auf Interventionseinsätze
in aller Welt vor. Die NATO will sich mit dem Recht des Stärkeren auf ehemalige
Ostblockstaaten erweitern - hieran hat die Bundeswehr größten Anteil, wie der
Generalinspekteur der Bundeswehr, General Hartmut Bagger, auf einer Tagung des South African
Defence College am 23.2.98 in Pretoria stolz verkündet hat . Diese Entwicklung wird auf
langer Sicht Konsequenzen mit sich ziehen, denn mit der Aufnahme der Tschechei und Polens
und anderer mittelosteuropäischer Staaten steht die NATO de facto an der Westgrenze
Rußlands. Es ist nicht zu erwarten, daß ein eines Tages regeneriertes
Rußland diese Provokation als Selbstverständlichkeit einfach hinnehmen wird.
Wo werden künftig die Grenzen für »Friedensmissionen« gezogen? Wird die NATO in
absehbarer Zeit Luftangriffe gegen die Türkei fliegen, um die Autonomie der Kurden
unter Führung der PKK zu erzwingen? Wird vielleicht demnächst die Schweiz von der
NATO bombardiert werden, falls sie so »uneinsichtig« bleibt und sich weiter weigert, der den
VN und der EU beizutreten? Stehen künftig Völker und Kulturen auf der
Abschußliste, bei denen Klitorisbeschneidungen durchgeführt oder Hanffelder
angebaut werden? Werden die Gutmenschen demnächst Staaten mit Bombenteppichen
überziehen, die mit ihnen keine Auslieferungsabkommen abgeschlossen haben oder
politische Flüchtlinge aus den »guten Staaten« aufnehmen? Können angesichts der
sich abzeichnenden neuen Weltordnung diejenigen Länder wirklich noch straffrei
ausgehen, in denen Homosexualität strafrechtlich verfolgt wird und
gleichgeschlechtliche Hochzeiten nicht möglich sind?
»Humanitäre« Einsätze werden also in Zukunft an der Tagesordnung stehen - und
jeden souveränen Staat kann es treffen. Gestern Grenada, Panama, Afghanistan, Sudan und
Serbien, morgen vielleicht schon Südafrika, Zypern, Pakistan, Frankreich und
Brandenburg? Ja, ganz recht! Verschiedene Städte Südfrankreichs, in denen die
Front National den Bürgermeister stellt, und in Deutschland, wo sogenannte
rechtsradikale Hochburgen bestehen sollen, so angeblich in Brandenburg und in Magdeburg,
sind dem US-amerikanischen Nachrichtenmagazin Time zufolge bereits als mögliche
Angriffsziele auf der Abschußliste markiert.
Was die Interessenvertreter der NATO, allen voran die Amerikaner, derzeit planen und
durchführen, läuft auf reine globale Machtpolitik hinaus: Weltweite
Aufdrängung ihrer Wertordnung und Durchsetzung der eigenen Wirtschafts- und
Sicherheitsinteressen durch militärische Interventionen. Das ehemals nordatlantische
Verteidigungsbündnis ist zu einem globalen Interventionsverband verkommen, der alle
freiheitsliebenden Völker bedroht - unabhängig ihres Kulturerbes oder ihrer
geographischen Lage. Die neue NATO-Doktrin gleicht einem Freibrief zur weltweiten
Einmischung, an deren Ende eine neue Weltordnung steht - falls sich diese Globalstrategie
durchsetzt. Aber wer sollte sich ihr schon wirksam widersetzen?
© Dr. Claus Nordbruch