»Verfassungsschutz«
als politisches Machtinstrument
Der staatlich organisierte Meinungsterror ist längst zur Gefahr für die Demokratie geworden
Die Ämter für
Verfassungsschutz haben bis 1974 die Begriffe Extremismus und Radikalismus als
Synonyme zur Kennzeichnung »verfassungsfeindlicher Bestrebungen« verwendet.
Seit über 30 Jahren benutzen die Geheimdienstler den Radikalismusbegriff nicht
mehr, da dieser, wie sie durchaus richtig feststellten, »in der politischen
Tradition der Aufklärung positiv besetzt ist«. Der »Rechtsradikalismus«, so
resümierte das Innenministerium Nordrhein-Westfalen 2001 agiere im Rahmen der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung und würde deshalb »grundsätzlich«
nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. So weit, so gut. In der Praxis
machen die Geheimdienstler jedoch keinen Unterschied zwischen Radikalen und
Extremisten. Als extremistisch (= »verfassungsfeindlich«) bezeichnen die
Verfassungsschutzbehörden politische Bestrebungen (Aktivitäten), »die den
demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte ablehnen und
darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung durch eine andere
Ordnung zu ersetzen.« So wurden Radikale, die seit 30 Jahren ja angeblich keine
»Beobachtungsobjekte« mehr sind, nicht etwa von einer weiteren Stigmatisierung
und Kriminalisierung ausgenommen, sondern fortan einfach als »Extremisten«
bezeichnet, so daß sie wie eh und je in den sogenannten
Verfassungsschutzberichten aufgelistet sind.
Die Verunglimpfung mittels dieser sogenannten Berichte gehört zu den letzten
Geschützen, die die Repräsentanten eines kränkelnden Systems aufzufahren
haben. Sie sind nichts anderes als der verzweifelte Versuch etablierter
Kartellpolitiker, den öffentlich gemachten Argumenten von Systemkritikern aus
dem Weg zu gehen und Dissidenten jeglicher Art mundtot zu machen. Die Hürden,
in dieser Republik als »Extremist« diffamiert zu werden, sind entsprechend
tief angesetzt. Im November 2002
warnte Arnulf Baring, daß die Bundesrepublik Deutschland sich zu einer
westlichen DDR entwickle. Eine Äußerung, die den angesehenen Politologen, wäre
man in den Ämtern konsequent, für die Aufnahme in die »Verfassungsschutzberichte«
qualifiziert.
Da der »Verfassungsschutz« mit dem Begriff »extremistisch« – ähnlich wie die Antifa mit dem Schlagwort »faschistisch« – geradezu inflationär umgeht, ist die Bandbreite der »Beobachtungsobjekte« in den vergangenen Jahren immer uferloser geworden. So fallen mittlerweile beispielsweise der »Rechtsextremist« Alfred Mechtersheimer ebenso wie die »rechtsextremistischen Intellektuellen« Pierre Krebs und Jürgen Schwab in die Kategorie der zu beobachtenden Personen. Schenkt man den Verfassungsschützern Glauben, wenden sich diese Personen allesamt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Es kann eigentlich nur noch eine Frage der Zeit sein, bis konsequenterweise auch Hans Herbert von Arnim, Jürgen Möllemann, Reinhard Uhle-Wettler oder Herwig Birg in den Club der »Beobachtungsobjekte« aufgenommen werden. Das ist keineswegs übertrieben! Politisch engagierte Publizisten wie Hans-Helmuth Knütter oder Heinrich Lummer genießen bereits die Aufmerksamkeit der Gesinnungspolizei.
Otto Schily macht alljährlich in den von ihm zu verantwortenden »Verfassungsschutzberichten« keinen Hehl aus der Aufgabengewichtung seiner Truppe: »Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist ein Schwerpunkt der Innenpolitik.« Über die anderen ›Schwerpunkte‹ schweigt er sich freilich aus. Der nach dem Motto Keine Toleranz der Intoleranz! erklärte Feind steht eindeutig »rechts«. Mit keinem Wort erwähnt Schily in seinem Vorwort »linksextremistische« staatsgefährdende Bestrebungen oder von Ausländern begangene Gewalttaten. Im Jargon der Antifaschisten beißt er sich fest: »Das Gift rassistischer, fremdenfeindlicher, antisemitischer und antidemokratischer Einstellungen verbindet sich hier auf verhängnisvolle Weise mit dem Einsatz von Gewalt. Besonders ernst zu nehmen ist die wachsende Gewaltbereitschaft jugendlicher Täter. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, Demokratie, Freiheit und den gesellschaftlichen Frieden gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und jeglichen Extremismus zu verteidigen.«
Die bundesdeutsche Innenpolitik ist gekennzeichnet durch einseitiges Engagement. Repressive Maßnahmen werden nicht etwa gegen Extremismus im allgemeinen ergriffen, sondern ausschließlich »gegen rechts«. Das Deutsche Rote Kreuz gibt ebenso wie das Jugendinformationszentrum München eine Broschüre Recht gegen Rechts heraus. Beide verweisen in ihren unsachlichen Pamphleten auf einschlägige Organisationen und Behörden wie das European Network Against Racism in Brüssel, das Informations- und Dokumentationszentrum gegen Rassismus in Düsseldorf, die Bundeszentrale für jugendgefährdende Schriften in Bonn und den sogenannten Verfassungsschutz. Die hierzulande praktizierte Einseitigkeit politischer Agitation widerspiegelt sich nicht zuletzt gerade in der Selbstdarstellung des Inlandsgeheimdienstes: Gemeinsam stark gegen Rechtsextremismus, so der unmißverständliche Titel einer Broschüre der Landesamtes für Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz. Das Bundesamt für Verfassungsschutz mahnt auf seiner offiziellen Seite im Internet forsch Geh Rechtsextremisten nicht ins Netz, das Landesamt für Nordrhein-Westfalen bewirbt in seinen Publikationen (seit seinem »Bericht« 2000 sogar auf der Umschlagseite) eine Internetseite mit Namen Nordrhein-Westfalen gegen rechts, das Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg führt auf den Titelseiten seiner Verfassungsschutzberichte fast ausschließlich Photos von vermeintlichen »Rechtsradikalen« und von angeblich »rechtsextremistischen« Publikationen, wie überhaupt das hiesige Staatssystem ausschließlich von »rechts« her bedroht zu sein scheint: Demokratie ist verletzlich lautet der Titel einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegebenen Broschüre, die sich ausnahmslos mit »Rechtsextremismus in Deutschland« befaßt. In vielen Fällen versucht die Obrigkeit gar nicht mehr, ihre einseitige Ausrichtung zu verstecken; sie propagiert sie mittlerweile sogar: Die geheimdiensteigene Internetseite www.verfassungsschutzgegenrechtsextremismus.de mit dem bezeichnenden Titel Für Demokratie und Toleranz – Gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit preist sich als ein »Informationsangebot« der Verfassungsschutzbehörden. Eine Informationsseite des Verfassungsschutzes gegen »Linksextremismus« sucht man indes vergebens.
Es ist unbestritten, daß es die natürlichste Sache eines Staates ist, sich selbst zu schützen. Die Daseinsberechtigung für eine Institution oder Behörde, die für die innere Sicherheit des Staates und für die Sicherheit seiner Staatsbürger verantwortlich sein muß, ist deshalb selbstverständlich. Auftrag und Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeamten und ihrer Spitzel lassen jedoch den Schluß zu, daß ihr Einsatz eben nicht dem Schutz von Rechten und Pflichten der Staatsbürger dient, sondern dem Schutz der Interessen des herrschenden Establishments. Diese Erkenntnis hatte Die Zeit bereits 1965 gewonnen: »Man wird feststellen müssen, daß sich die Verfassungsschutzämter um den Schutz der wertvollsten und wichtigsten Teile unserer Verfassung in der Regel nicht kümmern. Es ist noch nie bekannt geworden, daß sie wegen der häufigen Störungen elementarer Grundrechte aktiv geworden seien, die Tag für Tag vorkommen.« Die liberale Wochenzeitung zog daraus den Schluß, daß es sich beim sogenannten Verfassungsschutz vielmehr »um einen Geheimdienst mit vorwiegend politischen Aufgaben« handele, der »zum Schutze der politischen Interessen der herrschenden Parteien, ja der herrschenden Politiker selbst mißbraucht« würde. Diese Einschätzung entspricht der Realität. Wären die Ämter für Verfassungsschutz tatsächlich Vorwarnleuchten für verfassungswidrige Bestrebungen oder gar Aktivitäten und nicht ein vom Establishment eingesetztes Instrument zur Kriminalisierung politisch Andersdenkender, müßten sie ihr Augenmerk auf tatsächliche Verstöße gegen das Grundgesetz richten. Was sie eben nicht tun!
Gewissermaßen als Kronzeuge zur Verteufelung nationaler Bestrebungen in der BRD wird von den Medien und dem Establishment allzu gern der »Verfassungsschutz« herangezogen; ganz nach dem Motto: Wenn’s der VS sagt, wird’s schon stimmen. Was »die Öffentlichkeit« nicht ahnt, ist, daß sich unter der hochtrabenden Bezeichnung »Verfassungsschutz« ein Amt verbirgt, das wie keine andere offizielle Stelle dieser Republik demokratischen Richtlinien zuwiderhandelt und kaum vor einem Mittel, einschließlich Vergehen und Verbrechen, zurückschreckt. Der Berliner Verfassungsrechtler Eggert Schwab kam schon 1988 zu dem Schluß: »Die gefährlichste aller verfassungsfeindlichen Aktivitäten, die wir in unserer Zeit in unserer Gesellschaft zu beobachten haben, ist diejenige der Behörde Verfassungsschutz.« Angesichts der Praxis von V-Leuten ist diesem vernichtenden Urteil mehr denn je zuzustimmen.
Uwe Wesel, Rechtsprofessor an der Freien Universität Berlin, erklärte im Zuge des Skandals um das NPD-Verbotsverfahren im Januar 2002 in der Welt, daß es nicht das erste Mal sei, daß der Verfassungsschutz Beweise selbst produziere. Das ist überaus milde ausgedrückt! Das Begehen von Straftaten gehört zur Norm geheimdienstlicher Aktivitäten. Diese Tatsache scheint den verantwortlichen Innenpolitikern hierzulande entgangen zu sein. Mitte 1994 heuchelte der Chef des hessischen LfV Hartmut Ferse gegenüber der tageszeitung bezüglich der Tätigkeiten von V-Leuten, daß der von den Medien gern provozierte Eindruck, »daß wir in unserem Auftrag Taten begehen lassen« völlig falsch sei. Und wenn die V-Leute Straftaten begingen, so alberte Ferse dreist, »werden sie von uns in keiner Weise geschützt«. Diese Aussage ist grundsätzlich falsch. Richtig ist, daß der bundesdeutsche Inlandsgeheimdienst seine Spitzel sehr wohl Straftaten begehen läßt und die Straftäter oftmals von den Geheimdiensten geschützt werden. (Vgl. hierzu Claus Nordbruch, Der Verfassungsschutz, Tübingen 1999.)
Der »Verfassungsschutz« ermutigt V-Leute in der deutschfreundlichen Szene, beispielsweise in der NPD, zu Straftaten; hierzu stellvertretend ein umfassendes Beispiel: Der ehemalige Beamte im Staatsschutz, Hans-Günther Brasche, erklärte gegenüber der Zeit, V-Leute würden von ihren Führern »hochgestachelt« werden. Der Sprecher des Verfassungsschutzes in Hannover, Rüdiger Hesse, widersprach und wies diese Vorwürfe freilich zurück. Was ist Wahrheit? Immerhin war Brasche kein parlamentarischer Hinterbänkler, sondern hatte von 1987 bis 1993 das Fachkommissariat Rechtsextremismus bei der Polizeiinspektion Braunschweig geleitet und enge Kontakte zu der sogenannten Neonazi-Szene aufgebaut. Seinen Angaben zufolge sei beispielsweise seiner der Informanten von einem V-Mann-Führer aufgefordert worden, »doch mal etwas gegen die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Braunschweig zu unternehmen«. Die V-Leute hätten nach Forderung ihrer Führer «eine vollkommen neue Ebene der Provokation erzeugen» sollen. Ein niedersächsischer V-Mann habe 1993 im bayerischen Füssen eine Wehrsportgruppe gegründet, die Neonazi-Aufkleber verteilt und Schlägereien angezettelt habe. Verfassungsschutzsprecher Hesse entgegnete hierzu: »So etwas kommt gar nicht in Frage. [...] Das hat es nicht gegeben und wird es auch nicht geben, daß wir V-Leute zu schwersten Straftaten hochstacheln. Im Übrigen ist das gesetzlich eindeutig untersagt.« Damit waren für den Geheimdienstler die Vorwürfe aus dem Weg geräumt. Flugs attestierte er Brasche »fehlende Glaubwürdigkeit«, die darüber hinaus auch noch sei seit Jahren »gerichtsbekannt« sei. Wobei wir einmal mehr mit der bekannten wehrdemokratischen Praxis geistig-politischer Auseinandersetzung in diesem Lande konfrontiert werden: Jürgen Möllemann ein Fall für den Psychiater, Hans-Günther Brasche ein Fall für den Knast.
Die »verfassungsschützerischen Erkenntnisse« haben mit dem echten Aufgabenbereich eines Inlandsgeheimdienstes in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat kaum etwas zu tun. Sie sind – meist erfolgreich verlaufende – und im Interesse der Etablierten durchgeführte Versuche des Verfassungsschutzes, mißliebige Parteien, Organisationen und Personen zu diskreditieren und zu kriminalisieren. Rechtsanwalt Till Müller-Heidelberg, Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, erklärte 2001, »daß es dem Verfassungsschutz tatsächlich um Gesinnung geht.« Nach seiner Auffassung sind alle Zitate, die in den Verfassungsschutzberichten aufgezählt werden, um die Verfassungswidrigkeit einer Organisation zu belegen, »durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.« Folglich ist die Behörde, die sich den erhaben klingenden Namen »Verfassungsschutz« gegeben hat, ein vom Staat inszenierter Apparat zur Überprüfung der politischen (und religiösen) Gesinnung. Dieser Apparat tastet massiv das Recht seiner Staatsbürger (und die seiner Gäste) auf Meinungsfreiheit an. Der Politologe und ehemalige Bundesvorsitzende der Humanistischen Union Jürgen Seifert erklärt diesbezüglich, daß viele Verfassungsschutzbehörden ihre Arbeit außerhalb ihres gesetzlichen Auftrags hauptsächlich in der »Bekämpfung« derjenigen sehen würden, die sie selbst als »Verfassungsfeinde« definierten. Weniger die »Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes« stehe im Vordergrund, sondern die ideologische Bekämpfung und Zersetzung des erklärten Feindes.
Die Verfassungsschutzbehörden haben sich, um nochmals mit den Worten Jürgen Seiferts zu sprechen, ohne Rechtsgrundlage zu einer Instanz etabliert, »die sich für berechtigt hält, Gesinnungen zu überprüfen und Verrufserklärungen abzugeben«. Dies ist die Realität, die von vielen Intellektuellen erkannt worden ist. Michael Opperskalski beispielsweise, Redakteur der Zeitschrift Geheim, meinte angesichts der Machenschaften der Ämter, der Verfassungsschutz sei »nicht nur ein untaugliches Instrument bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus, sondern selbst eine Gefahr für die Demokratie.« Der »Verfassungsschutz« ist nicht anderes als ein politisches Machtinstrument und sollte als solches betrachtet werden, nicht mehr und nicht weniger.
© Deutsche Stimme, Nr. 9/2005
Diesem Beitrag lag folgendes Buch zugrunde:
Dr. Claus Nordbruch, Der Angriff. Eine Staats- und Gesellschaftskritik an der Berliner Republik, Klappenbr., viele Abb., 448 Seiten, 19,00 €